Fröndenberg/Unna. Ein 34-Jähriger bedrängt seine Ex-Freundin über Whatsapp und soll sie in einer Tiefgarage abgepasst haben. Das hat nun Konsequenzen.

Es ist das Ende einer Beziehung – und der Anfang einer anderen, die einen Fröndenberger scheinbar nicht loszulassen scheint. Und das so sehr, dass er seiner Verflossenen über Wochen Beleidigungen und Bedrohungen über Kurznachrichten zukommen lässt, ihr in einer Tiefgarage aufgelauert haben soll. Das alles hat nun Konsequenzen für den 34-Jährigen.

Fröndenberger mit Schimpftiraden via Whatsapp

Beleidigung, Bedrohung, versuchte Nötigung und ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz stehen am Ende einer Auseinandersetzung, die laut einer 31-jährigen Fröndenbergerin bis heute andauert. Auch gut zwei Jahre nach der Trennung von ihrem früheren Lebensgefährten. Im Mittelpunkt soll dabei vor allem der gemeinsame fünf Jahre alte Sohn stehen.

Als die Fröndenbergerin ihrem Ex-Partner Ende 2022 mitteilt, dass es einen neuen Mann in ihrem Leben gibt, beginnt das Martyrium. Angefangen hat es laut Anklage mit Whatsapp-Nachrichten. Die Chatverläufe, die während des Prozesses am Amtsgericht Unna gezeigt werden, geben dazu einen Einblick: „Ratte“ und „Flittchen“ sind nur einige der Beschimpfungen, die dabei zu sehen sind. Später aber auch der Versuch einer Einschüchterung. Denn die Altenpflegerin will solche Beleidigungen nicht auf sich sitzen lassen, zeigt ihren Ex-Freund an. Der wiederum drängt sie dazu, die Anzeigen fallen zu lassen. Der vorläufige Höhepunkt der Auseinandersetzung: Laut Anklage soll der 34-Jährige der Fröndenbergerin in einer Tiefgarage aufgelauert haben – obwohl er sich zu diesem Zeitpunkt ihr per gerichtlicher Anordnung nicht hätte nähern dürfen.

Er wollte, dass ich die Anzeigen und das alleinige Sorgerecht zurückziehe.
Opfer - über die Begegnung in der Tiefgarage mit ihrem Ex-Freund

Die Schimpftiraden im Chatverlauf räumt der Angeklagte unumwunden ein. „Da gab es sicherlich Beleidigungen.“ Der Vorfall in der Tiefgarage jedoch sei „frei erfunden“, erklärt er fast schon teilnahmslos. Er habe die ganze Nacht und bis zum frühen Mittag bei seinen Nachbarn verbracht.

Ein Hausmeister allerdings kann sich an den Vorfall auf seiner morgendlichen Runde durch die Tiefgarage noch erinnern, auch wenn das schon einige Zeit her sei. „Auf einmal wurde es laut in der Tiefgarage.“ Um was es bei dem Streit ging, habe er nicht mitbekommen. Doch eines habe ihn stutzig gemacht: „Ich habe keine Ahnung, wie er reingekommen ist. Man kommt nur mit einem Schlüssel dort rein.“ Einzige Erklärung für ihn: Der Angeklagte muss vor dem Rolltor gewartet haben, bis ein Anwohner rausfährt und passte danach seine Ex-Freundin ab.

Neuer Liebhaber bringt Fass zum Überlaufen

Wie schnell der Streit zwischen Beiden seinerzeit eskaliert ist, beschreibt die 31-Jährige dann ausführlich. Am Silvestertag 2022 hatte sie dem Angeklagten erklärt, „dass ich jemand neues kennengelernt habe. Dann fingen die Bedrohungen via Whatsapp an.“ Drei Tage später habe ihr Ex dann das erste Mal unangekündigt vor der Tür gestanden. „Seitdem ist nur noch Stress. Das zieht sich bis jetzt hin“, sagt die Altenpflegerin. Ohnehin: Die Taten, die am Amtsgericht Unna zur Debatte stehen, seien längst nicht alles: Zerstochene Reifen und Beleidigungen hätten mittlerweile auch ihre Schwester erreicht. Im März 2023 – als es bereits seit zwei Wochen ein gerichtliches Kontaktverbot gab – habe er ihr dann in der Tiefgarage aufgelauert. Die Absicht ist für die Frau klar: Es sei vor allem darum gegangen, ihr zu zeigen, „wie leicht er an mich rankommt“. Letztendlich sei es da auch ein leichtes, sie bei der Arbeit aufzusuchen. „Er wollte, dass ich die Anzeigen und das alleinige Sorgerecht zurückziehe.“

Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar. „Es hat eine Vielzahl von Vorwürfen gegeben. Sie haben nicht einfach zufällig auf der Straße gestanden und sind ihrer ehemaligen Partnerin begegnet, sondern in die Tiefgarage geschlichen“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Ihre Forderung: eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Dem kommt Richter Granseuer letztendlich auch genau so nach – und richtet einen Appell an den Fröndenberger: „Der Streit ums Sorgerecht rechtfertigt nichts.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.