Hohenlimburg/Iserlohn. Im Oeger Steinbruch soll tiefer gebohrt werden. Pläne für das Vorhaben sind nun öffentlich einsehbar und Betroffene können Einwand erheben:
Die Pläne für eine Vertiefung des Oeger Steinbruchs sind ab sofort einsehbar. Hintergrund ist das Planfeststellungsverfahren, das bei der Stadt Hagen für das Vorhaben läuft. Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen ermöglicht es jedem Bürger, einen Einblick in das Verfahren zu bekommen.
Vertiefung geplant
Der beantragte Abbauplan geht bis zu 108 Meter tiefer als die bisher genehmigte Endteufe. Der Grundwasserspiegel soll dazu zeitweilig bis etwa 120 Meter unter das natürliche Niveau abgesenkt werden.
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Die Planunterlagen enthalten Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, Übersichtskarten, hydrogeologische Gutachten sowie Stellungnahmen zur Sprengtechnik und Folgen der Erschütterungen. Auch Beiträge etwa zum Thema Arten- und Immissionsschutz sowie zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen den Unterlagen bei, die von Bürgerinnen und Bürger eingesehen werden können.
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Einsicht im Rathaus
Bis einschließlich 12. Oktober liegen die Unterlagen beim Hagener Oberbürgermeister Hagen, Verwaltungshochhaus, Rathausstr. 11, 58095 Hagen, Zimmer C.916, und bei der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Zimmer 135 aus. Es ist erforderlich, sich vor der Einsichtnahme telefonisch anzumelden und einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt direkt und online
Ansprechpartner bei der Stadt Hagen sind: Stadt Hagen: Herr Lambeck, Tel. 02331 / 207-4373, torsten.lambeck@stadt-hagen.de Stadt Iserlohn: Frau Fichter oder Frau Mäffert, Tel. 02371 / 217-2913 oder 217-2359. Die Planfeststellungsunterlagen stehen auch digital auf der Internetseite der Stadt Hagen (www.hagen.de) sowie auf dem zentralen Internetportal der Länder (www.uvp-verbund.de) zur Einsicht zur Verfügung.
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Einwendungen einreichen
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis einschließlich zum 13. November erheben beim Hagener Oberbürgermeister (Umweltamt) schriftlich (Postfach 4249, 58042 Hagen) oder zur Niederschrift (z.B. Rathausstr. 11, 58095 Hagen). Es ist erwünscht, dass die Einwendungen mit Namen, Vornamen und der genauen Anschrift des Einwenders zu versehen sind.
Formfehler bei Stadt
Wie berichtet war der Stadt Hagen bei der ersten öffentlichen Auslegung ein Formfehler unterlaufen. So hatte man die Unterlagen nur in Hagen ausgelegt und nicht auch, wie vorgeschrieben, in Iserlohn. Nun geschieht beides zeitgleich. Alle bislang eingegangenen Stellungnahmen werden weiter berücksichtigt und müssen nicht wiederholt eingereicht werden.