Hagen-Wehringhausen. . In dem zähen Ringen rund um das rosafarbene Haus an der Weidestraße und dem damit blockierten Weiterbau der Bahnhofshinterfahrung hat sich jetzt Akif Karacabey zu Wort gemeldet. Der Hauptpächter bewohnt mit seiner Familie die umstrittene Immobilie und kritisiert das bisherige Vorgehen der Stadt.
Mit der Entscheidung, eine Bahnhofshinterfahrung zu bauen und der damit einher gehenden Weigerung, Veränderungen an der Gewerbeimmobilie zu genehmigen, habe ihm die Stadt jegliche Geschäftsgrundlage entzogen: „Die Stadt Hagen hat uns leider damals schon keine andere Immobilie gegeben, obwohl wir oft darum gebeten haben. Wir wären dann schon damals weg gewesen“, blickt Karacabey bis in das Jahr 2004 zurück.
Die Familie lebt inzwischen seit 20 Jahren in dem Objekt und betrieb dort einst einen Supermarkt sowie einen Hochzeitssaal. „Durch die Veränderungssperre im Jahr 2004 ist unsere Geschäftstätigkeit abgeschnitten worden.“
Gerichtstermin vor dem OLG Hamm
Die Bahnhofshinterfahrung ist mit einem Investitionsvolumen von 65 Millionen Euro das derzeit größte kommunale Straßenbauprojekt in NRW.
In Form eines Eilverfahrens versucht die Stadt, die Immobilie räumen zu lassen. Am 16. Oktober wird der Fall am OLG Hamm wieder verhandelt.
Sein langjähriger Vermieter, der Dresdener Hochschullehrer Prof. Thomas Wolff, habe eine Entschädigung bekommen, „wir stehen mit leeren Händen da“, ärgert sich der Bewohner. Das Gebäude sei in einem schlechten Zustand, das Dach undicht, die Heizung oft defekt. „Wir haben das auf eigene Kosten repariert und viel Geld in die Immobilie gesteckt.“ 400 000 Euro behauptet Kararcabey gegenüber einem TV-Team. Damit seien die Mietzahlungen „erledigt“.
Nur die Räumung zählt
Eine Betrachtungsweise, der die Stadt naturgemäß kaum folgen mag. Schließlich sei die Kommune erst seit Frühjahr 2013 mit dem Abschluss des Wolff-Enteignungsverfahrens Besitzer des Hauses. Zu allen vorangegangenen Punkten sei der Hochschullehrer heranzuziehen. Für die Juristen des Rathauses geht es lediglich noch um die Räumung der Immobilie. Bis heute hat die Stadt nicht einen einzigen Cent Miete von der Familie erhalten. Selbst ein Entschädigungsangebot in Höhe von 40 000 Euro wollte diese im Februar 2014 nicht akzeptieren, weil mit der Offerte die sofortige Räumung verbunden gewesen wäre.
In der Zwischenzeit ist der Sohn des ehemaligen Hausbesitzers, der Dresdener Jurist Jens-Moritz Wolff, in die Auseinandersetzung hineingegrätscht und hat die Mandantschaft für drei Untermieter der Familie Karacabey übernommen. Im März 2014 legte dieser eine weitere Vergleichsforderung vor, die von der Stadt sofort abgewiesen wurde. Nach Informationen dieser Zeitung hätte der geforderte Extra-Betrag die im Raum stehende Gesamtentschädigungssumme in sechsstellige Höhen getrieben.
Es gibt keinerlei Verpflichtungen
Die Stadt betont ausdrücklich, dass es keinerlei Verpflichtung gibt, Alternativ-Unterkünfte anzubieten oder gar Entschädigungen zu zahlen. Ihre damalige Offerte im Rahmen des bereits laufenden Räumungsverfahrens sei lediglich eine Goodwill-Aktion gewesen.
Die Mieter der Immobilie seien von Vorbesitzer Prof. Wolff bereits im August 2012 fristlos gekündigt worden, weil schon damals seit geraumer Zeit keine Mietzahlungen mehr geflossen seien. Eigentlich hätten die Bewohner das Haus schon damals räumen müssen.