Brilon/Willingen. Ein Briloner wird wegen Mordversuchs an seiner Frau und seinem Kind und einem Mann verurteilt. Er geht zum Teil erfolgreich gegen das Urteil vor.
Der Prozess gegen einen 54 Jahre alten Mann aus Brilon, der vor einem Jahr wegen mehrfachen versuchten Mordes zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, muss teilweise neu aufgerollt werden. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf mit einem Beschluss vom 15. August das Urteil des Landgerichts Arnsberg teilweise.
Der Familienvater aus Brilon, der auf der Strecke zwischen Brilon und Willingen in den Wagen seiner damaligen Ehefrau gerast war, hatte Revision eingelegt. „Das Rechtsmittel hat den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist es unbegründet“, heißt es im Beschluss des BGH.
Termin für das Verfahren steht noch nicht fest
„Es wird sich jetzt eine andere Kammer des Landgerichts mit dem Fall beschäftigten“, sagte Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier auf Nachfrage der WP. Eine komplett neue Beweisaufnahme werde es nicht geben. Es würden nur die Aspekte neu verhandelt, die der Senat des BGH beanstandet habe. Ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest.
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Die 4. Große Strafkammer am Landgericht Arnsberg hatte den Angeklagten am 2. September 2022 wegen „versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr“ zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis mehr zu erteilen. Es wurde eine Sperre „für immer“ angeordnet.
Nach Überzeugung der Kammer Auto absichtlich in Gegenverkehr gesteuert
Der Briloner war im März 2022 nachmittags auf der B 251 in Richtung Willingen gefahren. Dort kamen ihm seine Frau, der damals fünfjährige Sohn und der neue Partner der Frau im Wagen entgegen. Der Angeklagte soll dann nach Überzeugung der Arnsberger Kammer sein Fahrzeug absichtlich in den Gegenverkehr gesteuert haben. Die Frau konnte noch ein Ausweichmanöver nach rechts durchführen, so dass die Autos nicht frontal zusammenstießen. Das Fahrzeug des damals 53-Jährigen rammte den Pkw der Geschädigten auf der Fahrerseite. Alle Beteiligten erlitten erhebliche Verletzungen.
„Der Angeklagte lebte von seiner Ehefrau, der Nebenklägerin, und dem gemeinsamen Sohn nach einem sich jedenfalls seit etwa zwei Jahren krisenhaft entwickelnden, aus unbegründeter Eifersucht und übermäßigem Alkoholkonsum des Angeklagten resultierenden konflikthaften Beziehungsverlauf seit September 2021 getrennt. Auch nach der räumlichen Trennung des Paares waren Kontakte durch das anlasslos aufbrausende und aggressive Verhalten des Angeklagten belastet“, so der BGH in seiner Zusammenfassung. Die damalige Ehefrau des Angeklagten hatte im Prozess als Zeugin ausgesagt, dass man sich auseinander gelebt hatte, es oft zu Streitigkeiten kam und er sie sogar mit dem Tode bedroht habe. „Als es zu einem gerichtlichen Kontaktverbot gekommen war, ist er total ausgerastet“, hatte sie damals vor Gericht zu Protokoll gegeben. Den Vorwurf, den Verkehrsunfall absichtlich herbeigeführt zu haben, stritt der Angeklagte im Prozess ab. Es sei rein zufällig zu dem Crash gekommen.
Schuldspruch hält der revisionsrechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand
Der Angeklagte wusste, dass sein Sohn regelmäßig von seiner Mutter zum Sport in Willingen gefahren und von dort abgeholt wurde. Laut Auffassung des Gerichts fasste er den Entschluss, den Wagen seiner damaligen Ehefrau auf ihrem Weg nach Hause abzupassen und ihr auf der Bundesstraße entgegenzukommen. Mit hoher Geschwindigkeit habe er seinen Wagen absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt, so die 4. Große Strafkammer. Als Mordmerkmale wurden Heimtücke und niedrige Beweggründe festgestellt. Der Vorsitzende Richter hatte darüber hinaus die lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. „Jemand, der im Straßenverkehr eine solch schwere Tat begeht, ist charakterlich nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen“, sagte er nach dem Urteilsspruch am 2. September 2022.
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Der Schuldspruch hält der revisionsrechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand, stellte nun der BGH fest. Das heißt: Die Verurteilung unter anderem wegen dreifachen versuchtem Mord wird nicht gerügt. Beanstandet wird indes der sogenannte Strafausspruch. Das heißt: Es muss neu über das Strafmaß verhandelt werden. Auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis muss überprüft werden. Die Begründung der Arnsberger Kammer, dass das Verhalten des Angeklagten „schwerste Verkehrskriminalität“ darstelle und „eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr aufgrund erheblicher Charaktermängel“ offenbare, reiche zur Rechtfertigung einer lebenslangen Sperre nicht aus, so der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Begründung.