Olsberg. Ein Mann aus Olsberg feuert mehrmals Schüsse aus einer Pistole ab. Die Bundespolizei eilt zum Tatort. Bei der Festnahme eskaliert die Situation.
Wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilt, trafen Bundespolizisten am Freitag (15. Dezember) auf einen Mann am Hauptbahnhof Dortmund. Der mutmaßliche Täter aus Olsberg soll zuvor am Abend mehrere Schüsse mit einer Waffe abgegeben haben.
Mann aus Olsberg bedroht Polizisten und schreit
Gegen 20 Uhr hatte ein Passant die Bundespolizei über den Mann informiert, der mit einer Waffe am Vorplatz des Dortmunder Hauptbahnhofs herum schießen würde. Die Einsatzkräfte stellten den unbewaffneten 32-Jährigen fest. Der Deutsche gab an, dass sich in seiner Tasche Waffen befinden würden. Daraufhin fixierte sie ihn mit Handfesseln und brachten ihn zur Wache. In seiner mitgeführten Tasche befanden sich eine Schreckschusspistole mit einem Magazin ohne Munition, eine Softair-Pistole mit einem Magazin und zwei Kugeln, sowie ein Feldmesser mit einer Klingenlänge von über 18 cm.
- Altes Finanzamt in Brilon: Hier entstehen jetzt Wohnungen
- Hackerangriff im HSK: Familien droht im Januar Kostenschock
- Zoff um Oventrop: Firma wirft IG Metall Lügen vor
- Baugenehmigungen im HSK: Dramatischer Einbruch im Jahr 2023
- Winterberg: Das Programm und die Highlights vom Winterdorf
Während der Durchsuchung leistete der zuvor kooperative Mann plötzlich Widerstand, sperrte sich und bedrohte die Polizisten, heißt es im Polizeibericht. Der Olsberger ließ sich nicht beruhigen und schrie unentwegt. Eine Bodycam zeichnete die Widerstandshandlungen auf.
Der Weg führt ins Krankenhaus
Aufgrund seines aggressiven Verhaltens war eine Kommunikation mit dem 32-Jährigen nicht möglich. Anweisungen der Beamten leistete er nicht Folge und beleidigte diese. Mit Hilfe eines mitgeführten Ausweises konnte dessen Identität festgestellt werden. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt, wurde der Aggressor aufgrund bestehender Fremdgefährdung in Gewahrsam genommen und einem Krankenhaus zugeführt.
Einen Nachweis zum Führen der Waffen konnte der Polizeibekannte nicht vorweisen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.