Brilon/Olsberg. Wegen Fahrerflucht wird ein Mann aus Olsberg in Brilon angeklagt. Ein Deal ist in Sicht. Dann kommt die Staatsanwaltschaft und überrascht alle.

Mit einem Strafbefehl über 1500 Euro und zwei Monaten Fahrverbot im Rucksack ging die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Brilon für den 35-Jährigen aus dem Raum Olsberg los, heraus kam eine glatte und auflagenfreie Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Wegen Unfallflucht hatte sich der Olsberger vor dem Amtsgericht Brilon zu verantworten, nachdem er gegen einen deshalb verhängten Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.

Engstelle an Baustelle in Olsberg

Ort des Geschehens: die Hüttenstraße in Olsberg. Im Zuge von Bauarbeiten hatte dort im Herbst ein Sattelzug zum Entladen die Fahrbahn verengt.

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Ein Golf-Fahrer quetschte sich - wie andere Wagen zuvor - an ihm vorbei, obwohl ihm bereits der 35-Jährige entgegenkam, und zwar zügig, wie Zeugen sagten. Dabei touchierten sich die Außenspiegel, und auch am Blech gab es am Heck der Fahrzeugen nicht ein paar Kratzer. Während der Golf-Fahrer die Kollision bemerkte und deshalb anhielt, fuhr der 35-Jährige weiter. Er habe, sagte er, nur mitbekommen, dass er beim Ausweichen nach rechts gegen die hohen Bordsteine geschrammt sei und der Wagen deshalb durchgerüttelt worden sei.

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Er habe sich über die lädierte Felge geärgert, den leichten Schaden am Spiegel habe er erst ein paar Tage später beim Autowaschen bemerkt, sagte er.

Konglomerat an Aussagen

Der Golf-Fahrer jedenfalls schaltete die Polizei ein, und weil Zeugen den Vorfall verfolgt und sich das Kennzeichen des BMW gemerkt hatten, wurde der 35-Jährige ermittelt. Der Golf-Fahrer sagte, dass er hinter dem Sattelzug gewartet habe, ehe er losfuhr. Das sei angesichts der geraden Strecke mit weiter Sicht wohl „lebensfremd“, meinte Verteidiger Oliver Brock aus Brilon. Ein anderer Zeuge sagte, dass sich der Golf-Fahrer an mehrere vorausfahrende Wagen gehängt habe, und als letzter eben von dem BMW erwischt worden sei. Wieder ein anderer Zeuge will gesehen haben, dass der BMW nach der Berührung angehalten, sogar etwas zurück gerollt und dann weitergefahren sei.

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Angesichts des „ganzen Konglomerats an Aussagen“ wollte Richter Härtel das Verfahren gegen Zahlung von 750 Euro einstellen. Darauf wollte Anwalt Brock aber nur eingehen, wenn damit auch das Fahrverbot vom Tisch genommen werde. Worauf die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Sitzungssaal verließ, um sich telefonisch bei ihrer Behörde in Arnsberg die Zustimmung zu diesem Procedere einzuholen. Zur allgemeinen Überraschung kam sie dann mit dem Placet zu einer glatten Einstellung des Verfahrens „wegen Geringfügigkeit“ zurück.

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Übrigens: Bei der Unfallaufnahme hatte die Polizei einen Sachschaden von 250 Euro angegeben. Bisher, sagte der 35-Jährige, habe bisher niemand Ansprüche geltend gemacht.