Büschergrund. . Die Bauarbeiten am Windpark auf dem Knippen in Freudenberg-Büschergrund ruhen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vorerst.

Der Baustopp gilt, bekräftigt die Kreisverwaltung: Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass der Widerspruch gegen die Baugenehmigung für die drei Windräder auf dem Knippen seine „aufschiebende Wirkung“ zurückbekommt, sind die Bauarbeiten einzustellen.

Vor Ort war davon allerdings am Mittwochmorgen noch nicht viel zu sehen: Morgens um halb Zehn wurden weiter die Rotorblätter der Windkraftanlage transportiert und von Spezialfahrzeugen über das Industriegebiet Hommeswiese den Berg hinauf auf die Höhe geschleppt. Nach Bekanntwerden des Baustopps interessierten sich viele Neugierige für die Aktivitäten an der Baustelle.

Schatten auf Sonnenkollektoren

„Vom Baustopp in der von Rat und Verwaltung empfohlenen Windkraftzone habe ich auch erst aus den Medien erfahren“, so Bürgermeisterin Nicole Reschke. „Wir sind keine Verfahrensbeteiligten, da her kann ich auch keine Bewertung zu den aktuellen Ereignissen abgeben.

Alle uns vorgelegten Erkenntnisse und Bedenken zu dem Bauvorhaben auf dem Knippen, haben wir gesammelt und an die Kreisverwaltung zur Bewertung weitergeleitet“. Der Kreis mochte sich am Mittwoch noch nicht äußern: Das Urteil werde jetzt ausgewertet.

Ein Landwirt aus Friesenhagen wehrt sich gegen das Vorhaben eines privaten Projektentwicklers, die drei Anlagen mit 140 Metern Nabenhöhe in der Nachbarschaft des Hühnerkamp an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz aufzubauen. Der Schattenwurf der Windräder, so seine Argumentation, werde den Ertrag der auf seinem Anwesen installierten Sonnenkollektoren schmälern. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung seiner Klage verneint und damit die Genehmigung für die Anlagen sofort vollziehbar gemacht.

Der Kläger führte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht, das nun „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Genehmigungsverfahrens“ anmeldete. Konkret moniert das Gericht eine unzureichende Berücksichtigung des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes Westerwald und Mängel bei der Untersuchung des Schwarzstorch-Vorkommens. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sei zudem der Mindestabstand der Anlagen von 1500 Metern zu den Brutstätten des Rotmilans nicht eingehalten worden. Der Kreis hatte für den Eingriff in das Landschaftsbild ein Ersatzgeld von 195 000 Euro festgesetzt.

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