Sundern/Balve/Arnsberg. Der 31-jährige Angeklagte wird zudem in einer Entziehungsanstalt unterbracht. Prozess gegen junge Sundernerin abgetrennt.
Zum wiederholten Mal musste das Landgericht Arnsberg eine empfindliche Freiheitsstrafe wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - hier strafverschärfend mit Waffen – aussprechen. Angeklagt waren vor der 2. Großen Strafkammer ein 31-jähriger Mann aus Balve und seine 22-jährige Verlobte aus Sundern.
Die junge Frau fehlte wegen einer Erkrankung am zweiten Prozesstag, weswegen das Verfahren gegen sie vom Gericht abgetrennt wurde. Es wird zukünftig neu anberaumt und verhandelt, wobei sich die Frage stellt, ob sie Mittäterin war oder „nur“ Beihilfe geleistet hatte.
Der Angeklagte ist seit vielen Jahren drogenabhängig
Das war bei dem Angeklagten aus Balve einfacher zu beurteilen: Er ist seit vielen Jahren drogenabhängig und hat, so seine Aussage, den Handel auch betrieben, um seine Sucht zu finanzieren. Das Geschäft habe immer größeren Umfang angenommen, was letztlich dann auch zu seinem Auffliegen führte. Nachbarn hatten den regen Publikumsverkehr zu seinem Haus bemerkt.
Es seien fast nur junge Leute gewesen, die in das Haus des Verdächtigen gingen und nach kurzer Zeit wieder verließen. Die informierte Polizei beobachtete die Szene und schlug nach erhärtetem Verdacht im September 2020 mit einer Wohnungsdurchsuchung zu.
Polizeibeamtin: „Wir haben in allen Räumen des Hauses etwas gefunden“
„Wir haben in allen Räumen des Hauses etwas gefunden. Versteckt und auch offen waren Drogen verschiedenster Art, Chemikalien zur Herstellung, Verpackungsmaterialien ohne Ende, Feinwaagen, mehrere Handys, verteilt größere und kleinere Summen von vermutlich Drogengeld und zwei Messer mit langen Klingen, u. a. ein Springmesser, das in unmittelbarer Nähe zu den Drogen platziert war“, erläuterte eine ermittelnde Polizeibeamtin als Zeugin.
Die Suche habe sich als sehr aufwendig erwiesen, da alle Zimmer in einem erschreckend chaotischen Zustand gewesen seien. Ob die Angeklagten selber gewusst haben, wo was gelagert war, müsste bezweifelt werden, so die Fahnderin.
Der 31-jährige Angeklagte ist bereist viermal vorbestraft
Der Angeklagte ist bereits viermal vorbestraft. In einem Fall einschlägig, hier hatte der 31-Jährige Drogen an Minderjährige abgegeben und sonstigen Handel betrieben, was sich aus dem Verlesen des Urteils des Landgerichtes Arnsberg vom August 2020 ergab. Er war dann in einer Entziehungsanstalt untergebracht worden. Die Therapie hatte nicht gefruchtet, denn er wurde erneut einschlägig straffällig.
Ein Gutachter, ein Nervenfacharzt, bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit und sprach sich für eine erneute Unterbringung aus: „Ohne eine Therapie besteht die Gefahr, dass der Angeklagte ähnliche Straftaten begeht, denn sein Verlangen nach Drogen ist stark ausgeprägt.“
Lange Haftstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Mann sei ein Bewährungsversager und habe mit hoher krimineller Energie gehandelt.
Dem widersprach der Verteidiger: „Wer unter einem, wie vom Sachverständigen festgestellt, krankhaften Zwang handelt, begeht die Straftaten nicht mit hoher krimineller Energie.“ Er beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. „Um eine Freiheitsstrafe kommt mein Mandant nicht herum. Sechs Jahre aber sind zu viel, denn ich gehe von einem minder schweren Fall aus“, stellte er fest.
Im Urteil bestätigte das Gericht den Antrag der Verteidigung und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. „Ein minder schwerer Fall ist nicht gegeben, denn der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und stand bei der Tatbegehung unter Bewährung“, erläuterte die Vorsitzende Richterin das Urteil.