Arnsberg. Im Zusammenhang mit Ermittlungen zur Brandstiftung der Feuer in Meschede und Herdringen liegen zwei Strafanzeigen gegen Polizei vor.
Nach den Großbränden in Meschede und Herdringen im Herbst ermittelt die Staatsanwaltschaft Arnsberg nach eigenen Angaben weiter. In den Blick rücken nun aber zwei Anzeigen aus dem Umfeld eines Arnsberger Tatverdächtigen gegen die Polizei in Zusammenhang mit den Ermittlungen der Polizei unmittelbar nach dem Brandereignis Ende Oktober. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang der Strafanzeigen gegenüber unserer Zeitung und erklärt, worum es geht.
Strafanzeige: Datenschutzverstoß und Urkundenfälschung?
Bereits vor einigen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg eine erste Strafanzeige, die gegen die ermittelnde Polizei gestellt wurde, bestätigt. Nun wurde eine zweite Anzeige bekannt. Die Rede ist von „Urkundenfälschung“, wobei es im Detail wohl um Eintragungen auf dem Durchsuchungsprotokoll geht, dass die ermittelnden Beamten verfasst haben. Der Vorwurf lautet, dass hier „nachträglich Kreuze und Texte“ - zum Teil auch falsche - zugefügt, ohne dass diese von den Betroffenen gegengezeichnet worden seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft seien diese aber mit einer Kopie des Protokolls auf die Änderungen hingewiesen worden. Eine Unterschrift wurde da aber offenbar nicht eingefordert. Auch diese Anzeige wurde schon Mitte Dezember gestellt.
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Hintergrund der anderen Anzeige ist der Vorwurf einer Verletzung des Datenschutzes. So soll die Polizei persönliche Angaben zum mutmaßlichen Brandstifter unter anderem auch an die Geschädigten weitergegeben haben. „Diese Strafanzeige gibt es“, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel. Er verweist aber auch darauf, dass dies ein „eigenes Verfahren“ sei und keinen Einfluss auf den Brandstiftungsfall habe. Richtig weit gekommen ist die Staatsanwalt hier aber noch nicht. Der zuständige Staatsanwalt habe sich zu Jahresbeginn die Akte kommen lassen, sichtet diese nun und prüft dann, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei eingeleitet wird.
Das Ermittlungsverfahren gegen einen vor den Weihnachtsfeiertagen aus der Untersuchungshaft entlassenen jungen Arnsberger sei nicht eingestellt worden. „Die Entlassung ist nicht gleichzusetzen mit dem Abschluss des Verfahrens“, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel. Das gilt auch für die jüngere Anzeige. In beiden Fällen prüfe die Staatsanwaltschaft, ob die Vorwürfe ausreichend sind, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Auf Nachfrage bei der Kreispolizei verwies Sprecher Michael Schemme darauf, dass bei laudenden Verfahren gegen Polizeibeamte die Dienststelle grundsätzlich keine Stellunngnahmen abgeben könnte.
Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtigen läuft weiter
Die gegen die Polizei erhobenen Vorwürfe und das Aktenzeichen der Strafanzeigen würden nach Angaben der Staatsanwaltschaft dem laufenden Verfahren zur Aufklärung der Brandstifung beigefügt werden. „Die Ermittlungen gegen den Verdächtigen laufen aber weiter“, sagte Staatsanwalt Thomas Poggel schon früh. Sechs Wochen lang saß ein Arnsberger Feuerwehrmann in Untersuchungshaft. Aus der Haft entlassen wurde er, nachdem einer Beschwerde gegen den Haftgrund vom Landgericht Arnsberg entsprochen wurde. Gegen ihn gibt es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft weiter einen „Tatverdacht“ im Zusammenhang mit den Großbränden von Strohballen in Meschede und Herdringen am 25. Oktober. In beiden Fällen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft von Brandstiftung aus. Poggel räumte aber ein, dass sich „Tatverdacht nicht erhärtet hat“. Es werde aber weiter ermittelt - auch im Sinne einer möglichen Entlastung des bislang Tatverdächtigen. Andere Ermittlungsansätze als bisher gebe es noch nicht. „Wir haben aktuell auch keinen anderen Verdächtigen auf dem Deckel“, sagt der Staatsanwalt. Es seien aber weitere Spuren zu bewerten.
Der Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier erklärt den Grund der Entlassung aus der U-Haft damit, dass „die Kammer keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung“ sieht. Das reiche zu einer Entlassung, sei aber keine neue Aussage über die Dringlichkeit des Tatverdachtes.
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Schon einen Tag nach dem Feuer war der junge Mann von der Polizei festgenommen worden. Eine Einlassung des mutmaßlichen Brandstifters - auf diese Formulierung legt auch die Staatsanwaltschaft Wert - war eine der Grundlagen, die zu einem „dringenden Tatverdacht“ führten, der am Ende auch eine U-Haft rechtfertigt. In Verbindung gebracht wurde der Verdächtige mit weiteren Brandereignissen. „Hier ermitteln wir konkret, ob es weitere Zusammenhänge gibt“, erklärte Staatsanwalt Thomas Poggel vor einigen Wochen auf Nachfrage der Redaktion. Die Rede war von zwölf Bränden und Feuern im Zeitraum zwischen dem 30. Juli und dem 26. Oktober 2023 - vorwiegend im Raum Hüsten.
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Von dieser Einlassung, so heißt es aus dem Umfeld des Verdächtigen, sei der junge Mann inzwischen zurückgetreten. Das sei dem Gericht mitgeteilt worden.
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Im Verfahren steht die Staatsanwaltschaft auch ein Stück weit unter Druck. Das familiäre Umfeld des Verdächtigen, das an die Unschuld des Inhaftierten glaubt, hatte daher eine Entlassung aus der U-Haft beantragt. Auch Staatsanwalt Thomas Poggel weiß, dass die Staatsanwaltschaft den „dringenden Tatverdacht“ auch immer wieder bestätigen muss, um eine Aufrechterhaltung der U-Haft zu rechtfertigen. Diese kann für einen Inhaftierten ja durchaus viele Konsequenzen haben, obwohl es sich bislang nicht um eine Verurteilung, sondern „nur“ einen Tatverdacht handelt. Soziale Vorverurteilung, Verlust von Arbeitsplatz und ein angekratzter Ruf blieben auch dann, wenn sich ein Tatverdacht nicht erhärten würde.
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Der Haftbefehl gegen den Arnsberger basierte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst allein auf dem dringenden Taverdacht der Brandstiftung beim Großfeuer am 25. Oktober im Mescheder Ortsteil Brumlingsen. Dort waren 3500 Strohballen verbrannt. Der Landwirt bezifferte den Schaden auf 500.000 Euro. Es handelte sich dabei um den Jahresvorrat an Futter für seine Bullenzucht. In Herdringen gingen wenige Stunden später weitere 1000 Strohballen in Flammen auf. Hier war der Arnsberger am Brandort Zeugen verdächtig aufgefallen, so dass es zur Festnahme kam.
Inzwischen hat es in der Nachbarschaft - unter anderem in Waltringen und auch Affeln - weitere Fälle von vermuteter Brandstiftung gegeben. „Das aber sind eigenständige Verfahren“, sagte Thomas Poggel zum Jahreswechsel. Die Tatsache, dass es Brandstiftungen gibt, während eine der Brandstiftung verdächtige Person in U-Haft sitzt, könne diese allein noch nicht entlasten, aber umgekehrt auch „Indiz auf andere Täter“ sein.