Ennepetal. . Neun Tage nach einem Schuss in den Hals schwebt die 19-jährige Frau aus Haspe immer noch in Lebensgefahr. Der 22-jährige Tatverdächtige aus Ennepetal schweigt zu den Vorwürfen. Die Polizei sucht weiterhin nach der Tatwaffe. Außerdem ist unklar, wo sich der Mann während seiner Flucht aufgehalten hat.

Die 19-jährige Hasperin, die am 23. Juli von einem 22-jährigen Ennepetaler in den Hals geschossen wurde, schwebt weiter in Lebensgefahr. Derweil ist die Polizei weiterhin fieberhaft auf der Suche nach der Tatwaffe. „In diesem Punkt fühlen wir uns vom Verdächtigen an der Nase herumgeführt“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer auf Nachfrage dieser Zeitung.

Denn: In Handschellen und unter massivem Polizeieinsatz fuhren die Ermittler durch die Klutertstadt und suchten diverse Orte ab, zu denen der 22-Jährige die Beamten führte und wo er auf seiner Flucht angeblich seine Waffe weggeworfen haben wollte. „Es hat sich jedoch keine dieser Angaben bestätigt“, sagt Rahmer. Außerdem prüft die Waffenstelle aktuell, ob der Vater, aus dessen Fundus die Waffe entwendet worden sein soll, seine Pistolen und Gewehre ordnungsgemäß verstaut und gesichert hatte. Der Sportschütze hatte zwar noch in diesem Jahr die Prüfung der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen durchlaufen, doch – so sehen es die Ermittler – heiße dies zunächst nur, dass zum damaligen Zeitpunkt alles seine Ordnung hatte; eventuell aber nicht, als der Sohn sich der 45er bemächtigte.

45 Stunden auf der Flucht

Weiterhin tappen die Behörden im Dunkeln, wo sich der Ennepetaler während seiner 45-stündigen Flucht aufgehalten hat. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, dass er sich in der Tatnacht in unmittelbarer Nähe des Spezialeinsatzkommandos befunden hat, das schwer bewaffnet und mit Hunden die Heilenbecke an der B 7 abgesucht hatte. „Es war stockdunkel, die Hunde können im Fluss keine Fährte aufnehmen, vor allem nicht, wenn der Vergleichsgeruch fehlt. Hier kann niemandem ein Vorwurf gemacht werden“, sagt Wolfgang Rahmer.

Mann (21) schießt auf Ex-Freundin

Foto: Stefan Scherer
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Es bleiben also einige Fragen offen und das wird wohl auch noch eine Zeit lang so bleiben, denn der Ennepetaler äußert sich nach wie vor nicht zu den Tatvorwürfen. Diese Zeitung sprach daher exklusiv mit seinem Anwalt Lutz Mollenkott.

„Der Mandant schweigt auf mein Anraten hin. Daran wird sich zunächst auch nichts ändern“, stellt der Gevelsberger Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Hagen klar. Es sei eine Fehlinformation gewesen, dass der 22-Jährige zum Zeitpunkt seines Haftprüftermins noch nicht anwaltlich beraten gewesen sei. Noch als der Beschuldigte auf der Flucht gewesen sei, hätten Angehörige ihn zur Vertretung der Interessen des jungen Ennepetalers eingeschaltet.

Mordmerkmale schwer nachzuweisen

Das Ganze sei eine „höchst sensible Angelegenheit“, daher der Rat, zunächst nichts auszusagen. „Nur eine einzige von den Ermittlern falsch verstandene Äußerung seitens meines Mandanten könnte erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.“

Zwar lautet der Haftbefehl auf „versuchter Mord“, aber, so der Strafrechtler: „Juristen wissen, wie schwierig es ist, die benötigten Mordmerkmale begründet nachzuweisen.“ Für ihn sei daher zum jetzigen Augenblick völlig offen, wie die Anklage letztlich lauten werde.

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Über etwas anderes hat sich Mollenkott indes aufgeregt. Als „kaum mehr mit unserem Recht in Einklang zu bringen“, seien die Dutzenden Eintragungen in sozialen Netzwerken, insbesondere auf der Ennepetaler „facebook“-Gruppenseite gewesen. „Leute ohne jegliche Ahnung vom Strafgesetzbuch und die möglichen objektiven und subjektiven Hintergründe der Tat schreiben einen kaum ertragbaren Unsinn!“

Rechtsradikales Gedankengut habe nichts mit dem Fall zu tun

Auch der Hinweis auf angebliches rechtsradikales Gedankengut habe rein gar nichts mit dem Fall zu tun. „Hier handelt es sich ausschließlich um eine Beziehungstragödie ohne jeglichen politischen Hintergrund“, stellt der Strafverteidiger klar.

Zu weiterführenden Details des Falls wollte Lutz Mollenkott zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Stellung nehmen. „Wir warten nun erst einmal auf die vollständigen Ermittlungsakten und werden sehen, was sich daraus ergibt oder auch nicht ergibt. Vorher kann und will ich keine weiteren öffentlichen Erklärungen abgeben.“