Brilon/Arnsberg. Vor dem Landgericht Arnsberg muss sich ein 33-Jähriger aus dem Raum Brilon verantworten. Bei ihm fand die Polizei nicht nur viele Drogen.
Vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht Arnsberg warf die Staatsanwaltschaft einem 33-jährigen Mann aus dem Raum Brilon vier Anklagepunkte vor. Demnach sollte er im Mai und Juni einem Minderjährigen in zwei Fällen Betäubungsmittel verkauft und bewaffneten Drogenhandel betrieben haben. Dafür konnte der Mann auf ein großes Arsenal zurückgreifen.
Außerdem sei die Polizei Ende Juni 2020 bei einer Wohnungsdurchsuchung fündig geworden. Man habe Marihuana, Haschisch, ein Tabak-Marihuana-Gemisch, Kokain und eine kleine Cannabis-Plantage aufgespürt. Diese Drogen seien zum gewinnbringenden Verkauf vorgesehen gewesen.
Großes Waffenarsenal im Raum Brilon
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In unmittelbarer Nähe zu den Drogen lagen griffbereit verschiedene Waffen: eine durchgeladene Schreckschusspistole mit vollem Magazin, eine Druckluftwaffe, einen Colt mit Stahlkugeln im Magazin, eine Machete sowie vier Messer. Die Vorwürfe wegen bewaffneten Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge räumte der Angeklagte zum Großteil ein. Gewinn habe er nicht erzielen wollen.
Angeklagter bereut Handeln
„Ich habe Mist gebaut, würde die Waffen aber nie gegen Menschen einsetzen. Ich bereue mein Handeln“, versicherte er dem Gericht. Er habe hauptsächlich deshalb selbst konsumiert, weil er ständig unter Schmerzen leide. „Ich bekomme Medikamente, um meine Borderline-Erkrankung zu bekämpfen.“ Nur mit Drogen könne er seine Schmerzen lindern. Er habe ein überaus schwieriges Elternhaus gehabt.
Durch die Corona-Pandemie habe er seinen Arbeitsplatz verloren. Zuvor sei er zeitweise obdachlos gewesen. Auf die Frage des Staatsanwaltes hinsichtlich seiner Vielzahl an Waffen, gab der Angeklagte an: „Ich bin als Naturmensch viel im Wald und brauche sie wegen der Wildschweine. Außerdem stehe ich auf Messer.“ Der ermittelnde Kriminalbeamte sagte als Zeuge aus, dass der Angeklagte polizeilich vielfach in Erscheinung getreten sei. Neben den Betäubungsmitteln habe man damals auch 350 Euro Drogengeld gefunden. Eine Hochrechnung habe ergeben, dass die Plantage bei drei üblichen Ernten pro Jahr einen Gewinn von 4.650 Euro erbracht hätte.
Positive Sozialprognose
Wenn der Angeklagte die angestrebte Therapie angehe und durchstehe, könne man von einer positiven Sozialprognose ausgehen, so die Bewährungshelferin. Seine zehn Vorstrafen fielen jedoch negativ ins Gewicht. Die zur Verhandlung stehenden Straftaten hatte der Angeklagte in seiner Bewährungszeit begangen. Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei war er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch deshalb war jetzt an eine weitere Verurteilung zur Bewährung nicht zu denken.
Der Staatsanwalt sprach von einer hohen kriminellen Energie, was durch das Abgeben von Drogen an Minderjährige und das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln deutlich mache. Nur weil man bei dem bewaffneten Handeltreiben von einem minder schweren Fall ausgehen könne, müsse die Mindeststrafe von fünf Jahren nicht angewendet werden. Er beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Die Verteidigung hatte bezweifelt, dass der Angeklagte Handel betrieben hat und beantragte daher eine Bewährungsstrafe. Das sah die Kammer allerdings anders und verurteilte den 33-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.