Vorhalle. . Die Bezirksvertretung Nord hat – zumindest offiziell – eine Kehrtwende vollzogen und dem Denkmalschutz für die Turnhalle in der Nöhstraße jetzt doch zugestimmt.

Die Bezirksvertretung Nord hat – zumindest offiziell – eine Kehrtwende vollzogen und dem Denkmalschutz für die Turnhalle in der Nöhstraße jetzt doch zugestimmt. Damit beugten sich die Politiker dem Druck der Stadtverwaltung, die sie in einem Schreiben darauf hingewiesen hatte, dass sie zur Zustimmung verpflichtet seien. Allerdings stieß der Ton des von Baudezernent Thomas Grothe unterzeichneten Schreibens den Abgeordneten sauer auf: „Derart schulmeisterlich möchte ich nicht noch einmal behandelt werden“, beschwerte sich Bezirksbürgermeister Heinz-Dieter Kohaupt: „Wir gehen schließlich auch fair und höflich mit den Beschäftigten im Rathaus um.“

Politiker machen ihrem Unmut Luft

Das Abstimmungsergebnis indes dürfte einmalig sein in der Geschichte der BV. Gerade einmal vier Mitglieder stimmten dem Denkmalschutz für die Turnhalle zu, aber weil sich die übrigen zehn enthielten, war der eingeforderte Beschluss erreicht. Offenbar hatten die Nord-Politiker bei ihrem Votum eine Faust in der Tasche geballt, am liebsten hätten sie wohl so abgestimmt wie am 10. September, als sie der Halle einstimmig den Denkmalschutz verweigert hatten. Und auch diesmal machten sie ihrem Unmut Luft: „Über kurz oder lang wird die Halle so elend aussehen wie das Gut Niederste Hülsberg, irgendwann bricht sie zusammen“, prophezeite Peter Timm (SPD): „Spätestens dann hat sich das Thema erledigt.“

Mit der erneuten Abstimmung aber beugte sich die Bezirksvertretung dem Denkmalschutzgesetz und der einschlägigen Rechtsprechung. Demnach besitzt das Bezirksparlament überhaupt keinen Ermessensspielraum, nachdem ein Gutachter des Landschaftsverbandes in Münster die angebliche Denkmalwürdigkeit der maroden Turnhalle festgestellt hat. Selbst Ina Hanemann, Leiterin des Denkmalamtes im Rathaus, kommt kein Vetorecht gegen die Entscheidung zu: „Da gibt es keinen Spielraum. Und das ganze Verfahren hat nichts mit Emotionen zu tun. Es ist ein ganz nüchterner Vorgang.“

Stadt muss nun Hauptsatzung ändern

Das dürften nicht alle Beteiligten so sehen, zumal sich der Streit um die Halle längst ins Grundsätzliche verschoben hat. Die Stadt wird nun ihre Hauptsatzung ändern müssen. In der heißt es nämlich (§ 10, Absatz 2, Buchstabe t), die Bezirksvertretungen seien zuständig für die „Aufnahme von Denkmälern in die Denkmalliste und ihre Löschung“. Doch dieser Passus widerspricht dem juristisch höher einzustufenden Denkmalschutzgesetz. Deshalb sollen die entsprechenden Stellen in der Hauptsatzung gestrichen oder doch so verändert werden, dass die Bezirksvertretungen nur noch benachrichtigt werden, wenn ein Gebäude zum Denkmal erklärt wird, aber keine Beschlüsse mehr fassen müssen. „Weil das Gesetz ohnehin keine andere Möglichkeit lässt als zuzustimmen“, erklärte Ina Hanemann.

Doch es bleibt eine Möglichkeit, um der unerwünschten Erhaltung der Turnhalle zu entrinnen. Zwar wurde die 1928 errichtete Immobilie inzwischen in die Denkmalliste aufgenommen. Doch gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass nun geprüft wird, ob die Bewahrung der Halle dem Eigentümer, der Stadt Hagen, wirtschaftlich zuzumuten ist. „Hier müssen wir ansetzen“, verwies Kämmerer Christoph Gerbersmann, regelmäßig zu Gast in der BV Nord, auf die finanzielle Schieflage des städtischen Haushalts: „Wir wollen und können die Halle ganz sicher nicht erhalten.“ Sieht so aus, als wäre das letzte Kapitel in Sachen Nöh­straße noch nicht geschrieben.