Hagen. . 300 Kinder und Jugendliche in Hagen werden von einem Vormund betreut. Der Vormund sorgt für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen. Er wird vom Jugendamt bestellt, wenn Eltern ihrer Sorgepflicht nicht mehr nachkommen können. Mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen, der nun ebenfalls Vormundschaften übernehmen kann, hat die Stadt Hagen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Jugendamtsleiter Gerd Steuber erläutert die Hintergründe dieser Verantwortung.

Wie ein „Schutzengel“ – nur ohne Flügel: Sie kümmern sich um 300 Kinder und Jugendliche in Hagen. Und das mit Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Denn sie machen das, was eigentlich die Eltern tun: Sie ergreifen Partei für junge Menschen – sind deren „Anwälte im Alltag“. Und trotzdem heißen sie – etwas angestaubt und bürokratisch – „Vormund“. Dabei machen sie viel mehr als „Arbeit nach Aktenlage“.

„Ein Vormund sorgt dafür, dass es Kindern und Jugendlichen gut geht. Wenn die Eltern dafür nicht mehr sorgen können oder wollen, dann kümmert sich das Jugendamt um einen Vormund“, sagt Gerd Steuber, Leiter des Jugendamtes.

Auf einen Vormund kommt dann auch rechtlich all das zu, was sonst die Eltern machen. Er verwaltet das Geld, bis die Kinder 18 Jahre alt sind. „Und er sorgt dafür, dass sie in einer Pflegefamilie, in einem geeigneten Heim oder in einer betreuten Wohnung leben können“, erklärt Anja Pentling, die als langjährige Mitarbeiterin mit weiteren fünf Kollegen die 300 Hagener Kinder und Jugendlichen betreut.

Stadt Hagen schließt Kooperationsvereinbarung ab

Seit Kurzem hat die Stadt Hagen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen abgeschlossen, der nun ebenfalls Vormundschaften übernehmen kann. „Ein Vormund hat zwar etwas von einem ‚Schutzengel für das Kind’. Er fällt aber nicht vom Himmel. Da gucken das Familiengericht und das Jugendamt schon genau hin, wer die Vormundschaft und damit die Verantwortung bekommt. Oft ist dies der Amtsvormund“, sagt Steuber.

Der Vormund habe eine zentrale Aufgabe: Er müsse die Interessen des Kindes im Blick haben. Oft gebe es Menschen, denen die Kinder bereits vertrauten. „Das können Großeltern sein. Wir fragen Kinder aber auch, wem sie besonders vertrauen und wen sie sich als Vormund wünschen“, erklärt Steuber weiter.

Kinder haben oft Schlimmes erlebt

Für die jungen Menschen sei ein Vormund so etwas wie ein neuer „Lotse fürs Leben“. Fast immer hätten sie vorher Schlimmes erlebt: Wenn Eltern krank oder gestorben sind, springe ein Vormund ein. „Und natürlich dann, wenn Eltern sich nicht um ihr Kind kümmern – wenn sie es schlagen oder misshandeln“, weiß Steuber.

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Diese Eltern könnten und dürften dann nicht mehr für das Kind sorgen. In solchen Fällen entscheide sich das Familiengericht oft dafür, die Verantwortung teilweise oder ganz in die Hände eines Amtsvormunds zu legen. Der ist dann im Hauptjob „Kümmerer ums Kind“ – und zwar für höchstens 50 Mündel.

Vormund muss unabhängig sein

Es komme darauf an, dass der Vormund unabhängig sei. Betreuer in einem Heim würden schon deshalb als Vormünde ausscheiden. „Schließlich ist das eine – die Kindererziehung – ihr Beruf; das andere – die Vormundschaft – eher eine Berufung. Beides darf aber nicht vermischt werden.

Entscheidend sei, dass ein Vormund sich Zeit für das Kind nehme. „Denn persönlichen Gespräche sind wichtig. Reden und zuhören – das ist das A und O. Der Draht zwischen Kind und Vormund sollte kurz sein. Denn Entscheidungen über den Kopf des Kindes hinweg sind selten gut“, so Steuber. Je älter ein Kind werde, desto mehr sollte es auch direkt mitentscheiden.