Hochsauerland. PCR-Tests haben jetzt für Freiheiten im Alltag eine größere Bedeutung. Viele Testzentren bieten sie gar nicht an. Und wer zahlt dafür überhaupt?

Wer zahlt eigentlich die PCR-Tests? Seit Freitag gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Es gibt nur noch eine Inzidenzstufe und wird die überschritten, dann treten strengere Regeln in Kraft. Der magische Inzidenzwert lautet 35 und da ist der Hochsauerlandkreis dabei. Und das bedeutet: Wer nachweislich weder vollständig geimpft noch genesen ist und seine Freiheiten genießen möchte, muss seit Freitag einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), für Sport in Innenräumen, für die Innengastronomie, für körpernahe Dienstleistungen, für Beherbergung und für Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen).

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Viele Schnelltestzentren können diesen PCR-Test gar nicht vornehmen. Rabea Kappen, Sprecherin der Stadt Winterberg: „Wenn hier jemand einen positiven Schnelltest haben sollte, wird der PCR-Test vor Ort zwar durchgeführt. Das Test wird aber weggeschickt und das Ergebnis liegt erst binnen 24 bis 36 Stunden vor.“ Wer sich also durch einen PCR-Test mal eben schnell einen Freifahrtschein erwirken möchte, kommt damit nicht weit.

Kassenärztliche Vereinigung zur Kostenübernahme von PCR-Tests

Hinzu kommt die Frage der Kostenübernahme. Vanessa Pudlo, Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung, sagt: „Der Bund hatte Anfang des Jahres festgelegt, dass sich Bürger*innen kostenfrei mittels Antigen-Schnelltest testen lassen können. Sollte dieser Test positiv ausfallen, dann wird ein PCR-Test durchgeführt, der in diesem Fall ebenfalls kostenfrei ist. Wie es um die Kostenübernahme für verpflichtende PCR-Tests mit Blick auf die neue Coronaschutzverordnung in NRW aussieht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Mit dieser Frage müssten Sie sich an das NRW-Gesundheitsministerium wenden.“

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Das haben wir getan. Dort antwortet dessen Sprecher Heiko Haffmanns: „PCR-Tests sind in der neuen Coronaschutzverordnung ein wichtiges Instrument, um Veranstaltungen mit deutlich überdurchschnittlichen Infektionsrisiken so sicher zu machen, dass sie trotz der aktuell deutlich steigenden Inzidenzen wieder stattfinden dürfen.“ Dies diene dem Gesundheitsschutz aller an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, insbesondere den Personen, die sich nicht impfen lassen können. Haffmanns: „PCR-Tests sind allerdings nur dann nach den Bundesregelungen kostenfrei, wenn sie ärztlich oder vom Gesundheitsamt angeordnet sind - z. B. bei Symptomen oder engen Kontaktpersonen - oder nach einem positiven Schnelltest erfolgen. Inwiefern das Land Spielräume für eine Härtefallregelung hat, wird derzeit geprüft.