Hallenberg. Vor zwölf Jahren entschied die Stadt Hallenberg, keine Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Jetzt muss eine Kehrtwende her.

Klimawandel, Krieg in der Ukraine, Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Endlichkeit – all das hat dafür gesorgt, dass die Bundesregierung ihre Ausbauziele in Sachen Erneuerbare Energie deutlich angehoben hat. Schon 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen. Um das zu erreichen, spielt auch die Windenergie eine bedeutende Rolle. Um das Thema Windenergie geht es daher auch am Mittwoch, 9. August, in der Sitzung des Stadtrates Hallenberg, die um 18.30 Uhr in der Stadthalle beginnt.

2011 gegen Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen

Was bedeuten diese Klimaziele konkret für Hallenberg? „Die Stadt hat sich 2011 ausdrücklich gegen eine Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgesprochen, da zu dem damaligen Zeitpunkt für das gesamte Stadtgebiet großflächige Ausweisungsverbote bestanden (FFH und Vogelschutzgebiete, Waldflächen)“, so die Stadt in einer Pressemitteilung.

Lesen Sie auch:Model im Curvy-Magazin: Brilonerin erfüllt sich großen Traum

In Hallenberg existieren daher bis zum heutigen Tage keine solchen Konzentrationszonen. Durch geänderte Rahmenbedingungen ergibt sich für die Bezirksregierung Arnsberg jedoch nun die Verpflichtung, für die Planungsregion Arnsberg mindestens 13.186 Hektar als Teilflächenziele für Windenergieerzeugung auszuweisen. Aufgrund einer vom Land NRW erstellten Flächenanalyse verfügt insbesondere der Hochsauerlandkreis über die größten Flächenpotenziale für Windenergie.

Lesen Sie auch:Kita-Plätze in Winterberg und Medebach: Analyse der Lage

„Dabei wurden auch im Stadtgebiet Hallenberg Flächenpotenziale zur Windenergienutzung ermittelt, die künftig für einen Ausbau von Windenergie zur Verfügung stehen könnten. Insbesondere diese Daten sind Grundlage für die anstehende Überarbeitung des Regionalplans Arnsberg, welcher bis Ende 2025 die Bereiche für den Ausbau von Windenergie im Regierungsbezirk Arnsberg verbindlich festlegen soll“, so die Stadt. In einem Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten des Landesentwicklungsplanes sowie des Regionalplanes kann ein Ausbau von Windenergieanlagen durch die Kommunen noch mitgesteuert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt geht die Planungshoheit für Windenergie von den Kommunen jedoch zu den Bezirksregierungen über. Diese werden dann - im Falle nicht ausreichend vorhandener Bereiche für Windenergie - Vorranggebiete für die Windkraft ausweisen, bis die Flächenziele erreicht sind.“

Jetzt proaktiv Bereiche für Windenergie ausweisen

Die grundlegende Frage dürfte unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen daher nicht mehr lauten, ob Windkraftanlagen kommen, sondern wo sie bestmöglich verträglich geplant und angesiedelt werden können.

Die Stadt macht deutlich: „Ziel sollte es schon jetzt sein, frühzeitig und proaktiv Bereiche für Windenergie auszuweisen, um das Flächenziel zu erreichen und so später nicht die kommunale Planungshoheit aus der Hand zu geben. Zudem sollte eine bestmögliche Wertschöpfung aus regenerativen Energien für die Stadt Hallenberg und alle Bürgerinnen und Bürger angestrebt werden.“ Am Mittwochabend im Rat soll der aktuelle Sachstand zum Thema „Windenergie“ im öffentlichen Teil vorgestellt werden. Neben einem kurzen Blick in die Vergangenheit, werden die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sowie der aktuelle Sachstand der Landesplanung vorgestellt.

Lesen Sie auch zum Thema