Vorhalle. . Die Bauabteilung im Hagener Rathaus hat der Bezirksvertretung Nord eine ordentliche Watschn verpasst. Die Mitglieder des Gremiums hätten es nicht ablehnen dürfen, die Turnhalle in der Nöhstraße unter Denkmalschutz zu stellen.
Die Bauabteilung im Hagener Rathaus hat der Bezirksvertretung Nord eine ordentliche Watschn verpasst. Die Mitglieder des Gremiums hätten es nicht ablehnen dürfen, die Turnhalle in der Nöhstraße unter Denkmalschutz zu stellen, heißt es in einem Schreiben mit streng-sachlichem Unterton. Für die Sitzung am kommenden Mittwoch haben die Fachleute der Verwaltung erneut eine Vorlage erarbeitet, in der die Eintragung in die Denkmalliste gefordert wird.
Zur Erinnerung: Mitte September hatte sich die Bezirksvertretung einstimmig gegen Denkmalschutz für die Turnhalle ausgesprochen und dies mit einem weit verbreiteten Unverständnis in der Vorhaller Bevölkerung begründet. „Es ist nicht nachvollziehbar, so ein marodes Gebäude bewahren zu wollen. Die Leute halten das für kompletten Unsinn“, sagte Peter Timm (SPD), und Winfried Dorn (CDU) fügte hinzu: „Für die alte Halle darf man nicht einen Euro ausgeben. Das ist die reinste Luxusdiskussion, die die Denkmalschützer angezettelt haben.“ Schließlich verweigerte die Bezirksvertretung nicht nur ihre Zustimmung zum Denkmalschutz, sondern empfahl zugleich, die Halle zu demontieren und, wenn man sie unbedingt erhalten wolle, ins Freilichtmuseum in der Selbecke zu versetzen.
Schon unmittelbar nach dem Beschluss hatte ein Sprecher der Stadt erklärt, Politiker hätten gar nicht die Befugnis, eine Denkmalentscheidung außer Kraft zu setzen. Diese Rechtsauffassung hat die Bezirksvertretung jetzt schwarz auf weiß. In dem von Baudezernent Thomas Grothe unterzeichneten Schreiben werden „erhebliche rechtliche Bedenken“ gegen den Beschluss aus dem Norden angeführt: „Nach Paragraph 3 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Denkmal nach Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorliegen.“ Dieser in so gerade noch verständlichem Beamtendeutsch formulierte Satz besagt nichts anderes, als dass ein Gebäude dann als Denkmal anzusehen ist, wenn Experten es als solches deklariert haben.
Gesetzliche Eintragungspflicht
Aufgrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung, so Grothe, bestehe gar kein Ermessensspielraum, sondern eine gesetzliche Eintragungspflicht. Der Baudezernent verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (das sich wiederum auf das Oberverwaltungsgericht Münster beruft), in dem es heißt, dass beim Denkmalschutz „kein Raum für eine Berücksichtigung widerstreitender öffentlicher Interessen“ bestehe. Will heißen: Politiker können sich noch so quer legen; ein Denkmal ist ein Denkmal, wenn die Fachleute es als solches ansehen. Lediglich wenn es wirtschaftlich oder ideell unzumutbar sei oder wenn gewichtige öffentliche Interessen im Spiel seien, könne die Eintragung in die Denkmalliste eingeschränkt werden, so die Richter.
Die Denkmaleigenschaft der Turnhalle Nöhstraße sei in diesem Rechtssinne zweifelsfrei belegt, nämlich durch ein Gutachten der Oberen Denkmalbehörde in Münster, erklärt Grothe. Daraus gehe die Bedeutung der Halle für die Geschichte des Menschen hervor, weil sie Aspekte des Sports nach dem Ersten Weltkrieg erläutere. Des weiteren sei das Gebäude bedeutend für die Geschichte der Stadt Hagen, weil es belege, wie die Stadt in den damaligen wirtschaftsschwachen Jahren ihrem Auftrag, Sportmöglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen, nachkam. Und es lägen auch wissenschaftliche, baugeschichtliche Gründe für die Denkmalbewertung vor.
Zweite Chance für Politiker
Die Bezirksvertretung dürfe also nicht nach „freiem Belieben“ darüber entscheiden, ob die Halle ein Denkmal sei. Auch der vorgeschlagenen Versetzung ins Freilichtmuseum könne nicht zugestimmt werden, weil ein Gebäude durch eine solche „Translozierung“ in der Regel seinen Denkmalwert verliere.
Bevor die Entscheidung der Bezirksvertretung jedoch förmlich beanstandet wird, erhalten die Nord-Politiker eine zweite Chance: Am nächsten Mittwoch dürfen sie erneut über die Eintragung der Turnhalle in die Denkmalliste beraten. Bleiben sie bei ihrer ablehnenden Haltung und schließt sich der Rat diesem Votum an, wird der Oberbürgermeister den Beschluss wohl beanstanden und unverzüglich der Bezirksregierung Arnsberg zur Entscheidung vorlegen. Diese wird die Stadt dann aller Voraussicht nach anweisen, das Objekt in die Denkmalliste einzutragen.