Eine Frau stirbt in Brilon, als sie von einem Gabelstapler überfahren wird. Einen Deal lehnt der Fahrer ab. Nun geht’s zurück an den Unglücksort.

Brilon/Arnsberg. Vor der Berufungskammer des Landgerichtes Arnsberg wurde am Mittwoch (20. September) in zweiter Instanz ein tragischer Arbeitsunfall bei der Firma Egger in Brilon mit tödlichem Ausgang neu aufgerollt. Der Angeklagte, ein heute 53-jähriger Mann aus Bestwig, war Mitte Dezember 2019 vom Amtsgericht Brilon wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein, was jetzt den Fall vor das Landgericht Arnsberg brachte.

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Die Staatsanwaltschaft macht dem Angeklagten den Vorwurf, fahrlässig den Tod einer damals 29-jährigen Frau verursacht zu haben. Er war als Gabelstapelfahrer bei der Firma Egger in Brilon tätig und habe in einer Werkshalle durch Unachtsamkeit eine dort tätige Reinigungsfrau übersehen. Er soll sie mit dem schweren Gerät überfahren haben. Die Frau verstarb mit schweren Verletzungen am Unfallort.

Wichtige Frage: War die Kamera am Gabelstapler eingeschaltet oder nicht?

Am Stapler war eine Kamera angebracht, die dem Fahrer für eine bessere Sicht sorgt. Ein Unfallsachverständiger hatte im ersten Verfahren angegeben, dass diese Kamera abgeschaltet gewesen sei. Dieser Aussage widerspricht der Angeklagte. Man sei vom Werk mindestens einmal im Jahr in der Bedienung des Staplers und von dessen ausgehenden Gefahren unterrichtet worden. Er habe sich in der langen Zeit (20 Jahre) seiner Fahrtätigkeit immer an diese Vorschriften gehalten. Er gab ferner an, nach dem Unfall an Ort und Stelle einen Zusammenbruch erlitten zu haben. Er musste sich in psychiatrische Behandlung begeben und war lange arbeitsunfähig. Seinen Beruf als Stapler-Fahrer habe er aufgegeben und einen anderen Arbeitsplatz eingenommen, einen, wo er wesentlich weniger verdiene. „Ich bin psychisch nicht in der Lage, an meinem alten Arbeitsplatz tätig zu sein“, versicherte er dem Gericht.

Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft lehnt der Angeklagte ab

Vor Verfahrensbeginn der Berufungskammer hatten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger geeinigt, möglicherweise das Urteil des Amtsgerichtes Brilon zu verwerfen und stattdessen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen auszusprechen. Doch auch dieses Angebot nahm der Angeklagte nicht an, weil es einem Geständnis gleichkommt. Er beabsichtigt einen Freispruch zu erreichen. Ein Geständnis nämlich könnte negative Auswirkungen auf das zu erwartende Zivilverfahren haben.

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Um sich ein korrektes Bild von der Unfallörtlichkeit machen zu können und zu einem gerechten Urteil zu kommen, hat der Vorsitzende Richter der Berufungskammer eine Ortstermin bei der Firma Egger anberaumt. Nach dem ersten Verhandlungstag sehen sich die beteiligten Parteien den Ort des Geschehens und einen der schweren Gabelstapler an.

Aussagen von Gutachter und Zeugen im Prozess

Der Prozess wird am 22. September mit der Anhörung mehrerer Zeugen und dem Gutachten eines Sachverständigen fortgesetzt.