Herdecke. Vor Gericht soll die Frage geklärt werden, wie es zu dem Unfall kam. Der 52-jährige Fahrer bestreitet, übermüdet gewesen zu sein.

In einer Kurve in Herdecke verlor ein 52-Jähriger die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er verursachte einen spektakulären Unfall mit hohem Sachschaden. Danach entstand der Verdacht, dass er völlig übermüdet hinter dem Steuer saß und sich dessen auch durchaus bewusst war. Nun stand er vor Gericht.

Hoher Sachschaden

Am Vormittag des 3. August war der Mann aus Essen mit einem Lieferwagen auf der Wittbräucker Straße unterwegs, als er von der Fahrbahn abkam, rechts gegen ein am Straßenrand geparktes Auto stieß und das in zwei weitere davor Wagen schob. Die Kettenreaktion sorgte nicht nur für etwa 58 000 Euro Sachschaden. Auch wurde er verletzt.

Kaum Deutschkenntnisse

Einem Polizeibeamten sollte er dann später bestätigt haben, übermüdet gewesen und eingeschlafen zu sein. Das bescherte ihm ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, da er sich hinter das Steuer gesetzt haben sollte, obwohl ihm sein Zustand bewusst gewesen sein sollte. Jetzt saß er im Amtsgericht Wetter auf der Anklagebank und war nicht bereit, diesen Vorwurf auf sich sitzen zu lassen. „Nein, ich war nicht müde“, betonte er, der nur ein paar Brocken Deutsch spricht, mit Hilfe eines Dolmetschers.

Keine Erinnerung

Wegen seiner Arbeit gehe er stets früh zu Bett, sei ausgeschlafen. Was in dem Moment des Unfalls passiert sei, wisse er nicht. Er sei im Krankenhaus wieder zu sich gekommen – am nächsten Tag. Und: „Ich weiß noch nicht einmal, dass die Polizei da war.“

Nach dieser Einlassung erinnerte sich der Beamte im Zeugenstand, dass ihm der Angeklagte in gebrochenem Deutsch Fragen beantwortet habe. Ihm sei es in dem Moment erst einmal darum gegangen, zu klären, ob Drogen, Alkohol oder Medikamente im Spiel gewesen sein könnten. Bei einer längeren Befragung hätte er sicherlich einen Dolmetscher hinzugezogen.

Schlangenlinien gefahren

Der Verteidiger widersprach der Verwertung dieser Aussage sofort. Er gehe davon aus, dass sein Mandant die Beamten nicht richtig verstanden habe. Auf zwei Augenzeuginnen machte der Angeklagte mit der langsamen, unsicheren Fahrweise und „den leichten Schlangenlinien“ vielmehr den Eindruck, als würde er sich nicht auskennen.

Eine der Befragten hielt auch, als er nach der Kollision über Brustschmerzen klagte, einen medizinischen Notfall für durchaus möglich. Der Unfall sei festgestellt worden, die Frage sei, ob das dem 52-Jährigen strafrechtlich vorgeworfen werden könne, formulierte es Richter Martin Ulrich schließlich. Er kam, wie auch der Anklagevertreter zu dem Schluss, dass das nicht der Fall sei.

Freispruch

„Es kann sein, dass er eingeschlafen ist. Aber das kann ich nicht feststellen.“ Auch müsse der Angeklagte dann gewusst haben, dass er übermüdet gewesen sei, so Ulrich. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.