Hagen. . Der erste Beigeordnete der Stadt Hagen, Dr. Christian Schmidt, hat sein Jahressalär um 37.000 Euro aufgestockt. Zustande kam dies durch einen exklusiven Beratungsvertrag mit der Hagen-Agentur.

Über einen exklusiven Beratervertrag mit der Hagen-Agentur hat der Erste Beigeordnete der Stadt Hagen, Dr. Christian Schmidt, sein Dezernenten-Jahressalär von gut 100.000 Euro zweimal um 18.500 Euro aufgestockt. Dies geht aus dem Jahresabschluss 2011 des städtischen Tochterunternehmens hervor, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Burbach Cramer & Partner erstellt wurde. Ein Vorgang, der jetzt vom städtischen Rechnungsprüfungsamt auf seine Rechtmäßigkeit abgeklopft wird.

Sondervergütung für zwei Jahre

Ausverhandelt wurde der Kontrakt allein von Oberbürgermeister Jörg Dehm, der in Personalunion auch als Aufsichtsratsvorsitzender der Hagen-Agentur agiert. „Der Aufsichtsrat wurde umfassend informiert“, versichert der Verwaltungschef und verweist auf entsprechende Protokolle, die er mit Hinweis auf deren Geheimhaltung nicht veröffentlichen könne. Aus dem der Redaktion vorliegenden Wirtschaftsprüfungsbericht geht jedoch präzise hervor: „Mit dem ehemaligen Geschäftsführer Dr. Christian Schmidt wurde in 2010 ein Beratervertrag mit einer zweijährigen Laufzeit mit einer Vergütung von 18.500 Euro p.a. abgeschlossen.“

Den Hintergrund der eher ungewöhnlichen vertraglichen Nebentätigkeitsregelung für einen städtischen Dezernenten bildet der Übergang von der einstigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft, bei der Schmidt als Geschäftsführer agierte, hin zur heutigen Hagen-Agentur. Die bilanziell überschuldete Gesellschaft, die übrigens bis heute Zinsswap sowie kombinierte Zins- und Währungsswapgeschäfte mit der Deutschen Bank macht, vereinigt unter ihrem Dach seit dem 1. Januar 2011 neben dem ursprünglichen Kerngeschäft Wirtschaftsförderung auch das einstige Servicezentrum Wirtschaft, Hagen-Touristik, Stadtmarketing und City-Management. Nur für Christian Schmidt, der allerdings über einen unbefristeten Geschäftsführervertrag verfügte, blieb seinerzeit kein Platz mehr. Und so wurde im Stile einer Abfindung vereinbart, dass der Erste Beigeordnete für 37.000 Euro die EU-Projektarbeit fortsetzt. „Seine entsprechenden Arbeitsstun­dennachweise“, so Dehm, „stehen in korrektem Verhältnis zu dieser Honorierung.“

OB: „Alles rechtmäßig“

Auf welche Jahre sich die Vertragslaufzeit konkret bezieht, konnte seitens des OB-Büros innerhalb einer Woche nicht nachgehalten werden. Sicher ist nur, dass der Schmidt-Nebenverdienst bei der jüngst von dieser Zeitung veröffentlichten Übersicht über die Gehälter der Spitzenverdiener in öffentlichen Unternehmen ausgeklammert blieb. „Mit Recht“, verweist Oberbürgermeister Dehm auf das Beamtenrecht, das auf jeden Fall höher einzustufen sei als Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz. Mit der gleichen Argumentation möchte der Verwaltungschef auch nicht preisgeben, ob Schmidt seine Vergütung jenseits des jährlichen 6.000-Euro-Limits (Nebentätigkeitsverordnung NRW) an die Stadtkasse zurücküberwiesen habe. Ebenso bleibt er die Antwort auf die Frage schuldig, welchen Sinn es macht, einen städtischen Beigeordneten mit einem Beratervertrag bei der defizitären städtischen Tochter (Jahresminus: 799.000 Euro) auszustatten, wenn ein Großteil des Geldes im Anschluss ohnehin wieder dem Kämmerer zugute kommt. „Die Verwaltung handelt immer rechtmäßig“, reduziert Jörg Dehm seine Argumentation auf Allgemeinplätze. Ob’s am Ende tatsächlich rechtmäßig war, wird das Rechnungsprüfungsamt klären – oder der Staatsanwalt.