Hagen.
Die Fraktion der Grünen will für mehr Transparenz in der Hagener Lokalpolitik eintreten. Für die Sitzung des Rates am 9. Februar hat sie einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der für mehr politische Offenheit sorgen soll. Die Grünen nahmen hierfür Anleihen aus den Geschäftsordnungen der Räte benachbarter Kommunen, um zu verdeutlichen, dass ihre Vorschläge rechtskonform sind.
Man habe, räumt Fraktionssprecher Jochen Riechel ein, diese eigentlich urgrüne Thematik in der Vergangenheit verdrängt. „Wir sind jetzt auch schon ein paar Jahre dabei“ – und damit ein Teil des politischen Apparats geworden. Auf diese Art der Betriebsblindheit folge jetzt die Rückbesinnung.
Chance auf Änderung
Nachdem die Stadtverwaltung nach rechtlicher Bewertung auf Anfrage der Westfalenpost eingeräumt hatte jahrelang die Informationspflicht verletzt zu haben, weil sie nichtöffentliche Tagesordnungspunkte von Ratssitzungen und anderen politischen Gremien ohne Überschriften nur als „nichtöffentlich“ benannt hatte, will die Grüne Ratsfraktion jetzt nachlegen.
Hubertus Wolzenburg durchforstete dafür die Geschäftsordnung der Räte anderer NRW-Kommunen und wurde fündig. Der Fraktionsgeschäftsführer ist daher zuversichtlich, dass die Änderungsvorschläge Chancen auf Zustimmung haben. „Wer sagt das geht nicht, will es nicht.“
Demnach ist in Dortmund und Oberhausen festgeschrieben, dass die Verwaltung begründen muss, weshalb sie einen Tagesordnungspunkt nichtöffentlich beraten lässt. In Hagen ist das nicht der Fall.
Zu schwammig formuliert
Künftig soll es nach Willen der Grünen auch Praxis werden, dass Themen, die nichtöffentliche als auch öffentliche Aspekte beinhalten, zum Teil im öffentlichen Sitzungsteil vorgestellt werden. Möglich wäre dies z.B. bei der Diskussion um das Hasper Torhaus gewesen. Verwaltungsseitig wurde aber der komplette Punkt in den nichtöffentlichen Teil verschoben. Die Grünen beziehen sich bei diesem Vorschlag auf die Bochumer Gemeindeordnung, wo es heißt: „Zur Steigerung der Transparenz wird in allen nichtöffentlichen Angelegenheiten über die wesentlichen nicht der Geheimhaltung oder dem Datenschutz unterliegenden Regelungen in öffentlicher Sitzung durch eine Verwaltungsmitteilung informiert.“
Außerdem fordert die Fraktion eine Präzisierung des § 2, Absatz 3 der Hagener Geschäftsordnung. Dort sind Kriterien benannt, wann die Öffentlichkeit von einer Sitzung ausgeschlossen werden kann. „Das ist zu schwammig formuliert“, sagt Riechel, „de facto kann zurzeit alles als nichtöffentlich deklariert werden.“
"Nach pflichtgemäßem Ermessen"
Darüber hinaus wollen die Grünen die – laut Hagener Geschäftsordnung – exponierte Stellung des Oberbürgermeisters bei der Definition nichtöffentlicher Inhalte schwächen. Denn in § 48 der Gemeindeordnung NRW steht, dass die Öffentlichkeit über die in der Geschäftsordnung bestimmten Angelegenheiten hinaus nur „auf Antrag“ ausgeschlossen werden kann. Antragsberechtigt hierfür sind demnach der OB und Ratsmitglieder. Demgegenüber räumt die Regelung der Hagener Geschäftsordnung dem OB das Recht ein, Beratungspunkte „nach pflichtgemäßem Ermessen“ und ohne Antrag dem nichtöffentlichen Teil zuzuordnen.