Hohenlimburg. Das Planfeststellungsverfahren zum Oeger Steinbruch zieht sich in die Länge. Die öffentliche Auslegung muss nun wiederholt werden.

Der Stadt Hagen ist im Planfeststellungsverfahren zu einer möglichen Vertiefung des Oeger Steinbruchs ein gravierender Fehler unterlaufen. Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, die es jedem Bürger ermöglicht, Einblick in das Verfahren zu nehmen, hätte nicht nur im Hagener Rathaus, sondern auch in Iserlohn erfolgen müssen.

Das ist aber unterblieben – mit der Folge, dass nun zeitnah eine weitere Auslegung auf den Weg gebracht werden muss, wie Michael Kaub, Sprecher der Stadtverwaltung in Hagen, erläuterte: „Wann die neue beginnt, können wir noch nicht sagen.“

Auf jeden Fall zieht dieser Formfehler das gesamte Planfeststellungsverfahren in die Länge. Die Hohenlimburger Kalkwerke wollen im bestehenden Abbruchgebiet weiter in die Tiefe bohren. Denn um den Produktionsstandort in Oege langfristig zu erhalten, ist die Erschließung neuer Abbaubereiche notwendig.

Betriebsfläche in einigen Jahren erschöpft

Die derzeitig genehmigte Betriebsfläche von 40 Hektar für den Abbau von Kalkstein, der im Straßen-, aber auch im Häuser-, Garten- und Landschaftsbau Verwendung findet, ist in einigen Jahren erschöpft. „Ohne Erweiterung müssten wir den Steinbruch restausbeuten und den Betrieb dann stilllegen“, beschreibt Dr. Christian Lange, der das Unternehmen gemeinsam mit seinem Bruder Dr. Matthias Lange führt, die Dramatik der Situation.

Die derzeitig genehmigte Betriebsfläche von 40 Hektar für den Abbau von Kalkstein ist in einigen Jahren erschöpft.
Die derzeitig genehmigte Betriebsfläche von 40 Hektar für den Abbau von Kalkstein ist in einigen Jahren erschöpft. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Für die beabsichtigte Vertiefung ist jedoch ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich, weil durch den Abbau das Grundwasser freigelegt wird, so dass nach Einstellung des Steinbruchbetriebs ein Gewässer, mithin ein See, zurückbleiben wird. In diesem Planfeststellungsverfahren sind aktuell die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgerufen.

Daneben hatten grundsätzlich alle Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zum 30. Juni Gelegenheit, die Antragsunterlagen bei der Stadt Hagen online oder in Papierform einzusehen und bis zwei Wochen nach Ende des Auslegungszeitraums schriftlich Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

Eingegangene Einwendungen bleiben gültig

Doch nun stellt sich heraus, dass die Unterlagen auch in Iserlohn hätten ausgelegt werden müssen, denn das direkt an den Steinbruch angrenzende Ortsgebiet von Letmathe gehört zur Stadt Iserlohn. Zwar bleiben die in der am Freitag zu Ende gegangenen Auslegung eingegangenen Einwendungen nach Auskunft der Stadtverwaltung davon unberührt, so dass diese gelten und nach Abschluss der weiteren Auslegung ebenfalls berücksichtigt werden.

Das Hagener Umweltamt schätzt die Auswirkungen der Erweiterung gegenüber dem bereits genehmigten Abbau als moderat ein.
Das Hagener Umweltamt schätzt die Auswirkungen der Erweiterung gegenüber dem bereits genehmigten Abbau als moderat ein. © WP Hagen | Annalena Koch

Doch es ist eben eine neue Auslegung notwendig – diesmal auch in Iserlohn. Wann diese beginnt, kann die Stadt Hagen noch nicht sagen. Sicher ist aber, dass auch dann die gesetzlich festgelegten Fristen gelten: Die Auslegung muss zwei Wochen vor ihrem Beginn öffentlich bekannt gemacht werden. Dann liegen die Unterlagen wieder vier Wochen lang für jedermann zur Einsicht aus, und anschließend besteht zwei Wochen lang Gelegenheit, Einwendungen zu erheben.

Die ebenfalls im Raum stehende flächenmäßige Erweiterung des Steinbruchs hat mit dem Planfeststellungsverfahren zur Vertiefung nichts zu tun. Darüber wird vielmehr im Rahmen des geplanten neuen Regionalplans entschieden, federführend ist hier der Regionalrat Arnsberg.