Hohenlimburg. Die am Landgericht anberaumte Feststellungsklage des Förderkreises Kaltwalzmuseum gegen die Schloss Hohenlimburg gGmbH ist vertagt worden.

Haben in den Aus-einandersetzungen zwischen dem Förderkreis Deutsches Kaltwalzmuseum e. V. und der gemeinnützigen Schloss Hohenlimburg GmbH die Richter das Wort – oder kommt es im juristischen Gezänk mit Fürst Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg zu einer sinnvollen Lösung? Derzeit liegt eine vom Förderkreis eingereichte Klage beim Landgericht auf Eis: Bis 15. Mai sollen mit seiner Durchlaucht noch Gespräche außerhalb des Gerichtssaals geführt werden. Eine umfassende gütliche Einigung ist das Ziel.

Die hellgrauen Aktendeckel des Verfahrens 23 O 3/17 sind dick gefüllt mit Schriftsätzen. Allein 15 Seiten umfasst die Feststellungsklage. Mit den zahlreichen Anlagen ist der Papierstapel inzwischen auf 104 Seiten angewachsen. Richterin Dr. Kirsten Ennuschat, Vorsitzende der 3. Kammer für Handelssachen, hatte sich bereits fleißig durchgearbeitet und für den 12. April einen Verhandlungstermin anberaumt. Der wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Denn hinter den Kulissen und ohne Mithilfe des Gerichts, kommt – vielleicht – nun doch noch Bewegung in die Sache.

Entlastung ungültig?

Rückblende: Bei zwei Gesellschafterversammlungen der Schloss Hohenlimburg gGmbH waren im Januar und im Dezember vergangenen Jahres die Jahresabschlüsse für 2014 und 2015 beschlossen worden. Nicht in Eintracht. Vielmehr gab es zwischen dem Fürstenhaus und den übrigen Gesellschaftern Meinungsverschiedenheiten.

„Mit seiner Klage will der Förderkreis Deutsches Kaltwalzmuseum nun gerichtlich festgestellt wissen, dass beide Jahresabschlüsse nichtig sind“, weiß Gerichtssprecher Jens Berndt. „Auch soll die Entlastung der Gesellschafter an beiden Tagen für ungültig erklärt werden.“

Unregelmäßigkeiten vorgeworfen

Denn diese hatte sich das Fürstenhaus, aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, nur selbst erteilt. Bereits bei der Versammlung wären „Unregelmäßigkeiten bei den Zahlen“ sowie „unvollständige Zahlenabschlüsse“ von den Gesellschaftern bemängelt worden, trägt der klagende Förderkreis vor.

Deshalb hatten diese, dazu gehören auch der Hohenlimburger Heimatverein und der Förderverein Freundeskreis Schlossspiele, die Zustimmung verweigert, waren jedoch vom Fürstenhaus aufgrund der Mehrheitsverhältnisse überstimmt worden.

Um Klarheit zu erhalten, was Recht oder was Unrecht ist, hat der Förderkreis Deutsches Kaltwalzverein deshalb geklagt.

Fürstenhaus: Klage unbegründet

Die Schloss gGmbH, vertreten durch das Fürstenhaus, hält die Klage hingegen für unbegründet und für unzulässig. „Weil der Förderkreis bereits ab 1. Januar 2016 nicht mehr Gesellschafter war, sei er auch nicht mehr zur Anfechtung befugt“, gibt Gerichtssprecher Berndt die Auffassung der Beklagten wieder.

Wer Recht hat oder nicht, muss jedoch vorerst nicht geklärt werden, denn zwischen dem Förderkreis Deutsches Kaltwalzmuseum und Fürst Maximilian laufen außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.

Nicht involviert im Klage-Verfahren sind der Freundeskreis Schlossspiele und auch der Hohenlimburger Heimatverein.

Heimatverein: „Nicht betroffen“

Warum nicht? Beide Vereine sind, so Widbert Felka, Vorsitzender des Heimatvereins, nicht vom operativen Geschäft der Schloss Hohenlimburg gGmbH betroffen. Das war originär bis zum 31.12.2015 der Förderkreis Deutsches Kaltwalzmuseum, weil dieser im Schloss ein Museum betreibt.

Widbert Felka: „Für unseren kleinen Verein habe ich keinen Grund gesehen, dass wir uns an der Klage beteiligen.“ Vom geschäftsführenden Vorstand des Freundeskreises Schlossspiele war aufgrund der Urlaubszeit keine Stellungnahme zu bekommen.

Streitwert 123 000 Euro

Ein weiteres am Landgericht anhängiges Gerichtsverfahren, in dem es um Mietforderungen geht (diese Zeitung berichtete), soll in die Einigungsgespräche zwischen Fürstenhaus und Kaltwalzverein einbezogen werden.

Der Termin dieses Verfahrens vor dem Landgericht ist auf den 29. August (Saal 306) festgelegt worden. Dann soll vor der 9. Kammer verhandelt werden. Den Vorsitz wird Richter Christian Niemöller (AZ 9 O 204 / 16) übernehmen. Den Streitwert des Verfahrens hat die Kammer im Sommer auf 123 000 Euro festgelegt.

Die Mehrheitsverhältnisse

Bis zum 31.12.2015 gehörten das Fürstenhaus (51 Prozent), der Förderkreis Deutsches Kaltwalzmuseum (34 Prozent), der Verein für Orts- und Heimatkunde (10 Prozent) und der Förderverein Freundeskreis Schlossspiele (5 Prozent) zur Schloss Hohenlimburg gGmbH, die am 27. Januar 2005 gegründet worden ist.

Mit dem Austritt des Förderkreises Kaltwalzmuseum entfiel dessen Anteil ans Fürstenhaus, das mit 85 Prozent somit Mehrheitsgesellschafter ist.