Wehringhausen. . Das markante rosafarbene Haus an der Weidestraße kann für die Bahnhofshinterfahrung weichen. Das Landgericht hat jetzt bestätigt: Die noch darin wohnende Familie muss die Immobile umgehend räumen. Damit wird sich der Bau wohl nicht weiter verzögern.
Sie weigern sich bis zum heutigen Tag gegen einen Auszug aus dem Gebäude und kämpften bis zum Schluss um 40.000 Euro Umzugsentschädigung: vergebens. Das Landgericht entschied gegen die Großfamilie, die jetzt umgehend ihr Domizil räumen muss. Damit scheint für die Stadt der Weg endlich frei zu sein – zum nächsten Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung.
Die rosafarbene Immobilie an der Weidestraße 18, gegenüber der Ennepebrücke, steht dem großen Millionen-Vorhaben bislang im wahrsten Sinn des Wortes mitten im Weg.
Abriss drängt
Längst ist die Abrissbirne bereit, das baufällige Gebäude einzureißen, um Platz für die geplante Fahrbahntrasse zwischen Wehringhausen und Eckesey zu schaffen. Doch noch halten inmitten der Großbaustelle neun beharrliche Anwohner durch. Die Mitglieder einer Großfamilie hatten vor über zwanzig Jahren die alte Fabrikantenvilla nebst ehemaligen Werkhallen als Gewerbeobjekt angemietet – zunächst, um einen orientalischen Supermarkt und einen Festsaal für türkische Hochzeiten zu betreiben. Später wurden mit verschiedenen Familienangehörigen Untermietverträge abgeschlossen, um sie dort einziehen zu lassen. Derzeit wohnen dort noch zwei Ehepaare, ein Onkel und vier Kinder im Alter von 1 bis 13 Jahren.
Kündigung ignoriert
Nach zähen Enteignungsquerelen mit dem Vorbesitzer, einem Hochschullehrer aus Sachsen, war die Immobilie in das Eigentum der Stadt übergangen. Aufforderungen an die ehemaligen Mieter, das Objekt bis spätestens März 2013 zu räumen und die Untermietverhältnisse zu kündigen, blieben bislang völlig unbeachtet.
Die Stadt beantragte deshalb eine Einstweilige Verfügung: In Kürze drohe ein Baustillstand und dadurch ein täglicher Schaden im fünfstelligen Bereich. Die 4. Kammer erließ eine Verfügung auf sofortige Räumung, der Widerspruch von zwei Bewohnern wurde jetzt genauso zurückgewiesen wie ein Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Gerichtssprecher Jan Schulte kennt die Gründe: „Die unstreitige Weigerung, das Grundstück zu räumen, stellt nach Auffassung der Kammer eine verbotene Eigenmacht dar. Es gibt auch keine Räumungsfrist mehr, weil seit mehreren Jahren bekannt ist, dass eine Räumungsverpflichtung vorliegt.“
Ursprünglich hatte sich die Stadt mit der Großfamilie arrangieren wollen: Angeblich 40 000 Euro Umzugskostenhilfe waren im Gespräch. Stadt-Anwalt Dr. Mock: „Unsere Verhandlungsbereitschaft ist jetzt bei null.“