Brilon/Bestwig. Straßen.NRW hat entschieden, woher die B7n von Bestwig bis Brilon führen soll. Wann das Geheimnis über die Vorzugsvariante gelüftet wird.

Geht es jetzt voran mit der B7n? Nach monatelangem Warten, nach langem Stillstand und nur tröpfelnden Informationen seitens Straßen.NRW soll es jetzt auf einen Schlag im Mai neue Informationen rund um den Bau der Umgehungsstraße geben: Denn im Mai soll endlich bekannt gegeben werden, welche Vorzugsvariante die Behörde dem Bund für das Linienbestimmungsverfahren der B7n vorschlägt – mit detaillierter Begründung. Was Straßen.NRW jetzt wissen lässt und was bisher geschehen ist.

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Wann soll es die ersten konkreten Infos geben?

Vom 22. bis zum 24. Mai soll es in der Schützenhalle Brilon wieder in der großen Öffentlichkeit um die B7n gehen. Straßen.NRW hatte sich, nach der Absage der für März 2022 geplanten Verkündung der endgültigen Planung der B7n-Trassenführung, nun rund ein Jahr Zeit gelassen die Vorzugsvarianten durchzugehen. Auf Grund des komplexen Abwägungsprozesses“, so Projektleiter Lars Voigtländer damals zur WP Brilon, benötige man mehr Zeit. Ziel sei, „eine wirklich durchsetzbare Variante“ zu finden. Angesichts der „echt großen Betroffenheiten“, die jede der zur Wahl stehenden Varianten für Mensch, Tier- und Umwelt auslöse, wolle man die Auswahl „nicht übers Knie brechen“. Auf Kritik in Politik und unter den Bürgerinnen und Bürgern war die lasche Informationspolitik von Straßen.NRW gestoßen. Auf mehrere WP-Anfragen in den vergangenen Monaten hatte Straßen.NRW stets verhalten reagiert, eine Vorzugsvariante schien in immer weitere Ferne zu rücken. Jetzt stehen konkrete Termine an. Am Montag, 22. Mai, geht es um 18 Uhr ins Dialogforum mit den Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürgern. Dienstag, 23. Mai, ab 18 Uhr folgt ein politischer Begleitkreis, Mittwoch, 24. Mai, ab 16 Uhr das Pressegespräch und um 19.30 Uhr eine Öffentliche Hybrid-Veranstaltung für alle Interessierten mit der Möglichkeit zur Diskussion über Anfragen vor Ort und im Chat. Das Ziel: Die Bekanntmachung, welche Vorzugsvariante die Behörde dem Bund für das Linienbestimmungsverfahren vorschlagen will. Dieser soll dann auch detailliert begründet werden.

Dies sind die zur Diskussion stehenden Varianten. Die rote bevorzugen die Zufallsbürgerinnen und Bürger.
Dies sind die zur Diskussion stehenden Varianten. Die rote bevorzugen die Zufallsbürgerinnen und Bürger. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Was steht der Bekanntmachung noch im Weg?

Laut Straßen.NRW nur eine letzte Schlussbesprechung mit Vertretern von Ministerien, Fernstraßen-Bundesamt und Straßen NRW. Diese ist für die erste Maiwoche terminiert. „Entgegen dem ursprünglichen Zeitplan dauert die Bewertung und Abwägung der Varianten im anspruchsvollen Planungsraum durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen noch an. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bereitet aktuell die abschließende Abstimmung mit den Ministerien und dem Fernstraßen-Bundesamt vor“, so Lars Voigtländer.

Wurden die Anregungen der Öffentlichkeit mit in die Beratung einbezogen?

Zur Bestimmung einer abschließenden Trassenführung hatte Straßen.NRW vermeintlich schon früh auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzt. Und tatsächlich hatte es vor und nach Übergabe des Bürgergutachtens bereits im März und April 2022 intensive Gespräche mit den Menschen vor Ort, den Kommunen, der Wirtschaft, den politischen Gremien und Abgeordneten gegeben. Auch der Dialog zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Fernstraßen-Bundesamt, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wurde gesucht. Zufallsbürger schlugen indes sogar eine Vorzugsvariante vor: 1-15-7-5 (siehe Grafik). „Auch die Resolution der Räte der Städte Brilon und Olsberg mit Forderung einer ortsfernen Führung der B 7n zwischen Altenbüren und Brilon, der Variante 15, war Inhalt der Gespräche“, so Lars Voigtländer. Mit der Absage aus März 2022 endete allerdings vorerst die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Abwägungen. Nur vage Infos wurden herausgegeben. Mantraartig betonte die Projektleitung: „In den Gesprächen wurden auch große Differenzen zwischen den Varianten deutlich. Die ortsferneren Varianten 4 und 15 verursachen erheblich mehr Kosten als die ortsnahe Variante 2 und sie sind auch aus umweltfachlichen Gesichtspunkten schlechter bewertet“, ließ Voigtländer immer wieder verlauten. Straßen.NRW verspricht, dass die schriftlichen Erläuterungen zu den aktuellen Abwägungen zwischen den Varianten umfangreich seien, sie würden rund 60 Seiten plus Abwägungstabelle umfassen.

Welche Variante kommt denn nun?

Das ist noch längst nicht sicher. Im Mai wird fürs erste die Vorzugsvariante bekannt gegeben, die die Behörde selbst dem Bund für das Linienbestimmungsverfahren vorschlagen wird. Die in der Gesamtabwägung befindlichen Varianten entsprechen weiterhin denen aus dem Frühjahr 2022. „Zwischenzeitlich wurde die Umweltverträglichkeitsstudie mit den Ergebnissen des 3. Arbeitskreistermins aus Januar 2022 und aus den Gesprächen mit den Ministerien im März und April 2022 sowie den neuen Anforderungen aus dem Klimaschutzgesetz des Bundes fortgeschrieben“, so Lars Voigtländer nun. Allerdings: Ist ein Vorschlag für eine Vorzugsvariante gemacht, schließt sich das formale Verfahren zur Linienbestimmung an. Vor der finalen Bestimmung der Linienführung durch den Bund haben dann die Bürgerinnen und Bürger und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zur Vorzugsvariante zu äußern. „Diese werden im Rahmen des formalen Verfahrens gesammelt und bewertet und so in die anstehende Entscheidung einfließen“, so Voigtländer. Diese Anregungen können abermals für lange Verzögerungen sorgen.