Sundern/Arnsberg. Urteil gegen Soester nach Rennen in Hövel jetzt rechtskräftig. 61-Jähriger kann aber um seinen Porsche mitbieten.

Wer ins Internet geht und dort https://www.justiz-auktion.de/eingibt, gelangt zwar auf die von den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen betriebene Auktionsplattform – den aus dem sogenannten Sunderner „Raserprozess“ bekannten Porsche eines Soesters sucht er dort jedoch vergeblich. Fakt ist aber, der Besitzer des knallroten Boliden, ein 61-jähriger Mann aus der Kreisstadt des Nachbarkreises, wird sein Auto nicht zurückerhalten. Fakt ist inzwischen außerdem, dass der Flitzer versteigert wird – allerdings nicht über das o. g. Portal, sondern durch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Diese Behörde versteigert in der Königsberger Straße 100 in Düsseldorf regelmäßig nicht nur ausgemusterte Behördenfahrzeuge, sondern auch beschlagnahmte Fahrzeuge. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg wird in nächster Zeit die erforderlichen Schritte einleiten. Auch der bisherige Besitzer könne für den Porsche bieten, bestätigt der Arnsberger Staatsanwalt Klaus Neulken im Gespräch mit dieser Zeitung.

Damit wären wir wieder „beim Soester“: Das Arnsberger Landgericht verurteilte ihn kurz vor Weihnachten 2022 in letzter Instanz zu einer Haftstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem verfügte der Vorsitzende Richter die Beschlagnahmung des Sportwagens – als „Tatwerkzeug“.

Wie Dr. Alexander Brüggemeier, Sprecher des Landgerichts Arnsberg, am Donnerstag auf Anfrage bestätigte, ist dieses Urteil inzwischen rechtskräftig – steht der Verlust seines Fahrzeugs für den als Mittäter Verurteilten zunächst fest.

Rückblick

Am 1. August 2018 lieferte sich der Soester zwischen Sundern-Hövel und Balve-Beckum mit einem damals 43-jährigen Arzt (!) aus Hemer ein illegales Rennen – die Folgen waren verheerend: Der Hemeraner kollidierte frontal mit einem unbeteiligten Fahrzeug, eine 70-jährige Frau starb, vier weitere Insassen erlitten schwerste Verletzungen. Der Unfallverursacher wurde wegen fahrlässiger Tötung, vierfacher fahrlässiger Körperverletzung und Teilnahme an einem verbotenen Autorennen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. In denselben Anklagepunkten wurde schließlich auch der Porschefahrer schuldig gesprochen.

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Sein Fahrzeug – laut Gutachten hat der Porsche aktuell noch einen Wert von 115.000 Euro – wurde auf Grundlage des Paragrafen 315 f Strafgesetzbuch (StGB) „kassiert“: Fahrzeuge, mit denen illegale Rennen gefahren werden, können eingezogen werden, heißt es dort.

Am 1. August 2018 kam es auf der Bundesstraße 229 zwischen Hövel und Beckum zu einem schweren Verkehrsunfall. Eine 70-jährige Frau aus Neheim verlor bei dem Unfall ihr Leben.
Am 1. August 2018 kam es auf der Bundesstraße 229 zwischen Hövel und Beckum zu einem schweren Verkehrsunfall. Eine 70-jährige Frau aus Neheim verlor bei dem Unfall ihr Leben. © WP | Hartmut Becker

„Solch eine Maßnahme ist auf jeden Fall selten. Da es sich um einen enormen Vermögensverlust handelt, gilt sie als Kriterium bei der Strafzumessung“, hatte Leonie Maaß, stellvertretende Sprecherin des Arnsberger Landgerichts, das Urteil bereits Ende 2022 juristisch eingeordnet.

Dabei ist nicht der Vorgang an sich, sondern viel mehr der enorme Wert des beschlagnahmten Gegenstands von Bedeutung:

Laut Gerichtsakten handelt es sich um einen Porsche 911 Targa 4 GTS als zweitüriges Cabrio mit karminroter Lackierung und schwarzen Felgen.

Der Neuwert liegt laut Hersteller Porsche bei 168.470 Euro. Das Fahrzeug ist in falschen Händen in der Tat eine Waffe: 480 PS, in 3,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h, 307 km/h Spitzengeschwindigkeit.

Der Wagen weist darüber hinaus eine Besonderheit auf: Auf dem Tankdeckel befindet sich eine Original-Unterschrift von Rennfahrer-Legende Walter Röhrl, die der Soester sich bei einem Fahrsicherheitstraining gesichert haben soll...

Führerschein

Seinen Führerschein hat der 61-Jährige übrigens nicht endgültig verloren: Im ersten Urteil aus dem Jahr 2020 wurde der Führerschein eingezogen und für drei Monate einbehalten. Dieser Passus gilt im neuen Urteil unverändert. „Der Soester erhält seine Fahrerlaubnis zwar nicht automatisch zurück, kann sie aber wieder neu beantragen“, erklärt Dr. Brüggemeier. Wahrscheinlich hat er das längst getan… Ob er damit Erfolg hat, ist allerdings kein Selbstläufer: „Das zuständige Straßenverkehrsamt entscheidet darüber nach eigenem Ermessen“, so Klaus Neulken, weder Staatsanwaltschaft noch Gericht seien dafür zuständig.