Winterberg. Gerade in der Ferienzeit kommen viele Besucher aus Holland nach Winterberg. Das wird nun erschwert. Was theoretisch klappt, ist nicht umsetzbar.
Winterberg ist für Niederländerein beliebtes Reiseziel, auch in den Sommerferien. Daran konnte auch die Corona-Pandemie bisher nichts ändern. Mit Blick auf verschiedene Ferienparks zeigt sich, dass viele Besucher aus dem Nachbarland ihre Freizeit hier verbringen. Allerdings wird der Urlaubseit dem gestrigen Dienstag erschwert, denn Holland ist erneut als Hochinzidenzgebieteingestuft worden. Damit gehen neue Regelungen einher, die nicht nur Reiserückkehrer aus dem Nachbarland betreffen, sondern auch Urlauber, die gerne von den Niederlanden nach Winterberg kommen möchten. Die Auswirkungen bekommt Winterberg nicht zum ersten Mal zu spüren. Erst vor zwei Monaten herrschte eine ähnliche Situation.
Schon damals sagte Winfrid Borgmann, Geschäftsführer der Winterberg Tourismus und Wirtschaft, dass der Tourismus aus den Niederlanden sehr wichtig für die Region ist und die Regelungen für einen Besuch ein zu hohes Hindernis für Kurzausflüge ins Sauerland sind. Damals war eine Quarantäne nach der einreise verpflichtend. Das ist auch jetzt so. Dennoch sagt er, dass die Situation vor wenigen Monaten eine andere war. Zu der Zeit war es auch in Winterberginsgesamt ruhiger. Jetzt befinden sich viel mehr Gäste aus Holland in der Stadt.
Das gilt bei Einreisen aus den Niederlanden
Seit dem gestrigen Dienstag müssen Reisende schon bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland einen Nachweis über eine Impfung, ihre Genesung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen können. Personen, die nicht geimpftoder genesen sind, müssen sich zudem nach Einreise aus den Niederlanden grundsätzlich für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben und können diese erst dann durch ein negatives Testergebnis beenden. Andernfalls gilt die Quarantäne für zehn Tage.
Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend. Kinder unter 6 Jahren sind von der Test-Pflicht befreit, nicht jedoch von der Quarantäne-Pflicht. Wer vermeiden will, dass sein Kind in Deutschland für 10 Tage in Quarantäne muss, muss es freitesten.
Schlechter Zeitpunkt für Winterberg
„Wir sind sehr genervt von den Entwicklungen und es schlägt auf die Stimmung aller Beteiligten, weil es eine harte Zäsur ist zu einem schlechten Zeitpunkt“, sagt Bormann. Viele Familien sind derzeit unterwegs, es sind Schulferien in NRW und die Quarantäne-Regeln machen Familien die Planungen schwer. Denn geimpfte Eltern können ohne Probleme den Urlaub in der Stadt genießen, aber Kinder müssen in Quarantäne. Geimpft werden können sie aber erst mit 12 Jahren.
„Theoretisch ist ein Urlaubmachbar, aber praktisch überhaupt nicht“, sagt der Geschäftsführer der WTW klar. Eine Quarantäne wird seiner Meinung nach von kaum jemandem ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn es eigentlich ein erholsamer Urlaub oder ein Wochenendausflug werden soll.
Winterberg hofft auf das Wochenende
Er hofft, dass die Inzidenzwerte weiterhin sinken und eventuell schon mit dem kommenden Wochenende eine andere Einstufung für die Niederlande möglich ist. Eine Rückstufung als „Risikogebiet“ würde die Quarantänepflicht wieder entfallen lassen. „Ich hoffe, dass die Entscheider alle Augen auf die Inzidenz richten und eine Rückstufung erfolgt sobald das möglich ist“, sagt Borgmann.
Erst im Juni waren viele Corona-Regeln in den Niederlanden gelockert worden. Wegen rasant steigender Infektionszahlen wurden die Freiheiten aber ab dem 10. Juli wieder kassiert. Discos und Clubs müssen seitdem wieder geschlossen bleiben, Cafés und Restaurants machen um Mitternacht dicht.
Da umgekehrt Deutschland für die Niederlande derzeit kein Risikogebiet ist, gibt es bei der Einreise keine Hemmnisse. Einige Erleichterungen gelten auch für Grenzpendler und bei kurzen Ausflügen mit Aufenthalten unter 24 Stunden, also dem sogenannten kleinen Grenzverkehr. Im Einzelnen: Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, sind von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit.