Herdecke/Wetter. Eine Herdeckerin baut auf einem Parkplatz einen Unfall, fährt rasant weg und will nichts bemerkt haben. Der Richter ist ganz anderer Meinung.

Gas gegeben: Nach einer Kollision in Herdecke verschwand eine 53-jährige Frau aus Herdecke vom Ort des Geschehens und kümmerte sich nicht weiter um die Unfallaufnahme. Erwischt wurde sie trotzdem. Jetzt stand die Frau aus Herdecke wegen Unfallflucht vor Gericht – und beteuerte zunächst, nichts gemerkt zu haben. Am Ende lenkte sie aber doch noch ein.

Unfall auf Supermarkt-Parkplatz

Rückblick auf das Geschehen im vergangenen Sommer: Auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Stiftstraße herrschte am Mittag des 4. Juli reger Verkehr. Ein Autofahrer wollte einem anderem Kunden Platz machen und setzte deshalb zurück und in dem Moment fuhr die spätere Angeklagte mit ihrem Wagen rückwärts aus einer Parklücke. Dabei kam es zum Zusammenstoß, der offenbar spürbar und hörbar war. Die 53-Jährige fuhr dennoch einfach davon und das auch sehr zügig, wie Zeugen später aussagten. Die Unfallgegner, an deren Fahrzeug immerhin ein Sachschaden von knapp 4000 Euro entstand, merkten sich trotzdem ihr Kennzeichen und erstatteten Strafanzeige.

Einspruch gegen Strafbefehl

Kurz darauf wurde der Herdeckerin ein Strafbefehl mit 20 Tagessätzen à 50 Euro Geldstrafe und acht Monaten Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zugestellt. Sie legte Einspruch gegen diesen Strafbefehl ein.

Keine Berührung gemerkt

Dem Einspruch folgte nun eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Wetter und dort wiederholte die Angeklagte zumindest zunächst gebetsmühlenartig: „Ich habe keine Berührung mit einem anderen Auto gespürt“ und „Ich habe keinen Unfall bemerkt.“ Wenn es eine Kollision gegeben hätte, hätte sie das doch spüren müssen. Und dann wäre sie auch ganz bestimmt nicht vom Unfallort weggefahren. Denn das hätte doch gar keinen Sinn. Und, schnell verschwunden sei sie auch nicht. Das sei dort auf dem Parkplatz auch nicht möglich gewesen.

Dumpfes Geräusch

Der Fahrer des anderen Pkw sprach im Zeugenstand allerdings von einem deutlich spürbaren Stoß und einem dumpfen Geräusch. Seine Frau betonte danach: „Das hat man gemerkt.“ Eine andere, unbeteiligte Zeugin erinnerte sich, dass der Wagen des Paares im Moment der Berührung geruckelt habe. Und alle drei waren sich unabhängig voneinander einig, dass die Herdeckerin danach zügig weggefahren sei.

Richter warnt Angeklagte

Nach diesen Aussagen wandte sich Richter Martin Ulrich direkt an die Angeklagte und betonte, dass die Staatsanwaltschaft bei Erlass des Strafbefehls, was die Anzahl der Tagessätze betreffe, sehr milde gewesen sei. Dabei seien aber ein Geständnis und Reue angenommen worden. Falls es jetzt jedoch zu einem Urteil kommen sollte, das teile er ihr aus Fairnessgründen mit, könne die Geldstrafe auch höher ausfallen. Ganz zu schweigen davon, dass auch eine vorläufige Einziehung ihrer Fahrerlaubnis im Raum stehe.

Einspruch zurückgenommen

Nach diesen Worten beriet sich die 53-Jährige längere Zeit mit ihrem Verteidiger auf dem Gerichtsflur. Danach nahm sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und übergab ihren Führerschein dem Gericht.