Herdecke/Wetter. Warum eine Seniorin nach einem Fahrfehler auf einem Parkplatz in Herdecke am Ende doch die Geldstrafe akzeptiert

„Ich war in einer Zwickmühle.“ – Beim Rangieren auf einem Parkplatz in Herdecke stieß eine Seniorin mit ihrem Auto gegen einen fremden Wagen und fuhr davon, obwohl der andere Pkw beschädigt war. Nun stand die 79-Jährige wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht Wetter. Dort sprach sie von einem dringenden Termin und einem offenbar zu kurzen Blick auf die Sache.

Die Kollision ereignete sich am späten Morgen des 13. Januar auf dem Parkplatz am Mühlencenter. Die Rentnerin bemerkte die Kollision, stieg aus, begutachtete beide Fahrzeuge, „übersah“ rund 800 Euro Fremdschaden, stieg wieder ein und verschwand vom Ort des Geschehens. Und genau dabei wurde sie beobachtet. Ein Zettel mit ihrem Kennzeichen befand sich kurz darauf hinter dem Scheibenwischer des anderen Wagens. Einige Zeit später erhielt die 79-Jährige, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, einen Strafbefehl mit 20 Tagessätzen à 70 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot. In der Hoffnung, dem Fahrverbot vielleicht entgehen zu können, legte sie Einspruch ein.

Dringender Arzttermin

Nach ihrem Einspruch erfolgte jetzt die Verhandlung in Wetter, und die Seniorin erklärte gleich zu Beginn: „Das stimmt im Großen und Ganzen.“ Sie habe einen dringenden Arzttermin gehabt, habe geguckt, habe bis auf einige Vorschäden an dem fremden Auto nichts gesehen und sei deshalb weggefahren. Die Polizei habe sie später rufen wollen. Doch das habe sie in ihrer Aufregung vergessen. „Ich war in einer Zwickmühle“, betonte sie und fügte hinzu: „Ich war durcheinander. Ich war panisch eigentlich.“ Und mit Blick darauf, dass sich sehr wohl frische Schäden an beiden Fahrzeugen befanden: Sie habe wirklich nichts entdecken können.

Die Halterin des anderen Wagens wurde gehört, und die 28-Jährige bestätigte zwar Vorschäden, versicherte aber auch, dass Riss und Kratzer an ihrem Pkw neu gewesen seien. Auf Fotos, die dem Gericht vorlagen, zeigte sie, was alt und neu war. Auch bestätigte sie, bereits rund 800 Euro von der Versicherung der angeklagten Herdeckerin erhalten zu haben.

Auf Auto angewiesen

Nach ihrer Aussage legte der Verteidiger der 79-Jährigen ein Attest vor, in dem bestätigt wurde, dass die ältere Dame an dem fraglichen Morgen in der Praxis war. Auch betonte er, dass seine Mandantin wegen regelmäßiger Arzttermine dringend auf ihren Wagen angewiesen sei. Der Richter warnte allerdings davor, dass die Strafe im Falle eines Urteils unter Umständen auch höher ausfallen könnte. Und das nahm die Rentnerin zum Anlass, den Einspruch doch noch zurückzunehmen. So blieb es bei 1400 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot.

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