Menden. Über Monate verfolgt und terrorisiert ein Mendener seine Ex-Freundin. Doch die setzt sich zur Wehr. Beide trafen sich jetzt vor dem Gericht.

Gleich mehrfach stellt ein 34-jähriger Mendener seiner Verflossenen nach – obwohl die schon längst ein Kontaktverbot gegen ihn in der Hand hat. Er ruft trotzdem bei ihrer Arbeitsstelle an, hinterlässt verstörende Nachrichten und taucht an der Wohnung der jungen Frau auf. Mit den Erlebnissen hat die Mendenerin noch heute zu kämpfen.

Vor Gericht: Täter-Opfer-Umkehr

Whatsapp-Nachrichten, E-Mails, Anrufe und regelmäßig Blumen und Geschenke. Immer wieder versucht ein 34 Jahre alter Mendener, seine Ex-Freundin wieder zurückzugewinnen. Doch die Frau will einfach nicht mehr. Sie blockt ab. Wehrt sich mit einem Kontaktverbot gegen ihren Stalker. Der wiederum lässt einfach nicht locker. Vor dem Amtsgericht in Menden stellt der Mann die Lage allerdings gänzlich anders dar.

Bereits im vergangenen Jahr kassierte der Mendener eine Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro, weil er der Frau zwischen Januar und September 2022 nachstellte. Doch auch das kann er – trotz Kontaktverbots – nicht verstehen. „Ich hatte Angst um die Familie und war deshalb am Haus“, rechtfertigt er sich angesichts des früheren Vergehens. Er sei damals in einem rechtsradikalen Club gewesen und befürchtete Repressalien gegen seine frühere Freundin. Hintermänner oder den Club benennen will der Angeklagte allerdings nicht, bleibt eher vage. Allerdings: Frühere rechtsradikale Kameraden hätten irgendwann sein Handy angezapft, Apps installiert und Chats darauf geladen. Seine Ex-Freundin habe dann gedacht, er habe ständig mit anderen Frauen geschrieben. „Ich stehe zu dem, was ich gemacht habe. Aber nicht zu dem, was andere gemacht haben“, erklärt der 34-Jährige. +++ Lesen Sie auch: 500 Anrufe in 14 Tagen: Warsteinerin mit Stalker vor Gericht +++

Mendener bedrängt Ex-Freundin auch nach der ersten Verurteilung weiter

Doch auch nach der ersten Verurteilung lässt der Mendener nicht locker, bedrängt seine Verflossene zwischen Oktober 2022 und Januar 2023 weiterhin. Im November 2022 kommt neben einem Kontaktverbot auch eine Unterlassungsverfügung hinzu. „Sie durften keinen Kontakt mehr aufnehmen. Auch nicht über Dritte“, so der Staatsanwalt in Richtung Anklagebank. Doch dann will der Fahrzeugaufbereiter den Spieß sogar umdrehen. Erst wenige Tage vor der Verhandlung sei er von Unbekannten zusammengeschlagen worden, immer wieder verfolgten ihn sogar Autos. „Sie wollen jetzt aber nicht sagen, dass das ihre Ex-Freundin ist. Wenn sie meinen, dass man ihnen nachstellt, sollten sie die Polizei einschalten“, grätscht der Staatsanwalt dazwischen. Doch genau das ist die Vermutung des Angeklagten. „Ich habe keine Ruhe, sie ist mir vor zwei Wochen wieder hinterhergefahren.“

Dass allerdings er seine Verflossene bis ins laufende Jahr verfolgt haben soll, davon will der 34-Jährige nichts wissen. Er sei seit acht Monaten mit einer neuen Frau zusammen und über die Beziehung hinweg. Doch die Briefe sind für die Staatsanwaltschaft Indiz genug, dass das nicht der Fall zu sein scheint. „Das ist kein Abschluss und schreibt man so auch nicht.“ +++ Auch lesenswert: Senioren-Mord auf Platte Heide: 17-Jähriger nun vor Gericht +++

Telefonterror: Immer wieder Briefe und Anrufe

Die 32-Jährige Mendenerin spricht in ihrer Aussage gar von „Telefonterror“, der sie bis zu ihrer Arbeitsstelle verfolgt habe. Nachrichten wie: „Das wirst du noch sehen. Ich komme zu dir nach Hause“, seien demnach fast an der Tagesordnung gewesen. „Kurze Zeit später hat er mir die Reifen zerstochen“, so die junge Frau. Auch ihre Eltern werden drangsaliert. Sie erhalten Briefe, in denen der Angeklagte über seine Verflossene auf übelste Art und Weise herzieht. Die Stimme der jungen Mendenerin zittert, auf dem Tisch vor sich hat sie eine Bibel gelegt. Der Glaube gibt ihr Halt. Anrufe und Sprachnachrichten hat die 32-Jährige aufgezeichnet, führt über die Aktivitäten in ihrem Umfeld sogar Buch. „Das ist doch ihre Stimme“, entgegnet der Staatsanwalt, als die Aufnahmen vorgespielt werden. Der Angeklagte schüttelt nur den Kopf, zuckt mit den Achseln. „So etwas würde ich niemals tun, Mäuschen“, sagt er in Richtung des Opfers.

Beim „Telefonterror“ bleibt es allerdings nicht. Immer wieder habe sich ihr Ex-Freund auch in der Nachbarschaft ihres Elternhauses rumgetrieben. Einer Nachbarin vertraut sich die Mendenerin an. „Abends konnte ich nicht mehr raus gehen“, sagt sie. Geholfen habe ihr zumindest ein Selbstverteidigungskurs. Doch die psychische Belastung bleibt. Erst recht, als ein fremder Mann vor ihrer Haustür auftaucht. Wie sich herausstellt, ist in ihrem Namen – und ohne ihr Wissen – ein Datingprofil angelegt worden. Darüber habe sich der Kontakt zu dem Hemeraner ergeben. „Ich habe ihn da zum ersten Mal in meinem Leben gesehen.“ Das falsche Spiel kann noch vor Ort aufgeklärt werden. Erst recht, als klar wird, dass die 32-Jährige gänzlich auf soziale Medien verzichtet und, wie sie sagt, selbst keinerlei Accounts habe.

Gericht verhängt Bewährungsstrafe: Eine letzte Warnung

Nach mehreren Unterbrechungen rudert der Angeklagte schließlich zurück, räumt die Vorwürfe allesamt ein. „Ich werte das Geständnis nun mal als Schlussstrich“, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dass die Beweise so eindeutig ausfielen, schreibt er auch dem Mut der jungen Mendenerin zu, die sich gegen ihren Stalker zur Wehr setzte. Die Forderung der Staatsanwaltschaft: fünf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung und eine Geldauflage. Das Urteil ergeht schließlich genau so. „Das Opfer hat alles gemacht, was möglich war, um eine Kontaktaufnahme zu verhindern“, so der vorsitzende Richter. Gleichzeitig richtet er eine deutliche Warnung an den 34-Jährigen: „Noch eine Nachstellung wird nicht toleriert, dann geht’s direkt ins Gefängnis.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.