Brilon. Seine Drogenkonsum sei enorm gewesen, sagt ein Mann (23) aus Brilon. Die Menge für seinen „Eigenbedarf“ ist jedenfalls absolut rekordverdächtig.
2,6 Kilo Drogen quer durchs Sortiment hatte der 23-Jährige aus dem Raum Brilon im März vergangenen Jahres bei einem Kumpel gebunkert - angeblich für den eigenen Bedarf. Damals, so schilderte er jetzt vor Gericht, war er ganz gut drauf: drei Gramm Haschisch und etwa zwei bis drei Gramm Amphetamin sei die alltägliche Ration gewesen.
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Für ein dreiviertel Jahr sollte der Stoff reichen. Jetzt nehme er keine Drogen mehr. Das wäre auch nicht so einfach. Denn der 23-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Mitte August war er in Brilon im Bereich des Bahnhofs bei einer Personenkontrolle festgenommen worden - er hatte Haschisch und synthetische Drogen bei sich.
Außerordentliches Drogen-Depot
Das Drogen-Depot bestand aus 1,211 Kilo Amphetaminbase, 881 Gramm Ecstasy und 324 Gramm Haschisch. Knapp 38 Gramm Haschisch hatten den außerordentlich hohen Wirkstoffgehalt von 30 Prozent THC. Strafrechtlich relevant sind die Wirkstoffgehalte. Insgesamt waren beim Amphetamin um das 20-fache, beim Ecstasy um das 14-fache und beim Cannabis um das 6-fache der „nicht geringen Menge“ überzogen
Urteil: Zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung
Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringem Umfang verurteilte ihn das Schöffengericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Angesichts der bei dem Kumpel gebunkerten Menge an Drogen war eine durchaus höhere Strafe drin. Doch mit seinem vollumfänglichen Geständnis habe es der Angeklagte, so Staatsanwalt Wirwa, „dem Gericht einfach gemacht“. Das müsse man ihm hoch anrechnen.
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Denn letztlich hatte es nur Indizien gegeben - und die Aussage jenes Bekannten, bei dem er damals die Drogen deponiert hatte. Der war bei einer Verkehrskontrolle der Polizei aufgefallen. Dabei hatte die Streife den Verdacht geschöpft, dass er mit Drogen zu tun haben könnte. Als Polizeibeamte ihn deshalb kaum eine Stunde später auf seinem abseits gelegenen Anwesen aufsuchten, bekamen sie mit eigenen Augen mit, wie er zwei Plastiktüten in einem Gebüsch verschwinden lassen wollte. „Scheiße, jetzt habt ihr mich“, kommentierte er damals seine Festnahme. Wegen Besitzes von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Drogenhandel hatte ihn das Gericht im August 2019 zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Damals hatte ihm das Gericht nicht abgenommen, dass er den Stoff nur für den Kumpel aufbewahrt habe.
Geständnis verkürzt Prozess erheblich
Noch einmal brauchte er seine Version der Geschichte nicht erzählen. Durch sein Geständnis hatte der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts die Vernehmung der zu dem Prozess geladenen Zeugen überflüssig gemacht. So blieb offen, wie der von Gelegenheitsjobs lebende 23-Jährige überhaupt eine derart große Drogenmenge im Wert eines niedrigen fünfstelligen Betrages finanzieren konnte und woher er sie hatte.
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Gelegentlich, so hatte er in seinem Geständnis angegeben, habe er Bekannten „mal fünf und mal zehn Gramm“ verkauft. Er selbst sei durch falsche Freunde und den tragischen Tod seines besten Kumpels vor einigen Jahren „in den Sumpf abgerutscht“.
Schon dreimal musste sich der 23-Jährige seit 2015 wegen Drogenvergehen vor Gericht verantworten, zuletzt hatte er 2017 einen Arrest kassiert. Zurzeit steht er noch unter Bewährung: Im Februar vergangenen Jahres war er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Richter: Erkennbar Reue gezeigt
Verteidiger Huckebrink (Essen) betonte in seinem Plädoyer, dass die Drogen zum größten Teil für den eigenen Konsum bestimmt gewesen seien: „Es ging nicht um eine Einnahmequelle.“ Zudem habe die U-Haft „nachhaltigen Eindruck“ bei seinem Mandanten hinterlassen. Er habe sich „mit seinem Vorleben auseinandergesetzt“ und sei dabei, sein Leben zu ordnen. Anfang kommenden Jahres habe er eine Ausbildungsstelle in Aussicht.
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Das war auch für Staatsanwalt Wirwa mit ein Grund, warum er trotz der großen Drogenmenge noch auf eine in die Zuständigkeit eines Schöffengerichts fallende Strafe plädierte. Drei Jahre und drei Monate hielt Wirwa für schuldgerecht.
Dass er mit seinem Geständnis dem Gericht „eine komplizierte Beweisaufnahme“ erspart habe, hielt auch Vorsitzender Richter Neumann dem 23-jährigen zugute. Die Schilderungen seien authentisch gewesen, zudem habe er „erkennbar Reue“ gezeigt.
Angesichts der zwei Jahre und fünf Monate, zu denen im vergangenen Jahr der „Bunker-Halter“ verurteilt worden war, habe sich die Strafe für 23-Jährigen jedoch deutlich abheben müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig