Hohenlimburg. . Die Klage der Schloss Hohenlimburg gGmbH gegen den Kaltwalz-Verein ist erfolglos. Es besteht kein Anspruch auf Miete. Fürst akzeptiert Urteil.

Die Schloss Hohenlimburg gGmbH ist mit ihrer Klage gegen den Förderkreis Deutsches Kaltwalzmuseum vor dem Hagener Landgericht gescheitert. Das bedeutet: Der Förderverein muss weder rückwirkend 13 000 Euro „Miete“ für die für das Museum genutzten Räumlichkeiten – den Alten Pallas – bezahlen. Noch gibt es einen Anspruch, dass monatlich ein Nutzungsentgelt von 2041 Euro bis zum Jahr 2031 gezahlt werden muss. Zudem hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen festgestellt, dass die Kündigung des Gesellschafterverhältnis durch den Förderverein rechtens war.

Vor fast genau zwei Jahren hatte die Schloss Hohenlimburg gGmbH – das kleine „g“ steht für gemeinnützig – den Förderverein verklagt. Doch obwohl keine der Forderungen der gGmbh, bei der das Fürstenhaus zu Bentheim Tecklenburg die Mehrheit hat, erfüllt worden ist, wird es keine Berufungsverhandlung geben. Stattdessen lässt Fürst Maximilian über seine fürstliche Kanzlei auf WP-Anfrage erklären: „Wir halten das Urteil des Richters Christian Niemöller für fair. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt, das Urteil wird rechtskräftig.“ Der Förderverein Kaltwalzmuseum zeigt sich indes zufrieden. Man sehe sich in seiner Rechtsauffassung voll bestätigt, so der Verein gegenüber der WP.

Es ist nur ein vorläufiger Schlusspunkt unter einen langen Streit mit mehreren Kapiteln. Ein Überblick:

Die Vorgeschichte

Das Kaltwalzmuseum, das die Ursprünge und die Bandbreite des Industriezweiges zeigen sollte, gab es schon länger im Alten Pallas-Gebäude auf Schloss Hohenlimburg, als 2004 ein neues Kapitel in der Schloss-Geschichte aufgeschlagen werden sollte. Mit der Schloss gGmbH wollten sich das Fürstenhaus (51 Prozent Anteil), der Förderverein Kaltwalzmuseum (34 Prozent), der Heimatverein Hohenlimburg (10 Prozent) und der Schlossspielverein (5 Prozent) zusammentun, um die Attraktivität des Hohenlimburger Wahrzeichens steigern. Vor allem war die gemeinsame GmbH der Türöffner für eine Unterstützung durch die NRW-Stiftung. Stolze 750 000 Euro flossen von dort in ein gesamtheitliches Konzept, um unter anderem den Wehrgang des Schlosses und das Gebäude, in dem das Kaltwalzmuseum beheimatet war, zu sanieren und einen Ort für die Schlossspiele – ebenfalls seit Jahrzehnten ein Aushängeschild – zu sichern (siehe Infobox). Alle Beteiligten verpflichteten sich zur Umsetzung dieses Konzepts durch gegenseitige Verträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren.

Miete musste das Kaltwalzmuseum zunächst nicht zahlen, weil damit anerkannt wurde, dass der Verein schon vor dem Einzug umfangreiche Sanierungsabreiten dort geleistet hatte. Allerdings gab es einen Passus, nach der ein Entgelt fällig werden kann, wenn dies die wirtschaftliche Lage der Schloss Hohenlimburg gGmbH erfordert und dies auch begründet wird.

Zunächst lief auch alles gut: Die Neugierde auf das Schloss Hohenlimburg war groß, es kamen viele Besucher. Doch dieser Trend ließ nach. „Der Förderverein hat mehrfach ein tragfähiges Konzept von der Schloss gGmbH eingefordert, wie die Attraktivität wieder gesteigert werden kann“, so Kirsten Marsteller vom Förderverein. Doch das sei nicht geschehen. Als dann auch noch der Pächter das Restaurant verlassen habe und die Öffnungszeiten des Schlosses drastisch reduziert worden seien, habe der Förderverein keine andere Möglichkeit gesehen, als sich nach einem neues Domizil umzusehen.

Die Klage

Ein Ausscheiden des Gesellschafters Förderverein und den Wegzug des Kaltwalzmuseum von Schloss Hohenlimburg wollte die unter Führung des Fürstenhauses stehende Schloss gGmbH nicht akzeptieren. Im Juli 2016 wurde die Klage eingereicht. Das Fürstenhaus argumentierte, der Förderverein sei verpflichtet, sich an den Betriebskosten der Schlossanlage angemessen zu beteiligen, wenn diese nicht anders erwirtschaftet werden könnten. Zudem sei die Kündigung des Vertrages gar nicht rechtens gewesen. Daraus ergebe sich, dass das Kaltwalzmuseum rückwirkend 13 000 Euro zahlen müsse. Und auch bis zum Jahr 2031 monatlich 2041 Euro.

Das Landgericht hat dies nun anders entschieden, wie dessen Sprecherin Inga Papajewski sagt: „Die Kammer hat entschieden, dass sich solch ein Anspruch auf ein Nutzungsentgelt nicht aus dem Vertragswerk ergibt.“ Entschieden haben die Richter auch über eine so genannte Wiederklage des Fördervereins. Er wollte feststellen lassen, dass er den Gesellschaftsvertrag kündigen durfte. Mit Erfolg: „Das Vertragsverhältnis ist durch die Kündigung wirksam beendet worden“, so Inga Papajewski zur WP.

Nur an einer Stelle unterlag der Kaltwalzverein. Er hatte 4410 Euro zurück haben wollen, die am Anfang der Diskussion an die Schloss gGmbH gezahlt worden war. Doch daraus wird nichts: Die Kammer hat entschieden, dass der Verein ja in der Überzeugung gezahlt habe, dass es keinen Anspruch auf eine solche Zahlung gebe, so die Gerichtssprecherin. Im Klartext: Es war eigene Schuld.

Die Zukunft

Das Kaltwalzmuseum wird wohl nie wieder zum Schloss zurückkehren. Derzeit laufen die Gespräche, wie die Exponate Teil des Freilichtmuseums Hagen werden können. Die „Scheidung“ zwischen der Schloss gGmbH und dem Förderverein ist aber auch nach dem Urteilsspruch noch nicht ganz vollzogen. Der dickste Brocken wird die NRW-Stiftung sein, da nicht mehr alle Ziele des Konzepts erfüllt werden und der Förderzeitraum von 25 Jahren nicht erreicht wird. Martina Grote, die Geschäftsführerin der NRW-Stiftung. zeigt sich gegenüber der WP bedeckt mit Verweis auf die laufenden Gespräche. Nur so viel: „Wir haben die Erwartung, dass ein Teil der Summe zurückerstattet wird.“

Fürst Maximilian hofft, dass der Richterspruch auch Gutes für die Verhandlungen hat: „Viele Sachverhalte sind endgültig geklärt. Das wirkt sich positiv auf die Gespräche mit der NRW-Stiftung aus“, lässt er erklären. Welche Auswirkungen das Urteil aber auf das Schloss habe, sei ungewiss: „Die Zukunft der Schloss Hohenlimburg gGmbH steht in den Sternen.“