Hagen. . Die Stadt Hagen wird künftig die Themen der Tagesordnungspunkte nicht öffentlicher Sitzungen stichwortartig bekanntgeben. Eigentlich wäre die Verwaltung dazu schon immer verpflichtet gewesen, räumte die Stadt auf Anfrage der Westfalenpost ein.

Die Stadt Hagen wird künftig die Themen der Tagesordnungspunkte nicht öffentlicher Sitzungen stichwortartig bekanntgeben. „Wir sind nach einer rechtlichen Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass wir hier eine Informationspflicht haben, der wir nicht nachgekommen sind“, räumte Michael Idel, stellvertretender Fachbereichsleiter von OB Jörg Dehm ein.

Unsere Zeitung hatte eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt und gefragt, weshalb in Hagen bei allen Ratssitzungen und Ausschüssen die Themen der nicht öffentliche Tagesordnungspunkte überhaupt nicht erwähnt werden.

Bund der Steuerzahler: Übliche Praxis in NRW

Laut Auskunft des Bundes der Steuerzahler ist es in NRW-Kommunen üblich, dass aus Gründen der Transparenz der Inhalt einer nicht öffentlichen Sitzung kurz dargestellt wird, ohne dass freilich Rückschlüsse auf den exakten Zusammenhang möglich sind. Zu dieser Praxis kehrt jetzt auch die Hagener Stadtverwaltung zurück. „Wir werden das auch zeitnah umsetzen“, sagte Idel. Zuletzt war die Tagesordnung nicht öffentlicher Sitzungen 2008 mit Überschriften versehen worden. Künftig werde die Öffentlichkeit wieder entsprechend informiert. Bei einer Grundstücksangelegenheit heißt es dann z. B. „Grundstücksangelegenheit – Nichtausübung eines Vorverkaufsrechts“.

Die Gemeindeordnung NRW schreibt in § 48 den Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen fest. Die Öffentlichkeit kann aber ausgeschlossen werden, falls Interessen und Belange der Kommune oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften durch eine öffentliche Diskussion gefährdet werden könnten. Die Geschäftsordnungen der Kommunen regeln, welche Angelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Personalangelegenheiten, Auftragsvergaben, bestimmte Vertragssachen, Grundstücks- sowie Darlehns- und Bürgschaftsangelegenheiten.