Winterberg. Minister Reul hat sich zur der Drifterszene in Winterberg klar positioniert. Und die Stadt geht mit neuer Null-Toleranz-Strategie gegen sie vor:

Immer wieder sorgen Drifter seit Jahren für mächtig Ärger in Winterberg. Sobald der erste Schnee liegt, kommen sie angerast. Nun sollen neue Regeln und Verbote das Problem lösen. Und auch Innenminister Reul hat sich dazu klar positioniert. Die Treffen der Raser-, Poser- und Drifterszene führen immer wieder zu Verkehrsbehinderungen und Lärmbelästigungen für Anwohner. Deshalb will die Stadt weiterhin die Maßnahmen gegen die Szene vorantreiben.

Drifterszene in Winterberg: Innenminister kündigt Null-Toleranz-Strategie an

Viele Bürger fürchten sich vor der Fahrweise, die häufig auch zur Gefährdung der Fahrzeuginsassen, des Publikums und Unbeteiligter führe, betonte in der vergangenen Woche der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul am Rande der Wiedereröffnung der neuen Polizeiwache in Winterberg gegenüber der WP. Fahrerinnen und Fahrer würden bei diesen Aktionen oft auch physikalische Grenzen ausloten, die sie häufig nicht richtig abschätzen und beherrschen könnten.

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Bald beginnt wieder die Saison der Drifter.
Bald beginnt wieder die Saison der Drifter. © christian Abel

Bei verbotenen Rennen mit mehreren Beteiligten, entstünden außerdem Gefahrensituationen. Die NRW-Polizei führe seit 2017 ein Lagebild darüber und habe 2020 auf die Entwicklung mit einem landesweit einheitlichen Handlungskonzept reagiert. Es beschreibt, was von den Polizistinnen und Polizisten erwartet wird, wenn sie etwa verbotene Rennen feststellen. „Auch hier gelten für uns Null-Toleranz und konsequentes Einschreiten. Der öffentliche Verkehrsraum ist keine Rennstrecke. Und unsere Spezialisten kriegen heraus, wenn vor einem Unfall ein illegales Rennen stattfand-“

Drifterszene in Winterberg: Polizei will Hot Spots überwachen

Dabei lasse sich die Anzahl der Polizeieinsätze in der vergangenen Wintersaison bezüglich Drifter in Winterberg nicht pauschal ermitteln, sagt der Pressesprecher der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises Volker Stracke. Größtenteils würden die Einsätze als Verkehrsdelikt gewertet. Es werde außerdem keine Statistik über die Gesamtzahl der Einsätze geführt. In der Regel würden bei festgestellten Fahrzeugen Verwarngelder erhoben oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben, zum Beispiel wegen übermäßiger Straßenbenutzung, erhöhter Geräusch- oder Abgasimmission oder unnützem Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften.

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Insgesamt wurden im Winter 21/22 im Stadtgebiet Winterberg 50 Maßnahmen wie Verwarngelder und Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen Drifter von der Polizei getätigt. „Die Maßnahmen beinhalten 34 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, die in der Regel ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen“, sagt Stracke. Das Phänomen der Drifter sei natürlich abhängig von der Schneelage im Winter. Bei konstant gutem Winterwetter und reichlich Schnee hätten die Kollegen festgestellt, dass die Drifter-Szene aus ganz NRW nach Winterberg anreiste, besonders an den Wochenenden. „Die Polizei trug dem Rechnung, indem an den Stoßzeiten der Personalansatz erhöht wurde und die Kollegen gezielt die Hot Spots überwachten. Die Polizei wird in Zusammenarbeit mit der Stadt auch dieses Jahr wieder angepasst auf das Phänomen der Drifter reagieren und konsequent einschreiten“, sagt Stracke.

Hier ist das Driften strafbar

Das bestätigt auch die Pressesprecherin der Stadt Winterberg, Rabea Kappen. So hätten Polizei und Ordnungsamt zu Beginn des Jahres ein neues Einsatzkonzept erarbeitet. Durch die beschlossene Änderung der Sondernutzungssatzung werde die Nutzung für folgende Parkplätze von 22.30 Uhr bis 8.00 Uhr untersagt:

Großraumparkplatz Bremberg, Parkplatz Fußgängerbrücke B 236, Parkplatz Nordhang, Parkplatz Bremberg (P2), Parkplatz Hochheide Niedersfeld, Parkplatz Kapellenhang Altastenberg, Parkplatz Kreuzbergweg Winterberg, Parkplatz Homberg Züschen. Im nächsten Frühjahr werde außerdem die Neugestaltung der Zufahrt zum Brembergparkplatz mit versenkbaren Pollern baulich realisiert.

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Bereits das Befahren der Parkplätze oder das Parken auf den Parkplätzen sei damit untersagt. Mit den Maßnahmen habe die Stadt Winterberg die rechtlichen Maßnahmen geschaffen, damit das illegale Befahren der Parkplätze mit einem Bußgeld verhängt werden kann. So können Bußgelder bis zu 1.000 Euro im Wiederholungsfall verhängt werden. Seit dieser Maßnahme seien im vergangenen Jahr deutlich weniger Drifter unterwegs. „Wir prüfen derzeit, ob der Kirmesplatz ebenfalls mit in die Sondernutzungssatzung eingezogen werden kann. Hier müssen wir uns mit dem Krankenhaus abstimmen, da der Parkplatz auch durch die Mitarbeiter genutzt wird“, sagt Kappen.

In aller Regel würden sich die Drifter nicht an belebten Orten treffen, sodass es innerstädtisch bisher nur wenige Probleme gegeben habe. „Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität, daher werden wir auch im kommenden Winterberg alle Maßnahmen ergreifen, damit es bei uns zu keinen schweren Unfällen bei gefährlichen Autorennen wie in Großstädten kommt. Wir werden die Situation genau im Auge behalten und wenn es erforderlich ist, auch weitere Einsatzkonzepte mit der Polizei erarbeiten“, so Ordnungsamtsleiter Joachim Sögtrop.