Arnsberg/Olsberg. War es versuchter Totschlag? Oder ist der Mann, der ein Ehepaar in Olsberg mit einem Messer attackierte, nicht schuldfähig? Es gibt ein Urteil:

Die 4. Große Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichtes Arnsberg hat es sich be ihrer Rechtsfindung nicht einfach gemacht. Sie benötigte drei lange Verhandlungstage, um zu einem gerechten Urteil zu kommen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete zunächst auf versuchten Totschlag in zwei Fällen. Fazit nach drei Verhandlungstagen: Der Mann soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Laut Anklage sollte ein 34-jähriger Mann am 22. September 2022 in Olsberg versucht haben, zuerst einer Frau mit einem Messer die Kehle durchzuschneiden und anschließend, als ihm das misslungen war, ihren neben ihr auf einer Parkbank sitzenden Ehemann ins Gesicht gestochen haben, was eine lange, stark blutende Wunde verursachte. Nach der Flucht des Angreifers hatte die Polizei ihn in seiner Wohnung festnehmen können. Weil er offensichtlich psychische erkrankt war, wurde er vorläufig in der LWL-Klinik Eickelborn untergebracht.

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Vor Gericht machten der Beschuldigte und auch sein Anwalt zur Tat keine Angaben. Letzterer nur so viel: „Mein Mandant wollte nicht töten, nur verletzen.“ In dem Verfahren ging es vordringlich um die Frage der Schuldfähigkeit des 34-Jährigen. Konnte er das Unrecht seiner Handlung einsehen, oder war er aus Krankheitsgründen dazu nicht in der Lage?

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Aus allen Zeugenaussagen, aus denen der Betreuerinnen, des ihn behandelnden Arztes der LWL-Klinik und letztlich des sachverständigen Gutachters ging recht eindeutig hervor, dass der Beschuldigte zwar rechtswidrig, aber nicht schuldhaft gehandelt hatte.

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Wegen seiner Psychose musste er medikamentös behandelt werden. Er verweigerte oder vergaß die Einnahme oft. Dafür aber konsumierte er Amphetamine. Der Sachverständige attestierte in seinem Gutachten eine paranoide Schizophrenie, die den Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum in seiner Persönlichkeit verformt haben. Ohne Drogenkonsum und bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme wäre eine Unterbringung nicht erforderlich. Aber es war schnell klar, dass sich diese Notwendigkeiten nicht durchführen lassen werden. Deshalb sei die Unterbringung die einzige Alternative.

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Er sehe seine Krankheit nicht ein und überschätze sich, denn er wolle eine eigene Wohnung und in der freien Wirtschaft arbeiten. Die Sicherstellung der dringend notwendigen Medikamenteneinnahme sei nur in einer Einrichtung möglich.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kam der Staatsanwalt zu der Erkenntnis, dass sich der anfängliche Vorwurf nicht bestätigt habe. Tötungsabsicht sei nicht zu beweisen. Deshalb müsse man von einer versuchten und einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung ausgehen. „Der Beschuldigte ist nicht schuldfähig, aber für die Allgemeinheit gefährlich und weitere erhebliche Straftaten sind zu erwarten. Deshalb ist die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus unumgänglich“, argumentierte der Staatsanwalt. Er sei nicht schuldfähig und werde nun trotzdem seiner Freiheit beraubt. Deshalb müsse man bei einer solchen Entscheidung sehr genau hinsehen. Weil eine genaue Überwachung der notwendigen Medikamenteneinnahme nicht gewährleistet sei und außerhalb einer solchen Einrichtung der Drogenkonsum nicht zu verhindern ist, bleibe die Unterbringung die einzige Möglichkeit.

So sah es auch sein Verteidiger, Patrick Meyer, aus Lichtenau. „Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet“, so das Urteil des Schwurgerichtes. Der Vorsitzende Richter wies in seiner Urteilsbegründung auf die schwere Krankheit der paranoiden Schizophrenie hin, die durch die Medikamentenverweigerung und Drogensucht noch verstärkt werde. Auch wenn der Beschuldigte schuldunfähig sei, die Folgen der körperlichen und psychischen Art für die Angegriffenen seien erheblich. „Eine Wiederholung ähnlicher Taten ist nicht auszuschließen und die Gefährdung der Allgemeinheit wahrscheinlich. Deshalb muss durch das Gericht die Sicherungsverwahrung angeordnet werden“, argumentierte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichtes.