Brilon. Seit dem 1. April dürfen diejenigen, die einen Automatik-Führerschein besitzen, auch einen Schaltwagen fahren. Das gilt es dabei zu beachten:

Wer einen Automatik-Führerschein besitzt, der darf seit dem 1. April auch Autos mit Schaltgetriebe fahren. Mit der Änderung der Automatik-Regel setzt Deutschland das um, was schon seit Jahren in der EU gang und gäbe ist. Auch in der Fahrschule von Friedel Thiele in Brilon nutzen immer mehr Fahrschüler das Angebot. Aber dabei ist eine gute Beratung wichtig, denn es gibt ein paar Dinge zu beachten.

Das Angebot ist für Fahrschulen freiwillig, aber Thiele kann sich nicht vorstellen, dass es irgendwo abgelehnt wird. „Das wird wirklich gut angenommen von den Fahrschülern und ich glaube, dass es noch mehr Zustimmung finden wird. Das muss sich noch ein bisschen rumsprechen.“ Viele Beratungen, die derzeit meist telefonisch stattfinden, gehen schon jetzt in diese Richtung. Wichtig ist für den Profi, dass die Kunden ihre Möglichkeiten aufgezeigt bekommen. Die klassische Ausbildung im Schaltauto oder im Automatikfahrzeug oder eben die neue Variante.

Fahrstunden im Schaltwagen notwendig

Um mit dem erlangten Automatik-Führerschein auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen, sind allerdings einige Regeln zu beachten. So müssen die Fahrschüler nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Schaltwagen (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) absolvieren. Außerdem muss der Fahrschüler seine Tauglichkeit in einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer unter Beweis stellen. Die Führerscheinprüfung kann aber trotzdem mit einem Automatik-Auto absolviert werden.

Neue Schlüsselzahl im Führerschein

Nach der bestandenen Prüfung zeigt sich die Änderung auch im ausgestellten Führerschein anhand der Kennziffer B197. In der Vergangenheit war der Automatik-Führerschein mit der Schlüsselzahl B78 auf der Rückseite des Kärtchens hinterlegt und wies somit gleichzeitig daraufhin, dass die Fahrt mit einem Schaltwagen untersagt ist. „Das ist eine gute Lösung, sofern nicht das Ziel ist, bald mit einem Lkw fahren zu wollen“, sagt Thiele.

Deswegen fragt er im Vorfeld ab, wohin die Fahrerkarriere gehen soll. Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen nämlich eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Eine Prüfung im Schaltwagen ist dann notwendig.

Wichtiger Schritt für E-Mobilität

Der Hintergrund der Änderung geht auf die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer am 9. November 2017 zurück, bei der sich dazu entschieden wurde, sich für den Wegfall der Automatik-Beschränkung nach Fahrprüfungen einzusetzen, um so den Weg für eine zukunftsorientierte Fahrausbildung zu ebnen. Dabei spielten vor allem Elektroautos eine große Rolle, da diese immer Automatik-Fahrzeuge sind. „In Zeiten der E-Mobilität ist das wichtig. Das Thema wurde lange stiefmütterlich behandelt“, sagt Thiele. Aber auch die standardmäßigen Verbrenner werden immer häufiger mit einem Automatik-Getriebe ausgestattet. Endgültig verabschiedet wurde die Änderung durch den Bundesrat am 6. November 2020.

Die Regelung für den Automatik-Führerschein gilt aber nicht nur für neue Fahrschüler. Wer bereits einen Automatik-Führerschein hat, kann sich in der Fahrschule melden und dort die zehn Fahrstunden auf Schaltgetriebe absolvieren sowie die 15-minütige Testfahrt. Das spart enorme Kosten.