Marsberg. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen endlich Bescheid wissen“: Politiker in Marsberg fordern endlich Klarheit über Windkraftpläne in den Dörfern.

Die Bürgerinnen und Bürger aus Oesdorf und Westheim sollten endlich umfassend über das „Windprojekt Westheim“ informiert werden, findet die CDU-Fraktion und beantragt schriftlich eine Bürgerversammlung dazu für die 32. Kalenderwoche (Mitte Juli) einzuberufen. Zur nächsten Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 15. Juni, ab 18 Uhr in der Aula der Sekundarschule stellt sie den Antrag zur Diskussion und Abstimmung.

Die Marsberger Bürgergemeinschaft (MBG) geht mit ihrem Antrag noch einen Schritt weiter. Die MBG möchte eine Vorgehensweise für Projektierer festlegen, die das gemeindliche Einvernehmen für den Bau von Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationszonen erhalten wollen.

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In der Begründung des CDU-Antrages schreibt Fraktionsvorsitzender Maximilian Becker, dass seit geraumer Zeit im Raum Westheim/Oesdorf Pläne für die Entwicklung eines Windparks bestehen. Nunmehr sollte dieses Projekt aktiv angegangen werden. Dabei sei es unabdingbar, die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Dörfer zu informieren und am Planungsprozess teilhaben zu lassen.

Windkraft politisch-gesellschaftlich strittiges als auch emotionales Thema

Im Rahmen der Bürgerversammlung sollte den Bürgerinnen und Bürgern das Windkraftprojekt durch den Projektierer vorgestellt werden, „da wir die Information und Meinungsbildung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld der weiteren politischen Behandlung für zwingend notwendig erachten“.

Erst nachdem das Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger aus Westheim und Oesdorf eingeholt worden sei, könnten die politischen Gremien ihre Beratungen zu diesem Thema fortsetzen und zu einer alle Interessen berücksichtigenden Entscheidung kommen, „da es sich um ein sowohl politisch-gesellschaftlich strittiges als auch emotionales Thema handelt“.

Projektierer wollte keine Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten

Wie mehrfach berichtet, planen verschiedene Investoren neue Windparks im Stadtgebiet von Marsberg, außerhalb der Windkraftvorrangzone. Für Erlinghausen hatte der Projektierer Westfalenwind aus Paderborn bereits per Vorverträge die Bereitschaft der Landbesitzer eingeholt. Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte Ortsbürgermeister Herbert Dülme kurzfristig eine Ortsbeiratssitzung einberufen, um die Frage zu klären, ob im Falle einer Genehmigung des Windparks sich auch die Stadt mit ihren Flächen in der vorgesehen Gebietskulisse beteiligen sollte oder nicht.

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Der Projektierer hatte sich zwar bereiterklärt, an der Ortsbeiratssitzung teilzunehmen, wollte aber keine Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten, weil nach Meinung der Projektierer der Zeitpunkt zu früh gewesen sei, um adäquate Antworten geben zu können.

Da auch die Nachbardörfer (Heddinghausen, Leitmar und Obermarsberg) von den Plänen in Erlinghausen betroffen sind, wurden auch die Ortsbeiräte befragt. Die alle hatten nichts gegen die Beteiligung der städtischen Flächen. Die Stadt hatte vorher ihr Einvernehmen gegenüber des Projektierers verneint, weil eben der Windpark außerhalb der dafür ausgewiesenen Windkraftvorrangzone liegt.

Weder für noch gegen Windkraft

Der Ortsbeirat Erlinghausen hatte sich zu keiner Entscheidung durchringen können, weil er eine Umzingelung des Dorfes befürchtet und sie dem Stadtrat überlassen. Der hatte dann mit 24 Ja- und vier Nein-Stimmen zugestimmt, dass die städtischen Flächen in die Planungen einbezogen werden dürften, sollte es denn zu dem Windpark südlich von Erlinghausen kommt.

Auf der Flächen zwischen Westheim und Oesdorf sind die Planungen des gleichen Projektierers inzwischen fortgeschritten. Auf dem Meierberg sind zehn Anlagen geplant, ebenfalls außerhalb der Windkraftvorrangzone. Deshalb hat die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt. Der Projektierer hat die Baugenehmigungen bereits beim Hochsauerlandkreis beantragt.

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In dem Antrag der MBG weist Fraktionsvorsitzender Bennet Muys darauf hin, dass sich der Antrag weder für noch wider Windkraftanlagen außerhalb von Konzentrationsflächen ausspreche. In der Vergangenheit aber sei es wiederholt zu Diskussionen zur Vorgehensweise solcher Projekte gekommen. Durch die Festlegung solle Klarheit geschaffen werden.

Festgelegt werden soll, u. a. dass dem Projektierer mitzuteilen sei, dass mindestens eine Informationsveranstaltung in den betroffenen Ortsteilen durchzuführen sei. Der Ortsbürgermeister sei durch die Verwaltung zu befragen, ob die Planungen im Ortsbeirat thematisiert werden sollen. Wenn ja, „hat eine Informationsveranstaltung innerhalb von zwei Monaten stattzufinden“.

Projekte, die einen finalen Planungsstand erreicht hätten und die bisherigen Kriterien erfüllen, „sind dem Rat unter Unterbreitung einer positiven Umsetzungsmöglichkeit und eines negativen Bescheides zur Abstimmung vorzulegen“.