Netphen. CDU stellt Fragen zur weiteren Planung für den Hellerkopf. Blockade von Stromtrassen und Wegen wird das Verfahren allerdings nicht beeinflussen.

  • CDU-Anfrage spricht Kriterien und Eingriffsmöglichkeiten zur Realisierung an
  • Kernpunkte sind Abstände, Stromtrassen und Erschließungswege
  • Bürger können Bedenken zu Windenergie-Flächennutzungsplan vorbringen

. 121 Einwendungen von Privatleuten und 22 Stellungnahmen von Behörden sind bei der ersten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans für den Windpark Hellerkopf im Rathaus eingegangen.

Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine 14-teilige Anfrage der CDU-Fraktion hervor, die eine Reihe von Kriterien und Eingriffsmöglichkeiten anspricht, die die Realisierung des Windparks verzögern oder verhindern könnte.

Zurückstellung von Bauanträgen: Seit Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplans, aus dem die bisherigen Windkraft-Vorrangzonen gelöscht wurden, ist das gesamte Stadtgebiet offen für Bauanträge für Windräder. Die Stadt werde beim Kreis die Zurückstellung solcher Anträge beantragen, bis die Bürgerbeteiligung für den Windpark-Plan abgeschlossen „und keine Notwendigkeit zu einer relevanten Planüberarbeitung mehr erkennbar ist“.

Die Details

Abstände: Erkundigt hat sich die CDU danach, welchen Abstand die Nenkersdorfer Windräder zur Walpersdorfer Gemarkung einhalten müsse — in Nenkersdorf haben sich die Waldgenossen mit dem Windpark-Investor WPD geeinigt, in Werthenbach haben die Waldbesitzer es abgelehnt, Flächen zu verpachten. Die Verwaltung verweist auf die Bauordnung: Die Hälfte der größten Anlagen-Höhe wird verlangt — bei einem 180 Meter hohen Windrad liegen also 90 Meter zwischen der Gemarkungsgrenze und der Mitte des Mastes.

Stromtrassen: Die CDU-Fraktion wollte wissen, was passiert, wenn die Waldgenossenschaften in Deuz und Salchendorf die Durchleitung von Stromtrassen verweigern. Die Verwaltung verweist darauf, dass Zahl und Standorte der Windräder erst im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt werden. Mit dem Windrad werde zwar der Transformator genehmigt. „Die nötigen Leitungen gehören bereits zur Stromverteilung, nicht mehr zur Stromerzeugung.“ Dafür gebe es eigene Genehmigungsverfahren. Im Entwurf des Wind-Flächennutzungsplans wird allerdings die „wirtschaftliche Erschließung“ des Hellerkopfs über das Umspannwerk Deuz für möglich erklärt.

Erschließung: Dem Genehmigungsantrag fügt der Investor eine „Wege- und Transportstudie“ bei, Dann, so die Darstellung des weiteren Ablaufs, werden Forst- und Naturschutzbehörden über eine Genehmigung der Sondertransporte durch den Wald entscheiden. Die Stadt werde eine Erklärung verlangen, dass der Investor für Schäden an Straßen und Einrichtungen aufkommt. „Zusätzlich ist der Zugriff auf die entsprechenden Grundstücke erforderlich.“

Dazu werde der Investor mit den Eigentümern Gestattungsverträge abschließen oder Eintragungen ins Grundbuch aushandeln müssen. Im Textteil des Wind-Flächennutzungsplans wird festgestellt, dass ein Windpark um so größer sein muss, je aufwändiger die Erschließung ist. „Trotz des bewegten Geländes“ könnten bis zu zehn Anlagen errichtet werden. „Damit ist davon auszugehen, dass das Areal wirtschaftlich erschlossen werden kann.“ Konkret gedacht ist an von der Eisenstraße beim Lahnhof abzweigende Wirtschaftswege. „Somit ist die Erschließung grundsätzlich als gesichert anzusehen.“

>>>>INFO: Geänderter Plan wird offengelegt

Die Stadtverwaltung wird dem Rat noch vor der Sommerpause Stellungnahmen und mögliche Planänderungen — gedacht ist unter anderem an die Teilung des Gebiets — vorlegen. Dem folgen die Offenlage des Windenergie-Flächennutzungsplans, bei der Bürger ihre Einwendungen vortragen können, und am Ende der Feststellungsbeschluss.

  • Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook.