Hochsauerlandkreis. Nach dem Hackerangriff auf die Südwestfalen IT konnten im HSK keine Fahrzeuge zugelassen werden. Nun steht der Termin für den Neustart fest.
Der Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT beschäftigt immer noch alle südwestfälischen Kreise und viele Kommunen. An Lösungen wird weiter akribisch gearbeitet. Ein Meilenstein: Ab Donnerstag, 25. Januar, können Fahrzeuge in den Zulassungsstellen Arnsberg, Brilon und Meschede nach Terminvereinbarung wieder mit HSK-Kennzeichen angemeldet werden. Der Notbetrieb bleibt aber bestehen.
HSK-Kennzeichen in den Zulassungsstellen Arnsberg, Brilon und Meschede
Aufgrund des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister, die „Südwestfalen IT“, gibt es beim Hochsauerlandkreis weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Der Kreis arbeitet intensiv daran, alternative Lösungen zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu stärken und den Service für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen, heißt es in einer Mitteilung des Hochsauerlandkreises. Ein weiterer Meilenstein ist, dass Fahrzeuge ab Donnerstag, 25. Januar, wieder mit HSK-Kennzeichen in den Zulassungsstellen Arnsberg, Brilon und Meschede angemeldet werden können.
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Der Hochsauerlandkreis beantwortet die wichtigsten Fragen:
Was ist wieder möglich?
Ab Donnerstag, 25. Januar, können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit HSK-Kennzeichen angemeldet werden, und zwar in allen drei Zulassungsstellen des Hochsauerlandkreises. Alle anderen Vorgänge rund um die Kfz-Zulassung sind ebenfalls wieder möglich.
Ist ein Termin erforderlich?
Ja. Privatkunden können Termine ab dem 23. Januar für die Kfz-Angelegenheiten über das Internet unter Dies ist die offizielle (Notfall-) Homepage der Kreisverwaltung HSK. (hochsauerlandkreis.org) buchen. Für Händler und Zulassungsdienste gelten abweichend hiervon die üblichen Abgabezeiten. Während der Umstellung wird es allerdings in den ersten Tagen nur wenige Termine geben. Der Hochsauerlandkreis bittet die Bürgerinnen und Bürger um Geduld, wenn die Termine anfangs schnell vergriffen sein sollten.
Gelten die Termin-Regelungen auch für Führerscheinangelegenheiten?
Nein. Führerscheinangelegenheiten können wie bisher montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie dienstags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr ohne Termin erledigt werden. Ein Führerscheinumtausch (Papierführerschein in Karte) ist noch nicht möglich. Hier gilt weiterhin die Fristverlängerung bis 19.07.2024.
Bleibt der Notbetrieb bestehen?
Ja. Da nur mit einem Basis-Modul gearbeitet wird, das aber zumindest die Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt ermöglicht, bleibt der Notbetrieb weiterhin bestehen. Das bedeutet vor allem einen erhöhten zeitlichen Aufwand und nur eine sehr eingeschränkte Kennzeichen-Reservierung.
Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?
Zulassungen und Umschreibungen erfolgen grundsätzlich nur mit HSK-Kennzeichen aus einer vordefinierten Serie. Die Vergabe von Wunschkennzeichen erfolgt nur an Kunden, die eine Kennzeichenreservierung ab dem 01.08.2023 in schriftlicher Form nachweisen können und auch nur im Rahmen eines konkreten Zulassungsvorgangs. Da nach wie vor kein direkter Zugriff auf den Kennzeichenbestand des HSK möglich ist, besteht jedoch trotz Nachweis keine Garantie für die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens. Es wird deshalb empfohlen, die neuen Kennzeichenschilder erst nach Zuteilung prägen zu lassen. Wichtiger Hinweis: Es werden nur Reservierungsbestätigungen und Quittungen des Hochsauerlandkreises anerkannt. Die Möglichkeit einer Reservierung über Drittanbieter sowie ein sich daraus ergebener Rechtsanspruch auf eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombination besteht nicht. Darüber hinaus sind Reservierungen im Rahmen einer Außerbetriebsetzung als sog. Verbleibskennzeichen sowie Kennzeichenübernahmen für Folgefahrzeuge möglich. „Neue“ Wunschkennzeichen können derzeit nicht reserviert werden.
Kann oder muss ich mein andernorts zugelassenes Fahrzeug umschreiben?
Nein. Egal, ob PB, KB, LIP, BO oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Hochsauerlandkreis in anderen Kreisen angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Hochsauerlandkreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Der Kreis bittet daher von Terminvereinbarungen abzusehen, nur um wieder ein HSK-Kennzeichen zu erlangen. Da der Neustart in einem Notbetrieb erfolgt, bestehen dafür leider keine Kapazitäten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch Umkennzeichnungen auf ein HSK-Kennzeichen möglich sein. Die Kreisverwaltung informiert, sobald es einen neuen Sachstand gibt.
Weitere Informationen zur Terminbuchung, zur Kfz-Zulassung sowie erforderliche Dokumente sind unter hochsauerlandkreis.org.