Arnsberg/Sundern. Gilt im HSK bald die 3G-Regel am Arbeitsplatz? Ein Rechtsanwalt erklärt, wann Arbeitnehmern, die sich dem verweigern, eine Kündigung droht.
Beschlossen ist noch nichts, doch die Forderung der Politik und Wirtschaft aus NRW nach einer einheitlichen 3G-Regel am Arbeitsplatz wird immer lauter: NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach sich am Dienstag bei einer Sitzung des Landeskabinetts dafür aus. „Auch eine 3G-Regel am Arbeitsplatz sollten wir ernsthaft prüfen – gemeinsam im Bund-Länder-Kreis“, sagte er.
Die mögliche Ampel-Koalition im Bund aus SPD, Grünen und FDP plant in einem neuen Gesetzesentwurf eine Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Für Arbeitnehmer würde das dann Folgendes bedeuten: Wer weder eine Corona-Impfung noch einen Genesenen-Status nachweisen kann, muss sich regelmäßig auf das Virus testen lassen.
Über die möglichen Folgen der Regelung haben wir exemplarisch bei zwei Betrieben, der Kreisvertretung des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie einem Rechtsanwalt nachgefragt:
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Philipp Henrici, Geschäftsführer des Neheimer Leuchtenherstellers BJB, begrüßt den Vorschlag aus der Politik: „Der Druck muss größer werden, damit die Impfrate gesteigert werden kann“, betont er. Obwohl der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten aktuell nicht abfragen darf, geht er von einer hohen Impfquote von „mehr als 90 Prozent“ unter den Mitarbeitern in seinem Betrieb aus.
Im Sommer konnten sich die Beschäftigten bei BJB durch die Betriebsärzte impfen lassen, einige teilten ihren Status dem Unternehmen aber auch freiwillig mit, um sich beispielsweise von der Maskenpflicht auf dem Firmengelände befreien zu lassen. „Diejenigen, die geimpft sind, haben bei uns das Recht, sich im Unternehmen wieder frei zu bewegen“, so Philipp Henrici.
Geimpft, genesen oder getestet: Das sagen Unternehmer aus Arnsberg/Sundern
Bei einer möglichen Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sieht auch Josef Levermann, Personalleiter beim Sunderner Betrieb SKS, das als Vorteil an. „Das würde uns die Arbeit erleichtern“, sagt er. In den vergangenen Wochen hat das Unternehmen seinen Mitarbeitern zwei freiwillige Corona-Testungen in der Woche angeboten. Die Nachfrage danach sinke aber kontinuierlich. Laut Josef Levermann hätten in der vergangenen Woche 33 von insgesamt fast 400 Beschäftigten das Angebot genutzt, im Juli lag die Zahl noch bei mehr als 100 Personen.
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Ein Zeichen, dass auch in dem Sunderner Betrieb immer mehr Menschen gegen das Coronavirus geimpft sind? Diese Frage kann Josef Levermann nicht konkret beantworten. Den Impfstatus fragt die Firma nicht ab. Die Impfquote schätzt der Personalleiter als „ausgesprochen hoch“ ein.
Doch wie wollen die Unternehmer mit Menschen umgehen, die sich weder impfen noch testen lassen wollen, sollte die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt werden? Dass es zu einer Lohnfortzahlung kommt, glauben Josef Levermann und Philipp Henrici nicht. Offen ist aber noch die Frage, welche Konsequenzen Beschäftigten drohen, die sich einem Corona-Test am Arbeitsplatz verweigern. Bei der Kontrolle von Verweigerern erwartet Josef Levermann jedoch erheblichen Widerstand.
So reagiert der DGB-Chef im HSK auf die 3G-Regel
Für Dietmar Schwalm, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes im HSK, ist klar, dass dieses Thema in den Betrieben sensibel angesprochen werden muss. Bevor verpflichtende Regeln beschlossen werden, sollte man vorab mit den Beschäftigten sprechen, meint der Hüstener. „Aus solidarischen Gründen sollte Überzeugungsarbeit geleistet werden, so dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen“, sagt er.
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Dennoch plädiert der DGB-Chef im HSK für das Gesetzesvorhaben der 3G-Regel am Arbeitsplatz und geht sogar noch einen Schritt weiter: Für die Arbeit mit Menschen wie zum Beispiel in Schulen, Kitas oder in der Pflege spricht sich Dietmar Schwalm für eine 2G-Regel aus. „Weil die Testergebnisse auch ungenau sein können“, betont er. Das heißt: ausschließlich geimpft oder genesen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen fordert Dietmar Schwalm aber auch, eine damit einhergehende Abfrage des Impfstatus der Beschäftigten so anonym wie möglich zu gestalten, um eine Auskunftspflicht durch die Hintertür zu vermeiden.
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Mit Blick auf die Testkosten wünscht sich Dietmar Schwalm am Arbeitsplatz eine Rückkehr zu den kostenfreien Testungen. Das sei für Geringverdiener „eine gerechte Lösung“. Wer sich dennoch weigert, sich impfen oder testen zu lassen, dem müssten „arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen“, so der regionale DGB-Chef weiter.
Ein Rechtsanwalt klärt auf: Dann droht die Kündigung
Auf Grundlage eines neuen Gesetzes könnte eine Weigerung mutmaßlich ein Arbeitspflichtenverstoß sein. „Der Arbeitgeber könnte den Arbeitnehmer abmahnen und im Wiederholungsfall oder bei hartnäckiger Weigerung die Kündigung aussprechen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerhard Webers auf Anfrage dieser Redaktion. Auch eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber könnte in diesem Fall nicht mehr notwendig sein. Schon jetzt sei der Arbeitgeber berechtigt, in seinem Betrieb Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit anzuordnen.
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Webers empfiehlt aus diesem Grund, das Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesenenstatus und die Testpflicht gesetzlich zu regeln, um für alle Seiten Klarheit zu haben. Das sei schließlich auch im Interesse des Gesundheitsschutzes.