Brilon/Münster. Was viele in Brilon befürchtet hatten, ist eingetreten: Darum hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Flächennutzungsplan für nichtig erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den Flächennutzungsplan der Stadt Brilon am Montag gekippt. Hauptgrund: Die Belange von Natur- und Landschaftsschutzgebieten seien bei der Festlegung der Windvorrangzonen überbewertet worden, so OVG-Sprecher Dirk Rauschenberg am Nachmittag zur WP. Anders als von der Stadt dargestellt, handele es sich dabei nicht um sogenannte harten Tabu-Kriterien, nach denen dort der Bau von Windräder per se unmöglich sei.

Was wird aus der Windkraftplanung in Brilon? Hier die Räder bei Radlinghausen, Madfeld und Bleiwäsche.
Was wird aus der Windkraftplanung in Brilon? Hier die Räder bei Radlinghausen, Madfeld und Bleiwäsche. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Zudem hielt das Gericht in seiner kurzen mündlichen Entscheidungsbegründung die Ausweisung eines einheitlichen 950-Meter-Abstands zur Wohnbebauung für bedenklich, ohne zwischen reinen Wohn- und Mischgebieten zu differenzieren.

Das, so OVG-Sprecher Rauschenberg, sei aber ebenso wenig „entscheidungstragend“ gewesen wie die in der Verhandlung thematisierte Befangenheitswelle. Bekanntlich hatten nur neun der 39 Ratsmitglieder an der Abstimmung über den Flächennutzungsplan teilgenommen.

BBL: „Bedauerliches Ergebnis“

Mit der Aufhebung des Flächennutzungsplanes treten die beiden „Alt“-Windkraftvorrangzonen bei Madfeld und Radlinghausen in Kraft. Die Kläger können jetzt ihr außerhalb der Windvorrangzone geplantes Projekt weiter verfolgen. Nachdem das am Soestweg Richtung Rixen geplante Projekt nicht zum Tragen gekommen war, wollen sie östlich der Kreisstraße von Brilon nach Scharfenberg, ein Stück nördlich versetzt gegenüber der Sonder, ein Windrad errichten.

„Dieses Ergebnis ist bedauerlich, weil damit eine quer durch die Fraktionen gefundene Lösung ausgehebelt wurde“, so die Briloner Bürgerliste (BBL) in einer Stellungnahme: „Falls nicht bald ein neues Konzept gelingt, können Windräder nun auf vielen weiteren Flächen beantragt werden.“ Selbst der ansonsten schonungslos mit der Stadtverwaltung und der CDU-SPD-Ratsmehrheit umgehende BBL-Ratsherr Reinhard Loos räumt ein, dass es „für die Unwirksamkeit Gründe gibt, auf die die Stadt keinen realistischen Einfluss“ habe.

Entscheidung zeichnete sich wegen ähnlicher Urteil bereits ab

Wie CDU-Sprecherin Karin Bange sagte, habe der Anwalt der Stadt bereits im vergangenen Sommer die Niederlage angekündigt. Angesichts der sich ständig aktualisierenden Rechtsprechung hätten langwierige Planungsverfahren kaum Chancen, einer Klage standzuhalten. Wenn so ein Urteil im Namen des Volkes gefällt werde, so die Stadträtin verbittert, dann sollten sich die Richter doch bitte einmal beim Volk vor Ort umhören. Gemeinwohl sei in der Verwaltungsgerichtsbarkeit wohl nicht mehr Mode.

Bis auf den letzten Tag gewartet

Am 14. November 2016 hatte der Rat Brilon den Flächennutzungsplan mit nur neun Ratsvertretern von CDU, SPD, BBL und Linke verabschiedet.

Am 19. Dezember 2016 veröffentlichte die Stadt Brilon die Satzung in ihrem Amtsblatt.

Am 21. Dezember 2016 trat die Flächennutzungsplan-Änderung mit der Veröffentlichung der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Kraft.

Am 21. Dezember 2017, dem letzten Tag der einjährigen Einspruchsfrist, traf die Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.

SPD-Sprecher Hubertus Weber findet es „schade, dass ausgerechnet eigene Mitbürger“ den Plan kippen. Wenn Kommunen keine Chance mehr haben, ihre Windkraftplanung umzusetzen, müsse „an der Rechtsprechung etwas falsch sein“.

Beigeordneter Reinhold Huxoll sagte, dass die Stadt bei der Festlegung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten als harte Tabu--Zonen die Aussage des Hochsauerlandkreises umgesetzt habe, dass es für diese Bereiche generell keine Befreiung für Bauvorhaben gebe.

Gericht lässt keine Revision zu

In der Verhandlung zwar thematisiert, aber in der kurzen mündlichen Entscheidungsbegründung nicht weiter aufgegriffen wurde die Kritik des Gerichts an dem Verzicht von zwei weiteren ursprünglich ins Auge gefassten Zonen bei Scharfenberg und Wülfte. Darauf, so Huxoll, habe man verzichtet, um nicht ein von Altenbüren bis Madfeld reichendes Windräderband zu erhalten.

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Die Kosten des Verfahrens hat die Stadt zu tragen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Stadt will jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.