Hagen. . Erfreuliche Nachricht für die Wirtschaft in Hagen: Die Zuschussförderung wird gegenüber dem bisherigen Status verbessert. Der Hintergrund ist allerdings weniger erfreulich: Hagen hat im Ranking der Förderregionen nicht unerheblich an wirtschaftlichem Gewicht verloren.
Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben Ende September über die Regionalfördergebiete in Deutschland für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 entschieden und eine Vorschlagsliste auf den Weg nach Brüssel gebracht. Erfreuliche Nachricht für die Wirtschaft in Hagen: Die Zuschussförderung bleibt ab 2014 bis 2020 bestehen und wird durch die künftige Einstufung als C-Fördergebiet gegenüber dem bisherigen Status als D-Fördergebiet sogar noch verbessert. Der Hintergrund ist allerdings weniger erfreulich: Hagen hat im Ranking der Förderregionen in der Förderperiode von 2007 bis 2013 nicht unerheblich an wirtschaftlichem Gewicht verloren.
„Jetzt müssen aber auch die Rahmenbedingungen in Hagen stimmen, damit die Unternehmen in Hagen überhaupt von den verbesserten Förderbedingungen profitieren können“, fordert Hans-Peter Rapp-Frick, Hauptgeschäftsführer der Südwestfälischen Industrie- und handelskammer: „Dazu zählen vor allem konkurrenzfähige Gewerbe- und Grundsteuer-Hebesätze, genügend Industrie- und Gewerbeflächen und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren.“
Abwärtsspirale
Denn so erfreulich die Nachricht aus dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium einerseits auch sei, so zeige sie doch andererseits die schlechter gewordene Situation des Standorts Hagen. „Wenn Politik und Verwaltung jetzt nicht die richtigen Weichen stellen, gerät Hagen in eine Abwärtsspirale. Verliert Hagen weiter an wirtschaftlichem Gewicht, nützt auch die höhere Einstufung als Fördergebiet nichts“, so Rapp-Frick.
Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt nach einem für die ost- und westdeutschen Länder einheitlichen Verfahren. In den Förderregionen können ab 2014 Zuschussmittel aus dem Fördertopf der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für förderfähige Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Sicherung gewerblicher Unternehmen bzw. zur Arbeitsplatzschaffung und -sicherung beantragt werden.
Gefördert werden aber auch Projekte zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, beispielsweise im Tourismus, beim Breitbandausbau sowie bei der Herrichtung von Gewerbe- und Industrieflächen. Eine Antragstellung muss zwingend vor Investitionsbeginn bei der NRW-Bank erfolgen. Weitere Informationen erhalten Unternehmen bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) unter 390-346.