Breckerfeld. . Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 änderte die Stadtvertretung in ihrer Dezembersitzung die Friedhofsatzung für den städtischen Friedhof.

(OE) Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 änderte die Stadtvertretung in ihrer Dezembersitzung die Friedhofsatzung für den städtischen Friedhof.

Begründet wurde die Änderung mit der auch in Breckerfeld sich verändernden Bestattungskultur. Hinzu kamen einige Beschwerden zum äußeren Zustand des Friedhofes.

Dies sind die wichtigsten Neuregelungen: Auf den Gräbern dürfen nur noch Pflanzen (Bäume, Sträucher und andere Gehölze) stehen, die eine Höhe von 1,80 Meter nicht überschreiten. Auch Grabausstattungen dürfen nur maximal 1,80 Meter hoch sein. Für bestehende höhere Gehölze kann die Friedhofsverwaltung den Rückschnitt oder gar die völlige Beseitigung anordnen.

Kies als Grababdeckung

Im neuen Teil des Friedhofes (Felder I bis IV) besteht jetzt die Möglichkeit, bei der Gestaltung der Grabstätten mit Kies als Grababdeckung zu arbeiten. Bei der Rückgabe von Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit werden diese von der Verwaltung nur abgeräumt zurückgenommen: Die Bepflanzung ist zu entfernen einschließlich des Wurzelwerkes. Auch Grabsteine, Einfassungen und Fundamente sind abzubauen.

Ohne Zustimmung aufgestellte Grabmale und sonstige baulichen Anlagen werden gegebenenfalls auf Kosten des Nutzungsberechtigten der Grabstätte entfernt.