Brilon/Scharfenberg. Die Stadt Brilon hat die Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht noch nicht verdaut, da nehmen die Kläger ihr Windkraft-Projekt in Angriff.

Im Januar hebelte sie die Windkraftplanung der Stadt Brilon aus, jetzt hat die BMT Energie GbR beim Hochsauerlandkreis das Genehmigungsverfahren für ihr eigenes Windrad im Goldbachtal eingereicht: Auf einem 24.000 Quadratmeter großen Grundstück „Im Wieen“ soll die 139 Meter hohe Anlage errichtet werden. Vorgesehene Inbetriebnahme: das zweite Quartal kommenden Jahres.

In der vergangenen Woche hat die Einwendungsfrist begonnen. Bis 4. Januar können Bedenken gegen die Anlage vorgetragen oder eingereicht werden. Die Unterlagen können über die Homepage des Hochsauerlandkreises oder aber zu den Öffnungszeiten im Kreishaus am Drübel in Brilon oder im Rathaus am Markt eingesehen werden.

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Rund 2,3 Millionen Euro nimmt die BMT Energie GbR für das Projekt in die Hand. Geplant ist der Bau einer Enercon-E-82 E2-Anlage mit 2,3 MW Leistung. Sie besteht aus einem Fertigbeton-Turm mit einer Nabenhöhe von 138,38 Metern, dazu kommen Rotoren von 41 Metern Länge.

Umfangreiche Gutachten

Die Anlage erfordert Abstandsflächen von 89,69 Metern. Der Turm ist so auf dem Grundstück platziert, dass der Radius im Norden und Westen genau an die Grundstücksgrenze reicht. Südlich, in Richtung Brilon, muss auf einem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen werden. Das, so Willi Bange, einer der drei Gesellschafter, sei wegen der Eigentumsverhältnisse kein Problem. Auch die Stadt Brilon ist tangiert. Sie muss für die Inanspruchnahme der Wege eine Baulast einräumen - was sie, so Beigeordneter Reinhold Huxoll auf Anfrage der WP, in der Regel auch tue. Dies sei auch bei anderen Windkraft-Projekten bereits erfolgt.

260 Windräder im HSK

Errichtet: 121.

Genehmigt: 45.

Beantragt: 68.

Vorbescheidphase: 26.

Mit dieser Anlage habe man sich noch nicht befasst, so Huxoll weiter; das sei für den nächsten Bau- und Planungsausschuss vorgesehen.

Teil des Genehmigungsantrags sind ein 77 Seiten starker Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, der 60 Seiten umfassende Landschaftspflegerische Begleitplan und die 78-seitige Umweltverträglichkeitsprüfung - Bundes- und Landesnaturschutzgesetz verlangen die Untersuchung möglicher Folgen des Vorhabens auf Natur und Landschaft. Die allein durch den Bau und den Betrieb der Anlage ausgehenden Eingriffe können nach Ansicht der Gutachter kompensiert werden.

61.464,05 Euro Ersatzgeld

Im Fall des Landschaftsbildes schlägt sich das in Cent und Euro im sogenannten Ersatzgeld nieder. Exakt 61.464,05 Euro hätten die Investoren an den Kreis abzuführen. Dazu wird ein Gebiet mit dem 15-fachen Radius der Anlagenhöhe untersucht. Bei dieser Anlage ist das eine Fläche von 2264 Hektar.

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Für 52 Hektar setzt der Gutachter eine „sehr hohe Wertstufe“ an. Dafür sind pro Höhenmeter der Anlage 800 Euro Ersatzgeld zu zahlen, 1527 Hektar fallen in die mit 400 Euro pro Meter bepreiste „hohe Wertstufe“ und für 625 Hektar der „mittleren Wertstufe“ sind 200 Euro/Meter fällig; 60 weitere Hektar sind keiner Wertstufe zugeordnet. Daraus haben die Gutachter einen Durchschnittsbetrag von 343,37 Euro pro Meter ermittelt.

OVG moniert Abwägung

Genehmigungsbehörde ist der Hochsauerlandkreis. Die Stadt Brilon wird im Rahmen des Verfahrens um das sogenannte Gemeindliche Einvernehmen gebeten - und ist quasi gezwungen, es auch in diesem Fall mit der Faust in der Tasche zu erteilen.

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Wie berichtet, hat die BMT Energie GmbH, eine dreiköpfige Investorengruppe, von denen zwei aus Scharfenberg kommen und die auch das etwa einen Kilometer entfernte Windrad auf der Sonder betreibt, auf dem Rechtsweg die von der Stadt Brilon vorgenommene Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen vor dem Oberwaltungsgericht (OVG) Münster zu Fall gebracht . Die GbR hatte am anderen Ende von Scharfenberg, am Soestweg, in Nachbarschaft der drei Scharfenberger Bürgerwindräder eine eigene Windkraftanlage bauen wollen Bei der Ausweisung der Konzentrationszonen hatte der Rat diese Anlage jedoch knapp außen vor gelassen.

Wildwuchs verhindern

Das Oberverwaltungsgericht hatte bemängelt, dass der Rat bei der Auswahl der Konzentrationsflächen den Ausschluss weiterer Flächen nicht hinreichend begründet habe. Jetzt muss die Stadt neu planen . Sie will auf jeden Fall verhindern, dass - wie bei Bad Wünnenberg - unkontrolliert Windräder in die Landschaft gesetzt werden.