Hochsauerlandkreis. Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, hat bei Innen-Veranstaltungen nichts zu suchen, so die künftige Regelung. Kirchen sind ausgenommen.

Geimpft, genesen oder getestet: Der Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz lässt eigentlich auch im Hochsauerland keinen Spielraum zu. Nur wer diese Kriterien erfüllt, darf künftig Krankenhäuser, Pflegeheime, Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenraum betreten. Aber wie sieht es mit Gottesdiensten aus? „Die fallen weiterhin nicht unter die 3G-Regel“, sagt der Justitiar und stellvertretende Leiter des Katholischen Büros NRW, Prof. Dr. Burkhard Kämper, auf Nachfrage unserer Zeitung.

Im Vorfeld interveniert

Das Büro in Düsseldorf vertritt die Interessen von fünf (Erz-)Bistümern und damit der katholischen Kirche im größten deutschen Bundesland. Es steht im Austausch mit der Landesregierung – der Staatskanzlei und den Ministerien – sowie mit den Fraktionen und Abgeordneten im Landtag und bringt sich so in den politischen Meinungsbildungsprozess ein. Und das hat offenbar auch in diesem Fall geholfen.

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„Vor der Sitzung war der Beschlussvorschlag der Bund-Länder-Konferenz ja bereits publik geworden. Und dort stand auch zu lesen, dass die 3G-Hürde für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten sollte. Die Kirchen haben sich bundesweit bei den Staatskanzleien ihrer Bundesländer erfolgreich dafür stark gemacht, es bei den kircheneigenen Regeln zu belassen, die sich ja auch in der Vergangenheit bewährt haben“, so Prof. Dr. Kämper. Es habe bundesweit keine Auffälligkeiten, keine Inzidenzen bei Gottesdiensten gegeben. „Wir hatten immer interne Regeln, die wir den jeweiligen Geschehnissen angepasst haben. Und damit sind wir nachweislich gut gefahren.“ Dank eigener, erfolgreicher Regelungen bedürfe es keiner staatlichen Regelung. Die Haltung der Kirche habe nichts damit zu tun, dass ein Gottesdienstbesuch durch einen kostenpflichtig Test auch kostenpflichtig geworden wäre, so Dr. Kämper im Interview mit dem Domradio Köln. Vielmehr habe das Reglement der Kirche in der Vergangenheit gut funktioniert. Er sei fest davon überzeugt, dass das auch in Zukunft so sein werde.

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Gilt für beide großen Kirchen

Der Sprecher des Erzbistums, Benjamin Krysmann, hatte am Morgan auf Anfrage unserer Zeitung erklärt: „Die Regelung mag vielleicht für Veranstaltungen in Pfarrheimen gelten; für den Besuch von Gottesdiensten wird es direkte Vereinbarungen mit den jeweiligen Bundesländer geben.“ Damit sollte er Recht haben.

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Dass Gottesdienst nicht unter die 3G-Regelung fallen, gilt auch für die Evangelische Kirche in Deutschland. Die detaillierten Hygienekonzepte auf Grundlage der jeweils mit den Ländern abgestimmten Regeln hätten sich bewährt, Gottesdienste hätten bislang nicht zum Pandemiegeschehen beigetragen, zitiert der Evangelische Pressedienst einen EKD-Sprecher.

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Dechant und Pfarrer Richard Steilmann aus Bigge ist froh über das Reglement. So langsam kehre Ruhe ein; die Kirchenbesucher hielten sich an die Auflagen, es dürfe wieder gesungen werden und die Zahl der Kirchgänger nehme auch wieder zu.