Arnsberg/Sundern. Der Regionalrat bestätigt einen Vorentwurf für potenzielle Windradstandorte in Arnsberg und Sundern. So gehen die Kommunen damit um.
Der Regionalrat Arnsberg hat sich im Rahmen seiner Sondersitzung in der vergangenen Woche mit den jetzt anstehenden weiteren Verfahrensschritten für die erforderlichen Anpassungen und Fortschreibungen des Regionalplanes zur Schaffung von Windenergiebereichen befasst. Dabei hat der Regionalrat den durch die Bezirksregierung und die Regionalratsfraktionen erarbeiteten Vorentwurf einer Flächenkulisse für potenzielle Windenergiebereiche in den fünf südwestfälischen Kreisen bestätigt. Auffällig große Flächen befinden sich dabei im Raum Arnsberg und Sundern.
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Nicht alle hier genannten Bereiche sind aber gänzlich neu. So beinhalten die nun kartierten Flächen westlich von Allendorf und bei Wildewiese bereits genehmigte Anlagen. Für den Bereich an der Hellefelder Höhe sind Anlagen im Verfahren, ebenso im Bereich südlich von Dörnholthausen. Ähnlich sieht es in Arnsberg aus: Für den geplanten Windenergiebereich nördlich der Stadtbezirke Hüsten, Bruchhausen und Niedereimer liegen nach Angaben der Stadt mehrere Bauanträge bei der Umweltbehörde des Hochsauerlandkreises vor. Für den geplanten Windenergiebereich im Stadtbezirk Oeventrop sind bereits Baugenehmigungen für drei Windenergieanlagen erteilt worden. „Damit ist dieser Bereich im Stadtgebiet bereits überplant“, so Ramona Eifert von der Stadt Arnsberg.
Überraschungen gab es nicht wirklich. „Grundsätzlich war mit der Kulisse zu rechnen, lediglich die Rücknahme von Potenzialen um Meinkenbracht war gegebenenfalls überraschend, wenn auch absehbar aufgrund der ansonsten vorgenommenen Umzingelung“, sagt Alicia Sommer, Sprecherin der Stadt Sundern. Die Auflistung der geplanten Windenergiebereiche im Regionalplan ist für die Stadt Arnsberg ebenfalls nicht überraschend. Die aktuellen Flächen seien schon in ähnlicher Abgrenzung im Teilplan Energie für den Regionalplan, der nicht weiter verfolgte wurde, vorgesehen gewesen.
Das Landeskabinett hatte im Juni den Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen und die Bezirksregierungen als Regionalplanungsbehörden aufgefordert, die dortigen Vorgaben zur Windkraftplanung parallel auch in den jeweiligen Regionalplänen umzusetzen. Für die Planungsregion Arnsberg mit den fünf südwestfälischen Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Märkischen Kreis sowie dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest ist im Entwurf des Landesentwicklungsplanes ein Flächenbeitragswert für die Windkraftplanung von 13.186 Hektar vorgesehen; das entspricht 2,13 Prozent der Gesamtfläche der fünf Kreise. Die regionalplanerische Absicherung dieser Flächen soll bis zum Jahr 2025 erreicht sein.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Aufforderung der Landesregierung zur Umsetzung der im Entwurf des Landesentwicklungsplanes vorgesehenen Vorgaben zur Planung von Windenergiebereichen daraufhin in Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern des Regionalrates, in Bürgermeisterkonferenzen und Informationsveranstaltungen mit den Planerinnen und Planern der Kommunen vorgestellt, vermittelt und diskutiert. Die Kommunen waren im Verfahren aufgefordert, laufende Maßnahmen und/oder Änderungen des Flächennutzungsplanes zu nennen. Arnsberg hat entsprechend die hier vorliegenden, vorhandenen und im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieanlagen gemeldet. „Die Auswahl der Flächen basiert auf einer Planungsmethodik der Bezirksregierung Arnsberg“, ergänzt die Stadt Sundern.
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Auf der Basis eines durch objektivierbare Such- und Auswahlkriterien gestützten Konzeptes konnte die heute dem Regionalrat als Vorentwurf vorgelegte Flächenkulisse für potenzielle Windenergiebereiche entwickelt werden. Sie umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 15.500 Hektar und ist damit größer als die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes geforderte Fläche von 13.186 Hektar. Von den im Vorentwurf vorgesehenen Flächen entfallen ca. 10.000 Hektar auf den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest sowie ca. 5500 Hektar auf den Kreis Siegen-Wittgenstein, den Märkischen Kreis und den Kreis Olpe.
Der jetzt vorliegende Vorentwurf muss im nächsten Schritt einer Umweltprüfung unterzogen werden. Erst gemeinsam mit den Ergebnissen dieser Umweltprüfung kann er dem Regionalrat für den sogenannten Aufstellungsbeschluss vorgelegt werden, der das Startsignal für das eigentliche Regionalplanverfahren darstellt. Damit beginnt das Beteiligungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit.
Vorerst keine Planungsänderung in Arnsberg und Sundern
Und was bringt der Vorentwurf nun für die Windenergie-Strategie der Kommunen? „Die geplante Ausweisung von Windenergiebereichen auf der Ebene des Regionalplans erfordert keine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnsberg“, teilt die Verwaltung mit. Die Stadt Arnsberg werde und brauche auf der Ebene des Flächennutzungsplanes keine Vorrangzonen für Windenergie darzustellen. Auch in Sundern steht als Konsequenz aktuell keine Änderung an. „Der Regionalplan regelt die Steuerung grundsätzlich ausreichend“, heißt es aus dem Rathaus in Sundern, „inwieweit Änderungen in Form einer Positivplanung - also für zusätzliche Flächen - vorgenommen werden, wird zu gegebener Zeit mit der Politik erörtert“.