Hohenlimburg. Der Förderkreis Kaltwalzmuseum will dem Fürsten ein Vergleichangebot über 125.000 Euro vorgelegt haben. Der Streit geht weiter.

Wie unsere Zeitung berichtete, geht der Rechtsstreit zwischen dem Fürstenhaus zu Bentheim-Tecklenburg und dem Förderkreis des Kaltwalzmuseums gerichtlich weiter. Nun reagiert der gerade von einer Dienstreise aus Brasilien zurückgekehrte Vorsitzende des Förderkreises Kaltwalzmuseum auf die Erklärung des Fürsten Maximilian Bentheim-Tecklenburg, dass die Kaltwalzer eine Chance auf eine gütliche Einigung vertan hätten. „Wir haben dem Fürsten einen Vergleich über 125 000 Euro angeboten. Aber er reagiert einfach nicht“, sagt Klaus von Werneburg.

Das sei falsch, erklärt das Fürstenhaus. Man habe dem Förderkreis des Kaltwalzmuseums in einem Schreiben vom 27. Oktober 2016 ein Angebot zur gütlichen Beilegung der Streitigkeiten unterbreitet, das die Zahlung eines Geldbetrages durch den Förderkreis zum Gegenstand hatte. Hierauf, so das Fürstenhaus, habe der Förderkreis mit einem Schreiben Anfang Mai 2017 reagiert und das von Klaus Werneburg angesprochene Gegenangebot unterbreitet. Der Fürst habe darauf erklärt, dass dieses Gegenangebot nicht akzeptiert werde, sondern dass sich ein Vergleichsangebot an der im Oktober 2016 benannten Zahlungssumme orientieren müsse.

Die Kaltwalzer waren Ende 2015 aus dem Gesellschaftervertrag der Schloss GmbH ausgestiegen, weil der Fürst aus ihrer Sicht den Betrieb des im Gebäude benachbarten Schloss-Museums eingestellt habe. Das führe zu einem starken Besucherrückgang im Kaltwalzmuseum, das immer von den Schloss-Besuchern profitiert habe. Der Fürst, der umfangreiche Renovierungen machen will, verklagte den Förderkreis auf Einhaltung des Vertrags und zur Zahlung einer jährlichen Miete von 24 000 Euro bis 2031. Der Förderkreis wiederum klagt vor dem Landgericht gegen die Genehmigung des Jahresabschlusses 2015 der Schloss GmbH, der fehlerhaft sei.

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© Volker Bremshey

Ein Knackpunkt: Ursprünglich durften die Kaltwalzer die Räumlichkeiten im Museum mietfrei nutzen, weil sie vor mehr als 25 Jahren mit dafür gesorgt hatten, dass der baufällige Bereich saniert wurde. „Miete durfte laut Vertrag nur von uns verlangt werden, wenn der Schlossbetrieb eines Tages defizitär werden würde“, erklärt Klaus von Werneburg, Vorsitzender des Förderkreises des Kaltwalzmuseums. „Der Fürst behauptet, dass dieses Defizit vorliege. Nachweisen kann er das aber nicht.“ Auch hier widerspricht das Fürstenhaus. Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der Schloss Hohenlimburg gGmbH im Januar 2016, an der auch eine Vertreterin des Förderkreises als Gast teilgenommen habe, habe der Fürst einen Wirtschaftsplan vorlegelegt, der aus seiner Sicht das Defizit im Schlossbetrieb belege.

Aus der Sicht des Fürstenhauses seien Zahlungen des Förderkreises aber nach der Reduzierung der Zuschüsse der Stadt auf ein Drittel des Ursprungsbetrages und der Schließung des Schlossrestaurants geboten. „Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, auch für den von überaus vermögenden Industrieunternehmen getragenen Förderkreis des Kaltwalzmuseums“, so der Fürst.

Darüber hinaus drohe laut Fürstenhaus auch noch erheblicher finanzieller Schaden durch die mögliche anteilige Rückforderung der Fördermittel für den einstigen Schloss-Umbau durch die NRW-Stiftung, die der Förderkreis Deutsches Kaltwalzmuseum zu tragen hätte. Moderate Lösungen zu finden, sei das Ziel der Gespräche mit dem Vorstand des Förderkreises, und daran würden Fürstenhaus und Schloss GmbH auch nach der Aufkündigung des „Waffenstillstands“ vor Gericht seitens des Förderkreises weiter festhalten.

„Wir haben mehrere Gespräche mit dem Fürstenhaus geführt“, sagt Klaus von Werneburg, „unser Vergleichangebot von 125 000 Euro berücksichtigt Mieten, Renovierungsarbeiten und mögliche Regressansprüche der NRW-Stiftung für die umfangreiche Schlossrenovierung.“