Hagen. . Am sechsten Verhandlungstag im NS-Verfahren vor dem Schwurgericht saß Kommissar Mosk im Zeugenstand. Er hat den längst pensionierten niederländischen Polizeikollegen Menko B. (inzwischen 90 Jahre) vernommen, der vor nunmehr 69 Jahren zum Tatort gerufen worden war.
Der niederländische Kriminalbeamte Rudi Mosk (54) scheint noch immer tief beeindruckt. Er war im vergangenen Jahr an der alten Motorenfabrik bei Appingedam: „Auf der anderen Seite des Wassers liegt das Gelände, das wir als Tatort ausgemacht haben.“
Hier, am einstigen „Alten Reichsweg“, fielen in der Nacht auf den 22. September 1944 vier Schüsse. Dabei soll Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema (36) hinterrücks getötet worden sein. Ex-Grenzsoldat Siert B. (92), der nunmehr in Breckerfeld lebt, ist deshalb derzeit des Mordes angeklagt.
Opfer hatte Hand in der Tasche
Am sechsten Verhandlungstag im NS-Verfahren vor dem Schwurgericht saß Kommissar Mosk im Zeugenstand. Er hat den längst pensionierten niederländischen Polizeikollegen Menko B. (inzwischen 90 Jahre) vernommen, der vor nunmehr 69 Jahren zum Tatort gerufen worden war. Offizieller Einsatzgrund: Ein Gefangener, der weglaufen wollte, sei auf der Flucht erschossen worden.
„Doch der Reaktion des ehemaligen Kollegen habe ich entnommen, dass man hier eher von einer Exekution, von einer Liquidierung sprechen muss“, gibt Kripomann Rudi Mosk seinen Eindruck aus der Vernehmung wieder. Menko B. sei während seiner Aussage sehr erregt gewesen, habe mit seiner Hand ständig gegen den Körper geklappert. „Sie behaupteten damals, er sei auf der Flucht gewesen“, gab der Polizeipensionär zu Protokoll, „das ist die größte Lüge, denn der Getötete hatte die linke Hand in seiner linken Seitentasche.“ Und: „Niemand läuft doch weg und hält dabei die Hand in der Tasche.“
Blutspur war deutlich zu sehen
Zudem sei Widerstandskämpfer Dijkema auch von vorn durch eine Kugel getroffen worden: „An der Stirn.“ Die Leiche wäre von der Straße in einen Graben gezogen und dort liegen gelassen worden, die Blut- und Schleifspur sei noch deutlich zu sehen gewesen.
Doch kann das Gericht diese Aussage verwerten? Der betagte Zeuge war zum Zeitpunkt seiner Vernehmung bereits so schwer an Demenz erkrankt, dass man den Tag abwarten musste, an dem er einen „lichten Moment“ hatte, um ihn überhaupt befragen zu können.