Arnsberg/Olsberg. Eine junge Frau aus Olsberg soll versucht haben, ihre beste Freundin mit einem Messer zu töten. Es gibt eine andere Version der Tat. Die Details:

Wer hat zugestochen? Das ist die Frage, die weiterhin in einem Verfahren am Landgericht in Arnsberg geklärt werden soll. Eine 19-jährige Angeklagte aus Olsberg soll am 27. Juni vergangenen Jahres gegen 5 Uhr mit ihrer besten Freundin in der gemeinsamen Wohnung einen Streit gehabt haben, der dann eskaliert sein soll. Am zweiten Verhandlungstag wurde die vermeintlich Geschädigte, die gleichzeitig als Nebenklägerin auftritt, vernommen. Sie hat die Geschehnisse anders in Erinnerung als die Angeklagte.

Die mutmaßlich Geschädigte habe nach einem Streit in ihrem Bett gelegen, als die Angeklagte zu ihr ins Zimmer gegangen sein soll, um noch einmal über die verbale Auseinandersetzung zu reden, die sich am Tattag ereignete. Dabei habe die Angeklagte laut Anklageschrift im hinteren Hosenbund eine fünf Zentimeter lange Klinge bei sich getragen. Als die mutmaßlich Geschädigte die Diskussion nicht habe fortführen wollen, habe die Angeklagte insgesamt fünf oder sechs Mal versucht, auf die Nebenklägerin in Richtung Herzen zu stechen.

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Eine schützende Haltung der mutmaßlich Geschädigten soll das aber verhindert haben. Dennoch habe sie eine drei Zentimeter tiefe Stichverletzung im Oberschenkel davongetragen. Deswegen wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten auch versuchten Totschlag vor.

Angeklagte war bereits zwei Jahre im Gefängnis

„Ich bin mir sicher, dass ich meine Freundin nicht verletzt habe. Ich habe mich positiv entwickelt und komme mit Problemsituationen besser klar als noch mit 15 Jahren“, sagte die heute 19-jährige Angeklagte noch in ihrer Vernehmung aus. Die Olsbergerin erinnert sich nicht an viel von den Geschehnissen. Grund sei unter anderem eine große Menge Alkohol gewesen.

Sie weiß noch von einer Meinungsverschiedenheit am Vorabend, die ausgelöst worden sei, weil die Nebenklägerin ihren Freund eingeladen habe, ohne das mit der Angeklagten abzusprechen. Die mutmaßlich Geschädigte habe das Wohnzimmer verlassen und sei in ihr Zimmer gegangen. Die Angeklagte behauptet allerdings, dass sich die Nebenklägerin dann selbst mit einer Schere verletzt haben soll und nicht sie mit einem Messer auf sie eingestochen habe.

Frauen verletzten sich nicht gegenseitig

Das sieht ihre Freundin anders. Ebenso, dass sich die beiden in der Vergangenheit gegenseitig verletzt haben sollen. Etwas, das zuvor die Angeklagte und auch deren Vater in ihren jeweiligen Vernehmungen angaben. Alle drei sind sich allerdings einig darüber, dass sich die Frauen mehrfach selbst geritzt hätten.

Am nächsten Verhandlungstag, am 3. Februar, wird unter anderem ein psychologisches Gutachten vorgelegt aus dem hervorgehen soll, ob bei der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Zum einen basierend auf dem erhöhten Alkoholkonsum, aber vor allem aufgrund einer psychischen Störung. Die Angeklagte gab an, dass sie am Borderlinesyndrom leide, eine Krankheit, die allerdings bei Jugendlichen kaum diagnostiziert wird. Jedoch ist denkbar, dass eine Störung in diesem Spektrum vorliegt. Außerdem wird ein Freund angehört, der am Tattag im Wohnzimmer gewesen sein soll. Auch das Urteil wird dann erwartet.