Arnsberg. In Hüsten und Oeventrop bleiben städtische Anlaufstellen dunkel. Die Mitarbeitenden werden woanders gebraucht. Darum schließen die Stadtbüros.
Rund 600 neue berechtigte Haushalte erwartet die Stadt Arnsberg im Zuge des Inkrafttretens des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes. Denn seit dem 1. Januar sollen hierdurch viele Menschen mit geringem Einkommen eine spürbare finanzielle Entlastung bekommen. Bislang sind es circa 1400 berechtigte Haushalte, die Wohngeld beziehen.
Prognostiziert werden also zukünftig 2000 wohngeldberechtigte Haushalte. Dies bedeutet jedoch auch ein extrem erhöhtes Arbeitsaufkommen für die Wohngeldstelle der Stadt Arnsberg. „Die Umsetzung der Wohngeldreform ist derzeit eine der wichtigsten Aufgaben für die Stadtverwaltung. Durch die Energiekrise hat sich gerade die Einkommenssituation vieler Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen noch erheblich verschärft. Durch die gesetzliche Neuregelung erfolgt eine dringend notwendige finanzielle Entlastung. Wir werden daher die Wohngeldstelle möglichst schnell personell verstärken“, so Michael John, Fachbereichsleiter Soziales, Jugend und Familie der Stadt Arnsberg.
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Bisher seien aber noch nicht genügend neue Mitarbeitende gewonnen worden. Die Stadt Arnsberg muss also zu „Plan B“ greifen: Die Schließung zweier öffentlicher Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, damit die dann „freien“ Mitarbeitenden die Wohngeldstelle vorübergehend unterstützen können.
Stadtbüros in Hüsten und Oeventrop schließen ab dem 16. Januar
Geplant sind daher die Schließungen der Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab Montag, 16. Januar. „Dies ist ein harter, aber notwendiger Schritt“, so Michael John, „da die Bearbeitung der Wohngeldanträge erste Priorität haben muss.“ Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stünden weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Auch bemühe sich die Stadtverwaltung bereits intensiv um eine personelle Unterstützung der Wohngeldstelle. Eine Stellenausschreibung sei veröffentlicht worden. Ziel sei es, die beiden Stadtbüros sodann schnellstmöglich wieder zu öffnen und den gewohnten Service anzubieten. Dazu müsse aber zuvor die weitere personelle Unterstützung sichergestellt sein.
Zahlung des Wohngeldes erst im 2. Quartal des Jahres
Auch wenn sich eine Prognose hinsichtlich eventueller längerer Wartezeiten für die Antragstellerinnen und Antragsteller durch den Personalmangel nur schwer vorhersagen lässt, ist bereits klar, dass bis zur Auszahlung des deutlich erhöhten Wohngeldes ein paar Monate vergehen können. Dies liege, so die Pressestelle der Stadt Arnsberg, daran, dass die IT-Anwendungen des Landes NRW angepasst werden müssten und daher voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 zur Verfügung stünden.
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Die Berechnung erfolge dann aber rückwirkend ab dem 1. Januar, so dass kein Geld verloren ginge. In dringenden Fällen könne auch eine monatliche Vorauszahlung bis zur endgültigen Auszahlung geleistet werden.
Fragen zum Wohngeld Plus?
Die meisten Fragen zur Wohngeld-Regelung werden auf der Homepage der Stadt Arnsberg unter www.arnsberg.de/wohngeldplus
beantwortet. Die Verwaltung bittet darum, sich zunächst dort zu informieren, damit die telefonische „Belastung“ der Mitarbeitenden in der Wohngeldstelle gering bleibt und die Ressourcen zur Bearbeitung der Anträge nicht zusätzlich belastet werden.
Auch ist eine direkte Online-Beantragung des Wohngeldes möglich. Die Daten des Antrags liegen dann direkt digital vor. Jedoch ist anschließend die Bearbeitung „analog“ erforderlich.
Antragstellerinnen und Antragsteller sollten zudem beachten, dass Wohngeld erst ab dem Monat bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt wird, in dem der Antrag gestellt wurde.
Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, ändere sich vorerst nichts. Die bewilligten Leistungen würden nach der alten Rechtslage in der bisher erbrachten Höhe weitergewährt. Zusätzlich zum erhöhten Wohngeld sei jedoch auch ein weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte beschlossen worden.
Die Auszahlung dieses Zuschusses erfolge ab Ende Januar 2023 automatisch. Die Stadt weist zudem daraufhin, dass die Beantragung auch online erfolgen kann. Dies helfe, weil die Daten des Antrags dann direkt digital vorlägen. Im Anschluss sei dennoch eine analoge Bearbeitung erforderlich.