Hochsauerlandkreis. Die Verbraucherzentrale hat auch in der Corona-Krise viel zu tun. Dabei geht es aber nicht nur um Reisen und verfallene Konzerttickets.

Für die Verbraucherzentrale in Arnsberg geht das neue Jahr weiter wie das alte endete: der Beratungsbedarf für die Kunden im Hochsauerlandkreis ist hoch. Dabei geht es aber nicht nur um coronabedingte Fragen und Probleme, sondern auch um Gesetzesänderungen, die für neue Möglichkeiten sorgen.

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Die Beratungsstellen sind für Besucher derzeit geschlossen. Per E-Mail, Telefon oder Brief lassen sich jetzt die Kontakte herstellen. Das macht vieles auch komplizierter, beispielsweise wenn es um Verträge geht, die im Vorfeld zugeschickt werden müssen und nicht einfach zum Termin mitgebracht werden können. Thematisch dreht sich viel um Corona, doch je nach Zeitraum beschäftigen sich die Leute mit unterschiedlichen Aspekten. „Im ersten Lockdown drehte sich sehr viel um das Reiserecht wegen der zahlreichen Stornierungen und weil manche Urlauber zurückgeholt werden mussten“, erklärt Volker Mahlich von der Verbraucherzentrale Arnsberg.

Sauerländer wollen Geld zurück

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Durch den Rückgang der Reisen ist das Thema nur noch vereinzelt präsent. Derzeit geht es vermehrt um Gutscheine, die eingelöst werden können, weil Fristen ablaufen, Eintrittskarten, die verfallen oder beispielsweise Mitgliedschaften in Fitnessstudios. „Die Leute wollen gerade vor allem ihr Geld zurück“, sagt Mahlich, „Die Leute merken jetzt im zweiten Lockdown, dass es zu finanziellen Engpässen kommt, beispielsweise durch Kurzarbeit und dadurch können fristgerechte Zahlungen nicht mehr erfolgen. Entsprechend hoch ist weiterhin der Bedarf an Beratungen.“

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Aber auch die neue, zum 1. Januar eingeführte CO2-Steuer, die nicht nur Sprit-, Heizöl und Gas teurer macht, sondern auch den Strompreis in die Höhe treibt, hat viele aufgeschreckt. Die Energieversorger hatten im Vorfeld die Erhöhungen fristgerecht angekündigt. Jetzt wollen aber viele wissen, ob sie etwas dagegen tun können. Wie wird der Anbieter gewechselt und wo? „Da kamen total viele Anfragen. Wir stellten in den Beratungen fest, dass sich viele dann auch scheuen den Anbieter zu wechseln, weil die Angst besteht, plötzlich ohne Strom dazustehen, wenn es zu Problemen kommt“, beschreibt Mahlich die Hürden.

Preisvergleiche lohnen sich immer

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Dabei ist ein Wechsel immer im Rahmen des Rechtlichen möglich. Allerdings würden sichältere Menschen damit schwer tun, weil sie sich mit den neuen Medien nicht so gut auskennen und das einen Wechsel erschwert. Denn im Internet lassen sich nicht nur neue Verträge abschließen, sondern auch Vergleiche anstellen. Und das lohnt sich.

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Wie Mahlich weiß, ist ein Wechsel von der Grundversorgung meistens lukrativ. Vorher sollte aber geschaut werden, wo der eigene Verbrauch liegt. „Es macht in der Grundversorgung immer Sinn nach einer Alternative zu schauen. In der Regel kann man immer sparen und dafür muss nicht zwingend der Anbieter gewechselt werden. Da kümmern sich aber die wenigsten drum“, so Mahlich. Alle zwei bis drei Jahre sollten sich Verbraucher die Zeit allerdings seiner Meinung nach nehmen.

Solaranlagen möglichst groß anlegen

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Eine weitere Neuerung im Gesetz betrifft Solarenergie. Die Energie der Sonne mittels Photovoltaikanlagen einzufangen, gilt seit gut 20 Jahren als modern und umweltfreundlich. Hätte die Bundesregierung nicht kurz vor Jahresende das Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1. Januar 2021 erneuert, gäbe es für den eingespeisten Strom aus den ersten Anlagen, Baujahr 2000 oder früher, keinen einzigen Cent mehr, jetzt sind es immerhin noch 8 Cent.

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Das ist nicht mehr viel, deshalb sollten Anlagenbetreiber die Eigenversorgung mit dem selbst erzeugten Strom vom Dach im Blick haben. Für diese gibt es deutliche Verbesserungen im EEG 2021. Ab sofort ist die Eigenversorgung mit Anlagen bis 30 Kilowatt vollständig von der EEG-Umlage befreit, bisher waren es nur 10 Kilowatt. Erst, wenn mehr als 30 Kilowatt Leistung installiert wird, werden wie bisher 40 Prozent der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällig.

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Das bedeutet: „Im Privatbereich können nun größere Photovoltaikanlagen über den eigenen Bedarf hinaus gebaut werden, was wir auch empfehlen, am besten so groß wie möglich“, sagt Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale. Denn größere Anlagen sind in Relation zur Leistungsfähigkeit billiger und produzieren mehr Strom. Eine 5-Kilowatt-Anlage koste netto im Schnitt 1500 Euro pro Kw, eine 10-Kilowatt-Anlage nur noch 1200 Euro. Mehr noch: Mit Blick nach vorn sei eine größere leistungsfähigere Anlage schon deshalb sinnvoll, um für das Zeitalter der Elektrifizierung gerüstet zu sein und ein E-Auto mit dem selbst geförderten Strom vom Dach zu betanken. Peters: „Da bekommen die Leute Augen, wenn sie hören, was da möglich ist.“